Statut Der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
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3320005111 - Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
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Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1988)

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ISBN: 3320005111 bzw. 9783320005115, in Deutsch, 80 Seiten, 11. Ausgabe, Dietz Verlag, Berlin, Taschenbuch, gebraucht, akzeptabler Zustand.

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Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) war eine marxistisch-leninistische Partei, die 1946 in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und der Viersektorenstadt Berlin aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD hervorgegangen war und sich anschließend unter sowjetischem Einfluss zur Kader- und Staatspartei der 1949 gegründeten DDR entwickelte. Da die Verfassung der DDR seit 1968 den Führungsanspruch der SED festschrieb und deren Nomenklaturkader die Organe aller drei Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative, durchdrangen, war das politische System der DDR de facto eine Ein-Parteien-Herrschaft der SED. Im Zuge der Wende und friedlichen Revolution in der DDR 1989/90 verlor die SED ihre Stellung als herrschende Staatspartei, gab sich ein neues Programm und benannte sich im Dezember 1989 zunächst in Sozialistische Einheitspartei Deutschlands – Partei des Demokratischen Sozialismus (SED-PDS), am 4. Februar 1990 dann in Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) um. Aus ihr entstand 2007 durch Verschmelzung mit der WASG die Partei Die Linke. Die SED hatte zuletzt etwa 2,3 Millionen Mitglieder. Dies war ein sehr hoher Anteil bei etwa 8 Millionen Erwerbstätigen und 16,8 Millionen Menschen Gesamtbevölkerung in der DDR. Damit führte die SED ihren eigenen Anspruch, als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ zu gelten, ad absurdum. Allein 339.000 Mitglieder, also 15 Prozent, waren 1981 Nomenklaturkader, das heißt hohe leitende Partei- oder Wirtschaftsfunktionäre. In der DDR war der Begriff Die Partei als Synonym für die SED gebräuchlich und wurde dort zum geflügelten Wort. In den späten 1980er Jahren der DDR wurde es, bedingt durch zunehmende Widersprüche zwischen der erlebten gesellschaftlichen Wirklichkeit und der verkündeten Theorie, immer schwieriger, insbesondere junge Menschen zum Parteieintritt zu bewegen. Während einige den beruflichen Aufstieg durch eine Parteimitgliedschaft fördern wollten oder damit gedrängt wurden – so wurde es Meisteranwärtern nahegelegt, in die SED einzutreten –, war es gerade für die Verantwortlichen schwierig, die geforderte Anzahl Arbeiter zu werben. In den Kreisen der künstlerischen Intelligenz und in der Ärzteschaft galt es traditionell eher als befremdlich, „Genosse“ zu sein, aber Spitzenpositionen waren auch dort an ein „Bekenntnis zur Partei“ gekoppelt. Für die SED arbeiteten etwa 44.000 hauptamtliche Mitarbeiter und 300.000 nebenamtliche Mitarbeiter, darunter 100.000 Parteisekretäre, wobei zumindest die einfachen Mitarbeiter lediglich knapp durchschnittlich zu einem vergleichbaren Wirtschaftskader bezahlt wurden. Aufnahme Die Aufnahme in die SED erfolgte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Es bedurfte eines schriftlichen begründeten Antrags auf Mitgliedschaft als „Kandidat der SED“, der von zwei Bürgen unterstützt werden musste, die langjährige Mitglieder der SED waren und den Antragsteller kannten. Die Kandidatenzeit dauerte für „Angehörige der Arbeiterklasse“ ein Jahr und für andere länger. In dieser Zeit hatte der Kandidat die Pflicht und das Recht, an allen Parteiversammlungen der zuständigen Grundorganisation ohne Stimmrecht teilzunehmen. Es erfolgte eine spezielle Kandidatenschulung, und oftmals wurden Kandidatenaufträge vergeben. Sie hatten zum Beispiel folgende Form: „Der Genosse XYZ sichert eine hohe Ordnung in seiner Abteilung.“ „Gemeinsam mit dem Genossen ABC hält Genosse XYZ Kontakt zur Patenklasse und führt zwei Veranstaltungen im Rahmen der Patenschaftsarbeit durch.“ „Als Mitglied der Kampfgruppe des Kombinates erfüllt Genosse XYZ alle ihm übertragenen Aufgaben mit hoher Qualität und Einsatzbereitschaft.“ Nach Ablauf der Kandidatenzeit wurde in der Parteigruppe abgestimmt, ob die Aufnahme als Mitglied erfolgen sollte, wobei es auch zu Ablehnungen oder Verlängerung der Kandidatenzeit kam. Allerdings war dies sehr selten und häufig mit Kritik an der Grundorganisation seitens übergeordneter Leitungen verbunden. Der betreffende Kandidat musste mit Benachteiligungen und Anfeindungen im Berufsleben rechnen. Für die Aufnahme war die Angehörigkeit zu sozialen Schichten oder Klassen durchaus maßgebend. Es bestanden festgeschriebene Mitgliederverhältnisse von Arbeitern, Angestellten, Genossenschaftsbauern, Mitgliedern der sozialistischen Intelligenz, Handwerkern und Freiberuflern. Während Arbeiter und Genossenschaftsbauern praktisch ohne Beschränkung in die „Arbeiterpartei“ SED eintreten durften, ja sogar gezielte Werbeaktionen durchgeführt wurden, war es unter Umständen für einen Angehörigen der Intelligenz (insbesondere Lehrer) besonders dann schwer in die SED aufgenommen zu werden, wenn sich gerade die Mitgliederverhältnisse nicht in der gewünschten Übereinstimmung befanden. Teilweise mussten sich diese weniger gewünschten Schichten jahrelang mit dem Kandidatenstatus begnügen. 1986 wurden 58,2 % aller Mitglieder als „Arbeiter“ eingestuft, tatsächlich Produktionsarbeiter waren aber nur 37,9 %. Angehörige der Intelligenz waren offiziell nur 22,4 % und Rentner 14 % aller Mitglieder. In der Praxis kam es zu den abenteuerlichsten Verbiegungen, um noch als gewünschter Arbeiter zu gelten. So galt der Generaldirektor, wenn er vor 40 Jahren seine Karriere als Arbeiter begonnen hatte, zeitlebens als Arbeiter. Bei erfolgreicher Aufnahme wurden dem neuen Genossen die Dokumente, das heißt Mitgliedsausweis, Parteiprogramm und Parteistatut (zwei kleine rote Büchlein, Format etwa DIN A6) feierlich übergeben. Der Verlust des Mitgliedsausweises „Parteidokument“ galt als grobe Verfehlung, da er ja dem „Klassenfeind“ in die Hände fallen konnte, und wurde mindestens mit einer Rüge geahndet. In den Anfangsjahren mussten die Genossen den Ausweis ständig bei sich tragen. In den harten Zeiten des Kalten Krieges der 1950er Jahre wurde noch wesentlich stärker auf Parteidisziplin geachtet, und der Ausschluss des betreffenden Genossen wäre sicher gewesen. Beschlüsse wurden nach Diskussion meist einstimmig gefasst, Stimmenthaltung war laut Parteistatut nicht vorgesehen. Die Diskussionen wurden auch von unten nach oben immer einsilbiger, bis es auf den Parteitagen nur noch zur Verlesung vorher schriftlich eingereichter und genehmigter „Diskussionsbeiträge“ kam. Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der SED endete durch Ausschluss, Austritt (Streichung) oder Tod. Ein Austritt war jedoch faktisch nicht möglich, da der betreffende abtrünnige Genosse einfach vorher ausgeschlossen wurde. Dies wurde dann als Streichung bezeichnet. Parteistrafen wie Rüge, Strenge Rüge und Ausschluss wurden durch die Parteikontrollkommissionen auf allen Parteiebenen verhängt, die über die „Einheit und Reinheit“ der Partei streng zu wachen hatten. (Quelle: Wikipedia) Gut erhaltenes Exemplar. 1988, Taschenbuch, leichte Gebrauchsspuren, Taschenbuchformat, 60g, 11. Auflage, 80, Internationaler Versand, Banküberweisung.
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Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1989)

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Statut Der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1987)

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Statut Der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1987)

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Statut Der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1987)

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