Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß, Die Strukturen der Revisionsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs 'Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind' in § 339 StPO
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß (1997)
DE PB NW
ISBN: 9783631316580 bzw. 3631316585, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Jul 1997, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi 'Verzicht', 'Verwirkung' und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte 'Rechtskreistheorie' des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der 'Verfahrensfehlerbeschwer', welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht. 491 pp. Deutsch.
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Neuware - Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi 'Verzicht', 'Verwirkung' und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte 'Rechtskreistheorie' des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der 'Verfahrensfehlerbeschwer', welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht. 491 pp. Deutsch.
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß (1997)
DE PB NW
ISBN: 9783631316580 bzw. 3631316585, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Jul 1997, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi 'Verzicht', 'Verwirkung' und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte 'Rechtskreistheorie' des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der 'Verfahrensfehlerbeschwer', welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht. 491 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi 'Verzicht', 'Verwirkung' und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte 'Rechtskreistheorie' des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der 'Verfahrensfehlerbeschwer', welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht. 491 pp. Deutsch.
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß Die Strukturen der Revisionsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs «Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind» in § 339 StPO (1997)
DE PB NW
ISBN: 9783631316580 bzw. 3631316585, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1997. 491 S., 2 Tab., 1 Graf. Taschenbuch, neu.
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Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi «Verzicht», «Verwirkung» und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte «Rechtskreistheorie» des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des ? 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der «Verfahrensfehlerbeschwer», welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.
Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi «Verzicht», «Verwirkung» und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte «Rechtskreistheorie» des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des ? 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der «Verfahrensfehlerbeschwer», welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß: Die Strukturen der Revisionsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs . zum Strafrecht und Strafprozeßrecht) (1997)
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ISBN: 9783631316580 bzw. 3631316585, in Deutsch, 491 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.
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Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozeß
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ISBN: 9783631316580 bzw. 3631316585, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Die Strukturen der Revisionsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs 'Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind' in § 339 StPO, Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi 'Verzicht', 'Verwirkung' und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte 'Rechtskreistheorie' des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, dass die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozessrechts dazu führt, dass die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der 'Verfahrensfehlerbeschwer', welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.
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