Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG)
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1
DE PB NW
ISBN: 9783631314319 bzw. 3631314310, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Taschenbuch.
Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Taschenbuch.
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1, Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschliessend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluss an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
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Symbolbild
Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG) (1997)
DE PB NW
ISBN: 9783631314319 bzw. 3631314310, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1997. 211 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
Der Autor untersucht die Verkäuferpflichten und die Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht und vergleicht diese mit dem UN-Kaufrecht (CISG). Die Arbeit wendet sich an Juristen, aber auch an Kaufleute, die mit Norwegen geschäftlich zu tun haben. Norwegen hat als einziger unter mittlerweile über 40 Vertragsstaaten das CISG nicht per Vertragsgesetz in das norwegische Recht übernommen, sondern es transformiert. Das CISG ist systematisch und inhaltlich umgestaltet worden. Die Umsetzungsweise führt zu Widersprüchen und hier sogenannten Auslegungssperren in Fragen, die von Wissenschaft und Praxis noch nicht abschließend entschieden wurden, in Norwegen aber wegen der gesetzlichen Ausgestaltung einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglich sind. Im Anschluß an den Vergleich wird der norwegische Weg einer eingehenden Überprüfung unterzogen.
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Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG) (1988)
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ISBN: 3631314310 bzw. 9783631314319, vermutlich in Deutsch, Lang Peter GmbH, Taschenbuch, neu.
Verkäuferpflichten und Rechtsbehelfe des Käufers im neuen norwegischen Kaufrecht vom 13. Mai 1988 Nr. 27 im Vergleich zum UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (CISG) ab 54.95 € als Taschenbuch: . Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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Verkaeuferpflichten Und Rechtsbehelfe Des Kaeufers Im Neuen Norwegischen Kaufrecht Vom 13. Mai 1988 NR. 27 Im Vergleich Zum Un-Kaufrecht Vom 11. April 1980 (Cisg) (1997)
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ISBN: 9783631314319 bzw. 3631314310, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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