Die Haftung nach § 64 GmbHG des Geschäftsführers einer GmbH: Eine rechtsvergleichende Betrachtung zum englischen "wrongful trading"
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Die Haftung nach § 64 GmbHG des Geschäftsführers einer GmbH (2016)
DE PB NW
ISBN: 9783330506756 bzw. 333050675X, in Deutsch, AV Akademikerverlag Okt 2016, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 'Centros', 'Überseeing' und 'Inspire Art' hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. 68 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 'Centros', 'Überseeing' und 'Inspire Art' hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. 68 pp. Deutsch.
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ISBN: 9783330506756 bzw. 333050675X, in Deutsch, AV Akademikerverlag Okt 2016, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Rheinberg-Buch [53870650], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 'Centros', 'Überseeing' und 'Inspire Art' hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. 68 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, Rheinberg-Buch [53870650], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 'Centros', 'Überseeing' und 'Inspire Art' hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. 68 pp. Deutsch.
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In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Centros", "Überseeing" und "Inspire Art" hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden.
In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Centros", "Überseeing" und "Inspire Art" hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden.
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In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ´´Centros´´, ´´Überseeing´´ und ´´Inspire Art´´ hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ´´Centros´´, ´´Überseeing´´ und ´´Inspire Art´´ hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Von Händler/Antiquariat, English-Book-Service Mannheim [1048135], Mannheim, Germany.
Publisher/Verlag: AV Akademikerverlag | Eine rechtsvergleichende Betrachtung zum englischen "wrongful trading" | In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Centros", "Überseeing" und "Inspire Art" hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. | Format: Paperback | 68 pp.
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Publisher/Verlag: AV Akademikerverlag | Eine rechtsvergleichende Betrachtung zum englischen "wrongful trading" | In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Centros", "Überseeing" und "Inspire Art" hat der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas weiter gestärkt und die in etlichen Staaten herrschende Sitztheorie zu Fall gebracht. In der Konsequenz heißt das, dass ausländische Gesellschaften unter Wahrung ihrer gesellschaftsrechtlichen Identität in Deutschland Zweigniederlassungen eröffnen können. Das schließt die Anwendung ausländischen Rechts auf deutschem Boden natürlich mit ein. In seinem Urteil vom 13.03.2003 hat der BGH dies bestätigt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Problematisch ist folglich die Frage, wer wann einen Insolvenzantrag Stelle muss und wer ggf. für Zahlungen die nach Insolvenzreife geleistet worden sind haftet. Gerade die Frage wer dies im Fall einer englischen Limited ist, die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, soll in dieser Arbeit herausgestellt werden. | Format: Paperback | 68 pp.
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