«Iudex non calculat»: die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren (Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien)
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Iudex non calculat die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren (1996)
DE PB NW
ISBN: 9783631302774 bzw. 3631302770, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1996. 175 S., 1 Tab., 1 Grafik, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestoßen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, daß eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den meßtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestoßen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, daß eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den meßtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
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Iudex non calculat
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ISBN: 9783631302774 bzw. 3631302770, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestossen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, dass eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den messtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann. Taschenbuch.
Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestossen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, dass eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den messtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann. Taschenbuch.
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ISBN: 9783631302774 bzw. 3631302770, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestoßen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, daß eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den meßtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestoßen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, daß eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den meßtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
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Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestossen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, dass eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den messtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
Über die Unmöglichkeit, Strafzumessung sozialwissenschaftlich-mathematisch zu rationalisieren, Die richterliche Strafzumessung im Einzelfall ist - nach einem häufig zitierten Diktum von Liszts - ein «Griff ins Dunkel». Die vor einiger Zeit dafür vorgeschlagenen Verfahren «rationalisierter» bzw. «mathematisierter» Strafzumessung sind zwar weitgehend auf Ablehnung gestossen, aber ohne eingehendere Beschäftigung mit deren sozialwissenschaftlichen Voraussetzungen. Diese Arbeit untersucht diese Ansätze auf ihre theoretischen Grundlagen und zeigt, dass eine «formalisierte» Strafzumessung in Form mathematischer Kalküle weder den messtheoretischen Anforderungen der empirischen Sozialforschung noch den gesetzlichen Grundlagen der Strafzumessung selbst genügen kann.
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Iudex Non Calculat, Ueber Die Unmoeglichkeit, Strafzumessung Sozialwissenschaftlich-Mathematisch Zu Rationalisieren (1996)
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