Der Auslandszeuge Im Beweisrecht Des Deutschen Strafprozesses, Rechtliche Und Empirische Aspekte Unter Besonderer Beruecksichtigung Der Aenderungen Durch Das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993
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Der Auslandszeuge im Beweisrecht des deutschen Strafprozesses (1998)
DE PB NW
ISBN: 9783631336908 bzw. 363133690X, in Deutsch, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, Neuerscheinung.
Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993, Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozessrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, ´´dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre´´ ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des ´´Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege´´ wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlass für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben. Aus dem Inhalt: Die Vernehmung von Auslandszeugen im Ermittlungs- und Zwischenverfahren - Vernehmungen ausserhalb der Hauptverhandlung, insbesondere kommissarische Vernehmungen - Persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung Vernehmung von Amts wegen und aufgrund eines Beweisantrages - Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - Vorschläge zur Verbesserung der Vernehmung von Auslandszeugen. Taschenbuch, 01.12.1998.
Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993, Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozessrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, ´´dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre´´ ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des ´´Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege´´ wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlass für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben. Aus dem Inhalt: Die Vernehmung von Auslandszeugen im Ermittlungs- und Zwischenverfahren - Vernehmungen ausserhalb der Hauptverhandlung, insbesondere kommissarische Vernehmungen - Persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung Vernehmung von Amts wegen und aufgrund eines Beweisantrages - Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - Vorschläge zur Verbesserung der Vernehmung von Auslandszeugen. Taschenbuch, 01.12.1998.
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Der Auslandszeuge im Beweisrecht des deutschen Strafprozesses
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Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993, Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozeßrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, "dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre" ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des "Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege" wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlaß für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben. Aus dem Inhalt: Die Vernehmung von Auslandszeugen im Ermittlungs- und Zwischenverfahren - Vernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung, insbesondere kommissarische Vernehmungen - Persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung Vernehmung von Amts wegen und aufgrund eines Beweisantrages - Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - Vorschläge zur Verbesserung der Vernehmung von Auslandszeugen.
Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993, Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozeßrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, "dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre" ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des "Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege" wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlaß für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben. Aus dem Inhalt: Die Vernehmung von Auslandszeugen im Ermittlungs- und Zwischenverfahren - Vernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung, insbesondere kommissarische Vernehmungen - Persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung Vernehmung von Amts wegen und aufgrund eines Beweisantrages - Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - Vorschläge zur Verbesserung der Vernehmung von Auslandszeugen.
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Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993, Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafprozessrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, "dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre" ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des "Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege" wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefügt, der es dem Richter ermöglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einführung des 244 V 2 StPO wird hier zum Anlass für eine Untersuchung genommen, wie Auslandszeugen de lege lata in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses behandelt werden. Daneben wird das Ergebnis einer Befragung von Strafrechtspraktikern dargestellt und versucht, Empfehlungen für die Behandlungen von Auslandszeugen de lege ferenda zu geben. Aus dem Inhalt: Die Vernehmung von Auslandszeugen im Ermittlungs- und Zwischenverfahren - Vernehmungen ausserhalb der Hauptverhandlung, insbesondere kommissarische Vernehmungen - Persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung Vernehmung von Amts wegen und aufgrund eines Beweisantrages - Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten - Vorschläge zur Verbesserung der Vernehmung von Auslandszeugen.
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Der Auslandszeuge im Beweisrecht des deutschen Strafprozesses: Rechtliche und empirische Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen . / Publications Universitaires Européennes) (1998)
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ISBN: 9783631336908 bzw. 363133690X, in Deutsch, 659 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
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