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Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche100%: Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (ISBN: 9783668311282) 2016, GRIN Verlag Okt 2016, Erstausgabe, in Deutsch.
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Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche77%: Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (ISBN: 9783668311275) 2016, GRIN Verlag, GRIN Verlag, in Deutsch, auch als eBook.
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Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
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9783668311282 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (2016)

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ISBN: 9783668311282 bzw. 3668311285, in Deutsch, gebraucht.

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Von Händler/Antiquariat, MARZIES Buch- und Medienhandel, 14621 Schönwalde-Glien.
Kartoniert, 24 Seiten, 210mm x 148mm x 3mm, Sprache(n): ger Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. Versandkostenfreie Lieferung, Angelegt am: 11.07.2019.
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9783668311275 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (2016)

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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. ePUB, 29.09.2016.
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9783668311275 - Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (2016)

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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. ePUB, 29.09.2016.
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9783668311282 - Kurray, Martin: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Kurray, Martin

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche

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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783668311282 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (Paperback)
Symbolbild
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (Paperback) (2016)

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ISBN: 9783668311282 bzw. 3668311285, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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Language: German . Brand New Book ***** Print on Demand *****.Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird.
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3668311277 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (2016)

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ISBN: 3668311277 bzw. 9783668311275, in Deutsch, 19 Seiten, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird. 2016, 19 Seiten, eBooks.
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9783668311282 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche (2016)

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ISBN: 9783668311282 bzw. 3668311285, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag Okt 2016, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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9783668311275 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche

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ISBN: 9783668311275 bzw. 3668311277, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche

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Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche, Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird.
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9783668311275 - Martin Kurray: Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
Martin Kurray

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