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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (Schnell informiert)100%: Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (Schnell informiert) (ISBN: 9783415057746) 2016, Richard Boorberg Verlag, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, PDF)100%: Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, PDF) (ISBN: 9783415057722) in Deutsch, auch als eBook.
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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, ePUB)100%: Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, ePUB) (ISBN: 9783415057739) 2016, in Deutsch, auch als eBook.
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Umgang mit psychisch kranken Menschen73%: Schönstedt, Oliver: Umgang mit psychisch kranken Menschen (ISBN: 9783415057715) in Deutsch, Broschiert.
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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (Schnell informiert)
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9783415057715 - Oliver Sch?nstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen - aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbeh?rden
Oliver Sch?nstedt

Umgang mit psychisch kranken Menschen - aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbeh?rden (2015)

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ISBN: 9783415057715 bzw. 3415057712, in Deutsch, R. Verlag Boorberg, Taschenbuch, neu.

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Umgang mit psychisch kranken Menschen: Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies fährt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbeh?rden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: - Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen - Eine Definition des psychisch kranken Menschen - Die Möglichkeiten der Unterbringungsbeh?rde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens - Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens - Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) - Die Bedeutung der ärztlichen `Einweisung` - Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszögen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere L?ndergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsf?lle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbeh?rden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines `einweisenden` Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen. Einweisung und Zwangseinweisung Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. `Einweisung` bzw. `Zwangseinweisung`. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser `Einweisung` nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahme?rzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig. Taschenbuch.
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9783415057739 - Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, ePUB)
Oliver Schönstedt

Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, ePUB)

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ISBN: 9783415057739 bzw. 3415057739, in Deutsch, Richard Boorberg Verlag, neu, E-Book.

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Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: ? Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen ? Eine Definition des psychisch kranken Menschen ? Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens ? Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens ? Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) ? Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung« ? Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783415057722 - Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, PDF)
Oliver Schönstedt

Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (eBook, PDF)

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Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: ? Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen ? Eine Definition des psychisch kranken Menschen ? Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens ? Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens ? Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) ? Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung« ? Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783415057715 - Umgang mit psychisch kranken Menschen

Umgang mit psychisch kranken Menschen (2015)

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Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: - Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen - Eine Definition des psychisch kranken Menschen - Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens - Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens - Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) - Die Bedeutung der ärztlichen ´´Einweisung´´ - Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines ´´einweisenden´´ Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen. Einweisung und Zwangseinweisung Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. ´´Einweisung´´ bzw. ´´Zwangseinweisung´´. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser ´´Einweisung´´ nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig. Sofort lieferbar Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783415057715 - Schönstedt, Oliver: Umgang mit psychisch kranken Menschen
Schönstedt, Oliver

Umgang mit psychisch kranken Menschen (2015)

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Das optimale Fachbuch für die Rechtslage seit 2015 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen Eine Definition des psychisch kranken Menschen Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) Zusammenwirken von Polizei und Psychiatrie Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung« Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines »einweisenden« Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen. Einweisung und Zwangseinweisung Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. »Einweisung« bzw. »Zwangseinweisung«. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser »Einweisung« nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig. von Schönstedt, Oliver, Neu.
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9783415057715 - Schönstedt: | Umgang mit psychisch kranken Menschen | Richard Boorberg | 2016
Schönstedt

| Umgang mit psychisch kranken Menschen | Richard Boorberg | 2016

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Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen Eine Definition des psychisch kranken Menschen Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) Die Bedeutung der ärztlichen 'Einweisung' Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines 'einweisenden' Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen. Einweisung und Zwangseinweisung Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. 'Einweisung' bzw. 'Zwangseinweisung'. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser 'Einweisung' nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig.
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9783415057715 - Schönstedt, Oliver: Umgang mit psychisch kranken Menschen
Schönstedt, Oliver

Umgang mit psychisch kranken Menschen (2015)

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Das optimale Fachbuch für die Rechtslage seit 2015 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen Eine Definition des psychisch kranken Menschen Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) Zusammenwirken von Polizei und Psychiatrie Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung« Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar. Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines »einweisenden« Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen. Einweisung und Zwangseinweisung Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. »Einweisung« bzw. »Zwangseinweisung«. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser »Einweisung« nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig.
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Umgang mit psychisch kranken Menschen (2015)

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Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten.Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen.Richtiger Umgang mit psychisch kranken MenschenAus dem Inhalt:- Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen- Eine Definition des psychisch kranken Menschen- Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens- Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens- Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD)- Die Bedeutung der ärztlichen "Einweisung"- HandlungsverpflichtungenDer Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen.Bundesweit anwendbarDie Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar.Not-Vorführung zur GefahrenabwehrDie gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines "einweisenden" Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen.Einweisung und ZwangseinweisungEin Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. "Einweisung" bzw. "Zwangseinweisung". Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser "Einweisung" nachkommen muss.Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig.
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9783415057739 - Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden
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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden (2016)

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9783415057722 - Oliver Schönstedt: Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden
Oliver Schönstedt

Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden

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Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden, Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage 2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten. Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen. Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen Aus dem Inhalt: Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen Eine Definition des psychisch kranken Menschen Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD) Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung« Handlungsverpflichtungen Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen. Bundesweit anwendbar Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar.
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