Restitution und Kompensation bei Sachschäden. 247 S. (Schriften zum Bürgerlichen Recht; BR 320) von, Schriften zum Bürgerlichen Recht ; Bd. 320
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Restitution und Kompensation bei Sachschäden (2005)
DE NW
ISBN: 9783428116652 bzw. 3428116658, in Deutsch, Duncker & Humblot, neu.
Von Händler/Antiquariat, sparbuchladen [52968077], Göttingen, NDS, Germany.
- Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn § 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.< 247 pp. Deutsch.
- Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn § 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt.< 247 pp. Deutsch.
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Restitution und Kompensation bei Sachschäden (2005)
DE PB NW
ISBN: 9783428116652 bzw. 3428116658, in Deutsch, Duncker & Humblot Gmbh Jun 2005, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
Neuware - Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt. 247 pp. Deutsch.
Neuware - Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte für den Ersatz von Sachschäden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gängiger Detaillösungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufällig. Ausgehend vom tatsächlichen Phänomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatsächlichen Interesses des Geschädigten als Ziel der Restitution. Demgegenüber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschädigte sein tatsächliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Maßgeblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschädigte berechtigt, sein tatsächliches Interesse anläßlich des Schadens zu ändern und über den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darüber hinausgeht, ist lediglich Vorschuß. Dies bietet dem Autor Anlaß, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschüssen zu befassen. Schließlich zeigt Kolbinger, daß sein Ansatz auch in Fällen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lösungen führt. 247 pp. Deutsch.
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Restitution und Kompensation bei Sachschden.
DE NW EB
ISBN: 9783428116652 bzw. 3428116658, in Deutsch, Duncker & Humblot, neu, E-Book.
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Professions and Applied Sciences, Hauptbeschreibung Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte fr den Ersatz von Sachschden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gngiger Detaillsungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufllig. Ausgehend vom tatschlichen Phnomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatschlichen Interesses des Geschdigten als Ziel der Restitution. Demgegenber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschdigte sein tatschliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Mageblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschdigte berechtigt, sein tatschliches Interesse anllich des Schadens zu ndern und ber den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darber hinausgeht, ist lediglich Vorschu. Dies bietet dem Autor Anla, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschssen zu befassen. Schlielich zeigt Kolbinger, da sein Ansatz auch in Fllen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lsungen fhrt. Inhaltsverzeichnis Inhaltsbersicht: Einleitung - 1. Konzepte des Schadensersatzes: Unterscheidung zwischen Naturalersatz und Geldersatz - Unterscheidung zwischen Restitution und Kompensation - Schadensersatz in Geld nach dem BGB - 2. Beschaffung einer Ersatzsache als Naturalherstellung: Definition des tatschlichen Interesses des Geschdigten als Herstellungsziel - Formulierung des tatschlichen Sollzustandes durch den Geschdigten - Vereinbarkeit der Ersatzbeschaffung mit 249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstrungen und 249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhltnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach 249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach 251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschdigten im Rahmen des 249 Abs. 2 BGB: Normzweck des 249 S. 2 BGB A. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatschlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfngliche Unmglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschsse - 5. Basis und Ausma der Verhltnismigkeitsprfung nach 251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhltnismigkeitsprfung - Beurteilung der Unverhltnismigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und 251 Abs. 2 BGB - Verhltnismigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentmer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtig.
Professions and Applied Sciences, Hauptbeschreibung Restitution und Kompensation sind als verschiedene Konzepte fr den Ersatz von Sachschden allgemein anerkannt. Trotzdem erscheint die Zuordnung gngiger Detaillsungen zu dem einen oder anderen Konzept oft zufllig. Ausgehend vom tatschlichen Phnomen des Schadens identifiziert der Autor die Verwirklichung des tatschlichen Interesses des Geschdigten als Ziel der Restitution. Demgegenber dient die Kompensation einem rein wirtschaftlichen Ausgleich. Da der Geschdigte sein tatschliches Interesse selbst definieren darf, ist auch die Lieferung einer Ersatzsache ohne weiteres Restitution. Damit scheidet der Wiederbeschaffungswert zur Bemessung der Kompensation aus. Mageblich ist statt dessen der Verkaufs- oder der Ertragswert. Auch wenn 249 Abs. 2 S. 2 BGB mit diesem Prinzip bricht, ist der Geschdigte berechtigt, sein tatschliches Interesse anllich des Schadens zu ndern und ber den Mindestherstellungsaufwand frei zu disponieren. Was darber hinausgeht, ist lediglich Vorschu. Dies bietet dem Autor Anla, sich allgemein, auch prozessual, mit Vorschssen zu befassen. Schlielich zeigt Kolbinger, da sein Ansatz auch in Fllen mit mehreren Berechtigten an einer Sache zu stimmigen Lsungen fhrt. Inhaltsverzeichnis Inhaltsbersicht: Einleitung - 1. Konzepte des Schadensersatzes: Unterscheidung zwischen Naturalersatz und Geldersatz - Unterscheidung zwischen Restitution und Kompensation - Schadensersatz in Geld nach dem BGB - 2. Beschaffung einer Ersatzsache als Naturalherstellung: Definition des tatschlichen Interesses des Geschdigten als Herstellungsziel - Formulierung des tatschlichen Sollzustandes durch den Geschdigten - Vereinbarkeit der Ersatzbeschaffung mit 249 Abs. 1 BGB - Kriterien der Austauschbarkeit - Ersatzbeschaffung bei Sachzerstrungen und 249 Abs. 2 BGB - Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Ersatzlieferung - Verhltnis zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung - Zusammenfassung - 3. Bemessung des Schadensersatzes in Geld: Bemessung des Herstellungsanspruches in Geld nach 249 Abs. 2 S. 1 BGB - Bemessung des Kompensationsanspruches nach 251 Abs. 1 BGB - 4. Dispositionsfreiheit des Geschdigten im Rahmen des 249 Abs. 2 BGB: Normzweck des 249 S. 2 BGB A. F. - Vergleich mit der Regulierung von Personenschden - Rahmen der Dispositionsfreiheit - Abweichen des tatschlichen Reparaturaufwandes vom prognostizierten - Zwischenergebnis - Nicht anfngliche Unmglichkeit der Naturalherstellung - Sog. fiktive Schadensberechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis - Exkurs: Vorschsse - 5. Basis und Ausma der Verhltnismigkeitsprfung nach 251 Abs. 2 BGB: Basis der Verhltnismigkeitsprfung - Beurteilung der Unverhltnismigkeit - Naturalherstellung durch Ersatzbeschaffung und 251 Abs. 2 BGB - Verhltnismigkeitsgrenze als Mindestschaden - Zusammenfassung - 6. Schadensersatz bei Berechtigung mehrerer Personen an einer Sache: Herstellung bei mehreren Berechtigten, insbesondere Eigentmer und Besitzer - Kompensation bei mehreren Berechtig.
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Restitution und Kompensation bei Sachschäden (2005)
~DE PB NW FE
ISBN: 9783428116652 bzw. 3428116658, vermutlich in Deutsch, Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Next Day, zzgl. Versandkosten.
Erscheinungsdatum: 07.06.2005, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Restitution und Kompensation bei Sachschäden, Auflage: 1. Auflage von 1950 // 1. A, Autor: Kolbinger, Martin U., Verlag: Duncker & Humblot GmbH // Duncker & Humblot, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Schaden // Schadensrecht // Schadensersatz // Privatrecht // Zivilgesetz // Zivilrecht // allgemein // Deutschland, Rubrik: Privatrecht // BGB, Seiten: 247, Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht (Nr. 320), Gewicht: 305 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 07.06.2005, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Restitution und Kompensation bei Sachschäden, Auflage: 1. Auflage von 1950 // 1. A, Autor: Kolbinger, Martin U., Verlag: Duncker & Humblot GmbH // Duncker & Humblot, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Schaden // Schadensrecht // Schadensersatz // Privatrecht // Zivilgesetz // Zivilrecht // allgemein // Deutschland, Rubrik: Privatrecht // BGB, Seiten: 247, Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht (Nr. 320), Gewicht: 305 gr, Verkäufer: averdo.
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Restitution und Kompensation bei Sachschäden. (2005)
DE PB NW FE
ISBN: 9783428116652 bzw. 3428116658, in Deutsch, 247 Seiten, Duncker & Humblot, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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