Vertragstheoretiker im Vergleich. Thomas Hobbes, John Locke und John Rawls
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Sebastian Lindinger

Vertragstheoretiker im Vergleich. Thomas Hobbes, John Locke und John Rawls

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In der folgenden Arbeit werde ich die beiden klassischen Vertragstheoretiker Thomas Hobbes und John Locke mit dem eher moderneren Vertragstheoretiker John Rawls vergleichen, insbesondere in ihren Vorstellungen vom Menschen, vom Natur- bzw. Urzustand und der Bildung des Staates durch Vertrag bzw. die Theorie der Gerechtigkeit von Rawls. Thomas Hobbes (1588-1679) gilt als Begründer der modernen politischen Philosophie und der neuzeitlichen Politik und damit des neuzeitlichen politischen Denkens. Hobbes führt zu einem Paradigmenwechsel in der Politik, was zum Ende des klassischen aristotelischen Politikverständnisses führte. (vgl. Kersting 2008, S. 10 ff.) Aufgrund seiner Erfahrungen im englischen Bürgerkrieg entwickelte Hobbes ein eher absolutistisches Staatsmodell. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Locke (1632-1704) gilt als Begründer der aufklärerischen Erkenntniskritik und beeinflusste die Philosophie des 17.-18. Jahrhunderts. Durch seine Vorstellung von der staatlichen Gewaltenteilung, prägte er das Bild des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaates, noch im Grundrechtsteil des deutschen Grundgesetzes von 1949 ist sein Einfluss sichtbar. Des Weiteren trat Locke für die Religionsfreiheit ein und beschäftigte sich mit Pädagogik. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013a) Locke entwickelte ein Modell für eine liberale konstitutionelle Monarchie, das bereits Ähnlichkeiten mit dem modernen Verfassungsstaat aufweist. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Rawls (1921-2002) war ein amerikanischer Philosoph, er begründete ein vertragstheoretisches Modell von Gerechtigkeit als Fairness, beruhend auf den Prinzipien von gleichen Grundrechten bzw. Freiheiten, der Chancengleichheit und der Rechtfertigung von Ungleichheiten. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013b).
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Vertragstheoretiker im Vergleich. Thomas Hobbes, John Locke und John Rawls (2013)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit werde ich die beiden klassischen Vertragstheoretiker Thomas Hobbes und John Locke mit dem eher moderneren Vertragstheoretiker John Rawls vergleichen, insbesondere in ihren Vorstellungen vom Menschen, vom Natur- bzw. Urzustand und der Bildung des Staates durch Vertrag bzw. die Theorie der Gerechtigkeit von Rawls. Thomas Hobbes (1588-1679) gilt als Begründer der modernen politischen Philosophie und der neuzeitlichen Politik und damit des neuzeitlichen politischen Denkens. Hobbes führt zu einem Paradigmenwechsel in der Politik, was zum Ende des klassischen aristotelischen Politikverständnisses führte. (vgl. Kersting 2008, S. 10 ff.) Aufgrund seiner Erfahrungen im englischen Bürgerkrieg entwickelte Hobbes ein eher absolutistisches Staatsmodell. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Locke (1632-1704) gilt als Begründer der aufklärerischen Erkenntniskritik und beeinflusste die Philosophie des 17.-18. Jahrhunderts. Durch seine Vorstellung von der staatlichen Gewaltenteilung, prägte er das Bild des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaates, noch im Grundrechtsteil des deutschen Grundgesetzes von 1949 ist sein Einfluss sichtbar. Des Weiteren trat Locke für die Religionsfreiheit ein und beschäftigte sich mit Pädagogik. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013a) Locke entwickelte ein Modell für eine liberale konstitutionelle Monarchie, das bereits Ähnlichkeiten mit dem modernen Verfassungsstaat aufweist. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Rawls (1921-2002) war ein amerikanischer Philosoph, er begründete ein vertragstheoretisches Modell von Gerechtigkeit als Fairness, beruhend auf den Prinzipien von gleichen Grundrechten bzw. Freiheiten, der Chancengleichheit und der Rechtfertigung von Ungleichheiten. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013b), PDF, 03.12.2013.
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Sebastian Lindinger

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit werde ich die beiden klassischen Vertragstheoretiker Thomas Hobbes und John Locke mit dem eher moderneren Vertragstheoretiker John Rawls vergleichen, insbesondere ... Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit werde ich die beiden klassischen Vertragstheoretiker Thomas Hobbes und John Locke mit dem eher moderneren Vertragstheoretiker John Rawls vergleichen, insbesondere in ihren Vorstellungen vom Menschen, vom Natur- bzw. Urzustand und der Bildung des Staates durch Vertrag bzw. die Theorie der Gerechtigkeit von Rawls. Thomas Hobbes (1588-1679) gilt als Begründer der modernen politischen Philosophie und der neuzeitlichen Politik und damit des neuzeitlichen politischen Denkens. Hobbes führt zu einem Paradigmenwechsel in der Politik, was zum Ende des klassischen aristotelischen Politikverständnisses führte. (vgl. Kersting 2008, S. 10 ff.) Aufgrund seiner Erfahrungen im englischen Bürgerkrieg entwickelte Hobbes ein eher absolutistisches Staatsmodell. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Locke (1632-1704) gilt als Begründer der aufklärerischen Erkenntniskritik und beeinflusste die Philosophie des 17.-18. Jahrhunderts. Durch seine Vorstellung von der staatlichen Gewaltenteilung, prägte er das Bild des bürgerlich-liberalen Verfassungsstaates, noch im Grundrechtsteil des deutschen Grundgesetzes von 1949 ist sein Einfluss sichtbar. Des Weiteren trat Locke für die Religionsfreiheit ein und beschäftigte sich mit Pädagogik. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013a) Locke entwickelte ein Modell für eine liberale konstitutionelle Monarchie, das bereits Ähnlichkeiten mit dem modernen Verfassungsstaat aufweist. (vgl. Euchner 1996, S. 81) John Rawls (1921-2002) war ein amerikanischer Philosoph, er begründete ein vertragstheoretisches Modell von Gerechtigkeit als Fairness, beruhend auf den Prinzipien von gleichen Grundrechten bzw. Freiheiten, der Chancengleichheit und der Rechtfertigung von Ungleichheiten. (vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 2013b), PDF, 03.12.2013.
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