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ISBN: 9783205994848
Preise | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
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Schnitt | € 42,25 | € 37,37 | € 38,09 | € 59,77 |
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Das Landrecht von 1346 für Oberbayern und seine Gerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg, Kritische Edition der Georgenberger Handschrift Ms. 201 (2002)
DE PB NW
ISBN: 9783205994848 bzw. 3205994841, in Deutsch, Böhlau Wien, 03.2002. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, Germany.
241 S. Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. ISBN 3205994841 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
241 S. Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. ISBN 3205994841 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
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Das Landrecht von 1346 für Oberbayern und seine Gerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg, Kritische Edition der Georgenberger Handschrift Ms. 201 (2002)
DE PB NW
ISBN: 9783205994848 bzw. 3205994841, in Deutsch, Böhlau Wien, 03.2002. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, D, Germany.
241 S. Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. ISBN 3205994841 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
241 S. Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. ISBN 3205994841 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
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Das Landrecht von 1346 für Oberbayern und seine Gerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg (2002)
DE PB NW
ISBN: 9783205994848 bzw. 3205994841, in Deutsch, Boehlau Verlag, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, Versandfertig innert 1-2 Werktagen.
Das Zisterzienserkloster Zwettl in Niederösterreich verwahrt im Archiv eine Reihe von Urbaren und Grundbüchern, darunter das Urbar 1457, das mit mehr als 2200 Eintragungen in etwa 200 Orten den Besitzstand des Klosters dokumentiert und neben Besitzgrösse und Grunddienst erstmals die Namen der Besitzer nennt. Eine umfassende Auswertung gestattet die Quantifizierung und Berechnung der jährlichen Einnahmen aus dem Grundbesitz, wobei die im Urbar festgehaltenen Dienste der etwa 1800 b, Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des ´´Oberbayrischen Landrechts´´ von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von grosser Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte ´´behördeninterne´´ Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. Taschenbuch, 03.2002.
Das Zisterzienserkloster Zwettl in Niederösterreich verwahrt im Archiv eine Reihe von Urbaren und Grundbüchern, darunter das Urbar 1457, das mit mehr als 2200 Eintragungen in etwa 200 Orten den Besitzstand des Klosters dokumentiert und neben Besitzgrösse und Grunddienst erstmals die Namen der Besitzer nennt. Eine umfassende Auswertung gestattet die Quantifizierung und Berechnung der jährlichen Einnahmen aus dem Grundbesitz, wobei die im Urbar festgehaltenen Dienste der etwa 1800 b, Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des ´´Oberbayrischen Landrechts´´ von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von grosser Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte ´´behördeninterne´´ Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte. Taschenbuch, 03.2002.
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Das Landrecht von 1346 für Oberbayern und seine Gerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg
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ISBN: 9783205994848 bzw. 3205994841, in Deutsch, Boehlau Verlag, neu.
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Das Zisterzienserkloster Zwettl in Niederösterreich verwahrt im Archiv eine Reihe von Urbaren und Grundbüchern, darunter das Urbar 1457, das mit mehr als 2200 Eintragungen in etwa 200 Orten den Besitzstand des Klosters dokumentiert und neben Besitzgröße und Grunddienst erstmals die Namen der Besitzer nennt. Eine umfassende Auswertung gestattet die Quantifizierung und Berechnung der jährlichen Einnahmen aus dem Grundbesitz, wobei die im Urbar festgehaltenen Dienste der etwa 1800 b, Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte.
Das Zisterzienserkloster Zwettl in Niederösterreich verwahrt im Archiv eine Reihe von Urbaren und Grundbüchern, darunter das Urbar 1457, das mit mehr als 2200 Eintragungen in etwa 200 Orten den Besitzstand des Klosters dokumentiert und neben Besitzgröße und Grunddienst erstmals die Namen der Besitzer nennt. Eine umfassende Auswertung gestattet die Quantifizierung und Berechnung der jährlichen Einnahmen aus dem Grundbesitz, wobei die im Urbar festgehaltenen Dienste der etwa 1800 b, Die in der Abtei Fiecht/Georgenberg verwahrte Handschrift bietet nach dem jetzigen Forschungsstand die früheste Überlieferung des "Oberbayrischen Landrechts" von 1346. Bekannt auch als Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern war es für die Rechtsbildung und die landesherrschaftliche Konsolidierung des Herzogtums Bayern und des angrenzenden Tirol von großer Bedeutung. Durch eine Analyse der bei der Anfertigung der Georgenberger Quelle nachvollziehbaren Schritte lässt sich diese Handschrift als letzte "behördeninterne" Vorstufe des dann publizierten Gesetzeswerkes begreifen. Redaktionelle Zusätze und Vermerke, Randnoten und Streichungen geben Hinweise über die mögliche Entstehung des Textes, der sich durch seine Vielschichtigkeit auszeichnet und dessen letzte Redaktion wohl erst nach dem Eingreifen des Herrschers selbst abgeschlossen werden konnte.
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