Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess (2017)
DE NW EB
ISBN: 9783161551864 bzw. 3161551869, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu, E-Book.
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Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit großer Spannung wurde daher das sogenannte 'Verständigungsurteil' des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäß, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann. PDF, 30.01.2017.
Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit großer Spannung wurde daher das sogenannte 'Verständigungsurteil' des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäß, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann. PDF, 30.01.2017.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess (2017)
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ISBN: 9783161551864 bzw. 3161551869, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH & Co. K, neu, E-Book.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess, Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit grosser Spannung wurde daher das sogenannte ´Verständigungsurteil´ des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmässigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäss, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann. PDF, 30.01.2017.
Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess, Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit grosser Spannung wurde daher das sogenannte ´Verständigungsurteil´ des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmässigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäss, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann. PDF, 30.01.2017.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess
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Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit großer Spannung wurde daher das sogenannte Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein:§ 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäß, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann.
Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit großer Spannung wurde daher das sogenannte Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein:§ 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäß, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess
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ISBN: 9783161551864 bzw. 3161551869, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess, Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit großer Spannung wurde daher das sogenannte 'Verständigungsurteil' des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäß, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann.
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Das Verständigungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit von Reformen im Strafprozess, Nahezu 30 Jahre benötigte der Gesetzgeber, um Verständigungen im Strafverfahren seit ihrem ersten Aufkommen in den 1970er Jahren gesetzlich zu regeln. Mit grosser Spannung wurde daher das sogenannte ´Verständigungsurteil´ des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 erwartet, das sich erstmals ausführlich mit der Verfassungsmässigkeit der gesetzlichen Kodifikation des Verständigungsverfahrens befasste. Statt jedoch die hochpolitische Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zu beenden, so schien es, stieg Karlsruhe in diese ein: 257c StPO, gerade noch verfassungsgemäss, könnte im Falle einer weiteren Nichtbefolgung durch die Praxis verfassungswidrig werden. Der Gesetzgeber steht nun zwischen den Stühlen der Praxis und des BVerfG: hat er überhaupt noch Raum für Reformen? Patricia Rabe stellt die These auf, dass der Gesetzgeber auch nach dem 19. März 2013 vor allem Konsens fördern und fordern kann.
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