Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV: Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise . / Publications Universitaires Européennes)
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Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV
DE PB NW
ISBN: 9783631319604 bzw. 3631319606, in Deutsch, Lang, Taschenbuch, neu.
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Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht, Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. missbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft. Taschenbuch.
Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht, Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. missbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft. Taschenbuch.
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Symbolbild
Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht (1997)
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ISBN: 9783631319604 bzw. 3631319606, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1997. 262 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft.
Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft.
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Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV
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ISBN: 9783631319604 bzw. 3631319606, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht, Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft.
Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht, Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d.h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft.
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Symbolbild
Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art.86 2 lit.a EGV. (1997)
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ISBN: 9783631319604 bzw. 3631319606, in Deutsch, Frankfurt/Bern, Lang, 1997, Taschenbuch.
Von Händler/Antiquariat, Antiquariat Werner Haschtmann [3757102], Frankfurt a.M., Germany.
Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht. 262 S, okart, gut. (EH II/2260).
Der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Erzwingen unangemessener Preise im europäischen Recht. 262 S, okart, gut. (EH II/2260).
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Der Preisueberhoehungsmissbrauch Nach Art. 86 S. 2 Lit. a Egv, Der Missbrauch Einer Marktbeherrschenden Stellung Durch Das Erzwingen Unangemessener Preise Im Europaeischen Recht (1997)
DE PB NW
ISBN: 9783631319604 bzw. 3631319606, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, Taschenbuch, neu.
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