Kölner Kommentar Zum Rechnungslegungsrecht ( 238-342E Hgb) Herausgegeben Von Cla
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§ 238-342e HGB) (2010)
DE NW
ISBN: 9783452271563 bzw. 3452271560, in Deutsch, Heymanns Verlag Gmbh Dez 2010, neu.
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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Der Kommentar: Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis. Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern. Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs rechts für alle Rechts-formen: ¿ Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238 - 261 HGB ¿ Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264 - 330 ¿ Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB ¿ Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339 ¿ Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p ¿ Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn verwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert. 2736 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Der Kommentar: Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis. Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern. Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs rechts für alle Rechts-formen: ¿ Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238 - 261 HGB ¿ Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264 - 330 ¿ Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB ¿ Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339 ¿ Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p ¿ Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn verwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert. 2736 pp. Deutsch.
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§ 238-342e HGB) (2010)
DE HC NW
ISBN: 9783452271563 bzw. 3452271560, in Deutsch, Heymanns, gebundenes Buch, neu.
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB), Der Kommentar: Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis. Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern. Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs¬rechts für alle Rechts-formen: ¦ Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238 - 261 HGB ¦ Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264 330 ¦ Straf- und Bussgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB ¦ Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339 ¦ Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p ¦ Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn¬verwendung und Prüfung massgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert. gebundene Ausgabe, 12.2010.
Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB), Der Kommentar: Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis. Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern. Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs¬rechts für alle Rechts-formen: ¦ Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238 - 261 HGB ¦ Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264 330 ¦ Straf- und Bussgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB ¦ Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339 ¦ Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p ¦ Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn¬verwendung und Prüfung massgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert. gebundene Ausgabe, 12.2010.
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§ 238-342e HGB)
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ISBN: 9783452271563 bzw. 3452271560, in Deutsch, Heymann, Köln, Deutschland, neu.
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB), Der Kommentar: Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis. Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern. Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs¬rechts für alle Rechts-formen: ¦ Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238 - 261 HGB ¦ Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264 330 ¦ Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB ¦ Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339 ¦ Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p ¦ Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn¬verwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert.
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Carsten Peter Claussen , Kölner Kommentar zum Rechnungslegun . 9783452271563
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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§ 238-342e HGB) . 9783452271563
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