Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
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9783631336397 - Patrick Kühnemund: Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO
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Patrick Kühnemund

Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO (1998)

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ISBN: 9783631336397 bzw. 363133639X, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Jul 1998, Taschenbuch, neu.

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Neuware - Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozeßhandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Präklusion nach 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf. 176 pp. Deutsch.
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9783631336397 - Kühnemund, Patrick: Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO
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Kühnemund, Patrick

Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO (1998)

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Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozeßhandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Präklusion nach ?? 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf.
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Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO, Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozesshandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Präklusion nach 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf. Taschenbuch.
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Patrick Kühnemund

Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO

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Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Prozeßhandlungen des Insolvenzschuldners nach der InsO, Der Verfasser untersucht die Insolvenzanfechtung von Prozeßhandlungen des späteren Insolvenzschuldners in verschiedenen Stadien eines Prozesses. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine Präklusion nach 296, 528 ZPO aufgrund anfechtbaren Verhaltens unbeachtlich ist. Nach Schluß der mündlichen Verhandlung hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund der Anfechtbarkeit. Liegt bereits ein Urteil vor, so bleibt der Insolvenzverwalter auf jene Rechtsbehelfe verwiesen, die auch dem Insolvenzschuldner zur Verfügung gestanden hätten, wäre nicht das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es entsteht durch die Anfechtbarkeit kein besonderer anfechtungsrechtlicher Rechtsbehelf.
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