Von der Cour des Bourgeois zum offentlichen Notariat: Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten Author
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat. -
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ISBN: 9783447104333 bzw. 3447104333, in Deutsch, Harrassowitz, neu.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band un... Buch.
Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band un... Buch.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat: Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (MGH-Schriften (70) (2016)
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ISBN: 9783447104333 bzw. 3447104333, vermutlich in Deutsch, Harrassowitz Verlag, gebundenes Buch, neu.
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Harrassowitz Verlag, 2016. 1., Aufl.. Hardcover . New. 22,7 x 15,0 cm. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten – selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. Deutsch , Printed Pages: 526 XXXIV Tabelle.
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Harrassowitz Verlag, 2016. 1., Aufl.. Hardcover . New. 22,7 x 15,0 cm. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten – selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. Deutsch , Printed Pages: 526 XXXIV Tabelle.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat: Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (MGH-Schriften (70) (2016)
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Harrassowitz Verlag, 2016. 1., Aufl.. Hardcover . New. 22,7 x 15,0 cm. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten – selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. Deutsch , Printed Pages: 526 XXXIV Tabelle.
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Harrassowitz Verlag, 2016. 1., Aufl.. Hardcover . New. 22,7 x 15,0 cm. Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten – selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. Deutsch , Printed Pages: 526 XXXIV Tabelle.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat : Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (2016)
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Neuware - Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. 526 pp. Deutsch.
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Neuware - Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. 526 pp. Deutsch.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat - Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten
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ISBN: 9783447104333 bzw. 3447104333, in Deutsch, Harrassowitz Verlag, gebundenes Buch, neu.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat: Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. Buch.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat
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Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. von Mayer, Hans Eberhard, Neu.
Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. von Mayer, Hans Eberhard, Neu.
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Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat
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Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit.
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Von der Cour des Bourgeois zum offentlichen Notariat: Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten Hans Eberhard Mayer Author
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ISBN: 9783447104333 bzw. 3447104333, vermutlich in Deutsch, Harrassowitz Verlag, gebundenes Buch, neu.
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Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten fur die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Spater erledigten uberwiegend die offentlichen Notare diese Geschafte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionare des Konigs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenugend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stutzen sich auf die Rechtsbucher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberucksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronamtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Fur das offentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es uberhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gangigen Handbucher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tatigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der offentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tatigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualitat sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit.
Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten fur die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Spater erledigten uberwiegend die offentlichen Notare diese Geschafte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionare des Konigs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenugend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stutzen sich auf die Rechtsbucher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberucksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronamtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Fur das offentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es uberhaupt keine Vorarbeiten - selbst die gangigen Handbucher zur Geschichte des Notariats schweigen. Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tatigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der offentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tatigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualitat sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit.
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