Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte
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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte
DE PB NW
ISBN: 9783161527432 bzw. 3161527437, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, Taschenbuch, neu.
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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte: Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte sowie deren allgemeine erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Grundlagen. Im Hinblick auf die kantische Rechts- und Staatsphilosophie zeigt sich dabei die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung Kants von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabhängigen Welt der Dinge an sich. Die rechts-, staats- und politiktheoretische Konsequenz der Zweiweltenlehre besteht darin, dass sie den Menschen in die Lage versetzt, unabhängig von den Vorgaben der empirischen Wirklichkeit (und damit unabhängig vom positiven Recht) ein verbindliches Recht aus reiner Vernunft erkennen zu können. Demgegenüber schafft Fichte mit seinem materialen oder empirischen Idealismus - der nicht nur für den nachkantischen Idealismus, sondern für zahlreiche Philosophenschulen des 19. und 20. Jahrhunderts prägend wird - die Zweiweltenlehre Kants ab. Das hat zur Folge, dass bei Fichte die gesamte Welt aus dem Ich hervorgeht, so dass die empirische Wirklichkeit (unter Einschluss des positiven Rechts) nicht mehr kontingent, sondern normativ notwendig ist. Fichte verlegt damit die Kantische Welt der Dinge an sich in die empirische Wirklichkeit und schafft so die grundlegende erfahrungstheoretische Voraussetzung für eine Theorie des positiven Rechts. Die Erkenntnis eines seinsunabhängigen Vernunftrechts ist damit delegitimiert verbindliches Recht kann jetzt nur im Positiven entstehen, mithin im Staat. Der Staat wird so bei Fichte selbst zum Rechtserzeuger, während der Rechtsinhalt nicht mehr vom Individuum, sondern von den Bedürfnissen des Kollektivs her festgelegt wird. Taschenbuch.
Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte: Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte sowie deren allgemeine erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Grundlagen. Im Hinblick auf die kantische Rechts- und Staatsphilosophie zeigt sich dabei die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung Kants von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabhängigen Welt der Dinge an sich. Die rechts-, staats- und politiktheoretische Konsequenz der Zweiweltenlehre besteht darin, dass sie den Menschen in die Lage versetzt, unabhängig von den Vorgaben der empirischen Wirklichkeit (und damit unabhängig vom positiven Recht) ein verbindliches Recht aus reiner Vernunft erkennen zu können. Demgegenüber schafft Fichte mit seinem materialen oder empirischen Idealismus - der nicht nur für den nachkantischen Idealismus, sondern für zahlreiche Philosophenschulen des 19. und 20. Jahrhunderts prägend wird - die Zweiweltenlehre Kants ab. Das hat zur Folge, dass bei Fichte die gesamte Welt aus dem Ich hervorgeht, so dass die empirische Wirklichkeit (unter Einschluss des positiven Rechts) nicht mehr kontingent, sondern normativ notwendig ist. Fichte verlegt damit die Kantische Welt der Dinge an sich in die empirische Wirklichkeit und schafft so die grundlegende erfahrungstheoretische Voraussetzung für eine Theorie des positiven Rechts. Die Erkenntnis eines seinsunabhängigen Vernunftrechts ist damit delegitimiert verbindliches Recht kann jetzt nur im Positiven entstehen, mithin im Staat. Der Staat wird so bei Fichte selbst zum Rechtserzeuger, während der Rechtsinhalt nicht mehr vom Individuum, sondern von den Bedürfnissen des Kollektivs her festgelegt wird. Taschenbuch.
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| Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte | Mohr Siebeck | 2015
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ISBN: 9783161527432 bzw. 3161527437, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte sowie deren allgemeine erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Grundlagen. Im Hinblick auf die kantische Rechts- und Staatsphilosophie zeigt sich dabei die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung Kants von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabhängigen Welt der Dinge an sich. Die rechts-, staats- und politiktheoretische Konsequenz der Zweiweltenlehre besteht darin, dass sie den Menschen in die Lage versetzt, unabhängig von den Vorgaben der empirischen Wirklichkeit (und damit unabhängig vom positiven Recht) ein verbindliches Recht aus reiner Vernunft erkennen zu können. Demgegenüber schafft Fichte mit seinem materialen oder empirischen Idealismus - der nicht nur für den nachkantischen Idealismus, sondern für zahlreiche Philosophenschulen des 19. und 20. Jahrhunderts prägend wird - die Zweiweltenlehre Kants ab. Das hat zur Folge, dass bei Fichte die gesamte Welt aus dem Ich hervorgeht, so dass die empirische Wirklichkeit (unter Einschluss des positiven Rechts) nicht mehr kontingent, sondern normativ notwendig ist. Fichte verlegt damit die Kantische Welt der Dinge an sich in die empirische Wirklichkeit und schafft so die grundlegende erfahrungstheoretische Voraussetzung für eine Theorie des positiven Rechts. Die Erkenntnis eines seinsunabhängigen Vernunftrechts ist damit delegitimiert, verbindliches Recht kann jetzt nur im Positiven entstehen, mithin im Staat. Der Staat wird so bei Fichte selbst zum Rechtserzeuger, während der Rechtsinhalt nicht mehr vom Individuum, sondern von den Bedürfnissen des Kollektivs her festgelegt wird.
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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte
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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte: Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die philosophischen Grundlagen dieser Lehren. Es wird somit nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechts- und Staatstheorien von Kant und Fichte gestellt, sondern auch und insbesondere die nach deren allgemeinen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen. Im Hinblick auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen zeigt sich die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabh?ngigen Welt der Dinge an sich: Während Kant auf der Grundlage der Zweiweltenlehre seine Vernunftrechtsphilosophie entwickelt, schafft Fichte die Zweiweltenlehre ab und kann so faktische Rechtsgeltung und epistemische Rechtsverbindlichkeit in einer Theorie des positiven Rechts vereinigen. Taschenbuch.
Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte: Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die philosophischen Grundlagen dieser Lehren. Es wird somit nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechts- und Staatstheorien von Kant und Fichte gestellt, sondern auch und insbesondere die nach deren allgemeinen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen. Im Hinblick auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen zeigt sich die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabh?ngigen Welt der Dinge an sich: Während Kant auf der Grundlage der Zweiweltenlehre seine Vernunftrechtsphilosophie entwickelt, schafft Fichte die Zweiweltenlehre ab und kann so faktische Rechtsgeltung und epistemische Rechtsverbindlichkeit in einer Theorie des positiven Rechts vereinigen. Taschenbuch.
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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte
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Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die philosophischen Grundlagen dieser Lehren. Es wird somit nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechts- und Staatstheorien von Kant und Fichte gestellt, sondern auch und insbesondere die nach deren allgemeinen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen. Im Hinblick auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen zeigt sich die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabhängigen Welt der Dinge an sich: Während Kant auf der Grundlage der Zweiweltenlehre seine Vernunftrechtsphilosophie entwickelt, schafft Fichte die Zweiweltenlehre ab und kann so faktische Rechtsgeltung und epistemische Rechtsverbindlichkeit in einer Theorie des positiven Rechts vereinigen.
Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die philosophischen Grundlagen dieser Lehren. Es wird somit nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechts- und Staatstheorien von Kant und Fichte gestellt, sondern auch und insbesondere die nach deren allgemeinen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen. Im Hinblick auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen zeigt sich die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Überzeugung von der Existenz einer selbständigen bzw. subjektunabhängigen Welt der Dinge an sich: Während Kant auf der Grundlage der Zweiweltenlehre seine Vernunftrechtsphilosophie entwickelt, schafft Fichte die Zweiweltenlehre ab und kann so faktische Rechtsgeltung und epistemische Rechtsverbindlichkeit in einer Theorie des positiven Rechts vereinigen.
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Gebr. Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte (2015)
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Symbolbild
Erkenntnis Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte (2015)
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Von Händler/Antiquariat, ISD.
Mohr Siebeck, 2015. 1st. paperback. New.
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