Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung
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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung (2004)
DE HC NW
ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
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Internationale Rechtsfälle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gängiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Überwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fällen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befaßt sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausführlich mit ein. gebundene Ausgabe, 19.05.2004.
Internationale Rechtsfälle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gängiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Überwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fällen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befaßt sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausführlich mit ein. gebundene Ausgabe, 19.05.2004.
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Symbolbild
Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung Zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen (1919)
DE HC
ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch.
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528 S. Leinen Internationale Rechtsfälle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gängiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Überwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fällen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befaßt sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausführlich mit ein. ISBN 9783161483080 Versand D: 6,90 EUR Verfassungsrecht, Völkerrecht, Zivilverfahrensrecht.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
528 S. Leinen Internationale Rechtsfälle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gängiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Überwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fällen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befaßt sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausführlich mit ein. ISBN 9783161483080 Versand D: 6,90 EUR Verfassungsrecht, Völkerrecht, Zivilverfahrensrecht.
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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung. -
DE NW
ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung. International gelagerte Sachverhalte geraten leicht zwischen zwei Rechtsordnungen. Diese sind oft schlecht aufeinander abgestimmt und produzieren zusammengenommen Ergebnisse, die keine dieser Rechtsordnungen will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist aber kein Allheilmittel bei der Überwindung komplexer Probleme in internationalen Fällen. Vor diesem Hintergrund gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen.... Buch.
Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung. International gelagerte Sachverhalte geraten leicht zwischen zwei Rechtsordnungen. Diese sind oft schlecht aufeinander abgestimmt und produzieren zusammengenommen Ergebnisse, die keine dieser Rechtsordnungen will - Fälle von unterversorgten Arbeitslosen, übervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zuständiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt Richter und Behörden, sich dafür über niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche 'Anpassung' von Rechtsnormen ist aber kein Allheilmittel bei der Überwindung komplexer Probleme in internationalen Fällen. Vor diesem Hintergrund gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verständnis zur Anwendung ausländischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur bloßen Berücksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen.... Buch.
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Die Ungewollte Diskriminierung in Der Internationalen Rechtsanwendung: Zur Anwendung, Berucksichtigung Und Anpassung Von Normen Aus Unterschiedlichen . Internationalen Privatrecht) (German Edition) (2004)
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ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, 528 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
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English summary: Cases connected to different legal systems can get a rough ride, simply because applicable rules are not dovetailed to each other. This is frequently the case if one of the systems involved belongs to the common law and the other to the civil law world. In combination, they can produce results which are not intended by either system involved - insufficient maintenance or benefits, heirs receiving more or less than they should, criminals punished too harshly, marriages which cannot be divorced, cases which no court wants to hear. It is argued that courts are empowered to modify or ignore applicable rules in order to avoid such accidental discrimination, to the degree that legislators would be prevented from deliberately discriminating international cases under higher ranking principles of equality of treatment. On the other hand, the author criticizes Continental doctrine and court practice which seeks to give the same far-reaching powers to courts in other complex international situations. German description: Internationale Rechtsfalle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Falle von unterversorgten Arbeitslosen, ubervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zustandiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behorden, sich dafur uber niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche eAnpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gangiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Uberwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fallen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verstandnis zur Anwendung auslandischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur blossen Berucksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befasst sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht volkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausfuhrlich mit ein. Hardcover, Этикетка: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Группа продуктов: Book, Опубликовано: 2004-05-01, Студия: Mohr Siebeck.
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English summary: Cases connected to different legal systems can get a rough ride, simply because applicable rules are not dovetailed to each other. This is frequently the case if one of the systems involved belongs to the common law and the other to the civil law world. In combination, they can produce results which are not intended by either system involved - insufficient maintenance or benefits, heirs receiving more or less than they should, criminals punished too harshly, marriages which cannot be divorced, cases which no court wants to hear. It is argued that courts are empowered to modify or ignore applicable rules in order to avoid such accidental discrimination, to the degree that legislators would be prevented from deliberately discriminating international cases under higher ranking principles of equality of treatment. On the other hand, the author criticizes Continental doctrine and court practice which seeks to give the same far-reaching powers to courts in other complex international situations. German description: Internationale Rechtsfalle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Falle von unterversorgten Arbeitslosen, ubervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zustandiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behorden, sich dafur uber niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche eAnpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gangiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Uberwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fallen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verstandnis zur Anwendung auslandischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur blossen Berucksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befasst sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht volkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausfuhrlich mit ein. Hardcover, Этикетка: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Группа продуктов: Book, Опубликовано: 2004-05-01, Студия: Mohr Siebeck.
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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung (2004)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen, Buch, Hardcover.
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Symbolbild
Die Ungewollte Diskriminierung in Der Internationalen Rechtsanwendung
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ISBN: 9783161483080 bzw. 3161483081, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH amp; Co. K, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung: Zur Anwen
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