Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse: Konsequenzen und Probleme des § 35 InsO (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse (1999)
DE HC NW
ISBN: 9783631343302 bzw. 3631343302, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Mrz 1999, gebundenes Buch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. 214 pp. Deutsch.
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Neuware - Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. 214 pp. Deutsch.
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse (1999)
DE PB NW
ISBN: 9783631343302 bzw. 3631343302, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Mrz 1999, Taschenbuch, neu.
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Neuware - Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. 214 pp. Deutsch.
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Neuware - Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. 214 pp. Deutsch.
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse - Konsequenzen und Probleme des § 35 InsO
DE PB NW
ISBN: 9783631343302 bzw. 3631343302, in Deutsch, Peter Gmbh Lang, Taschenbuch, neu.
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse: Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. Taschenbuch.
Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse: Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. Taschenbuch.
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse
DE NW
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Konsequenzen und Probleme des § 35 InsO, Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, dass nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfasst wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschliesst. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. Aus dem Inhalt: Die Bestimmung der Insolvenzmasse - Die Einführung einer Restschuldbefreiung - Die Rechtsstellung des Schuldners während des Verfahrens - Der Abschluss gegenseitiger Verträge während des Verfahrens - Die Position der Neugläubiger im Insolvenzverfahren - Die Position der Massegläubiger.
Konsequenzen und Probleme des § 35 InsO, Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, dass nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfasst wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschliesst. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. Aus dem Inhalt: Die Bestimmung der Insolvenzmasse - Die Einführung einer Restschuldbefreiung - Die Rechtsstellung des Schuldners während des Verfahrens - Der Abschluss gegenseitiger Verträge während des Verfahrens - Die Position der Neugläubiger im Insolvenzverfahren - Die Position der Massegläubiger.
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Die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse
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Konsequenzen und Probleme des § 35 InsO, Am 1. Januar 1999 tritt das neue Insolvenzrecht in Kraft. Zu den zahlreichen Neuerungen, die die Insolvenzordnung gegenüber der Konkursordnung bringt, gehört auch die Neubestimmung der Masse. 35 InsO bestimmt, daß nunmehr auch der Neuerwerb, also während des Verfahrens erworbenes Vermögen, vom Verfahren erfaßt wird. Untersucht werden in der Arbeit die Auswirkungen der Massezugehörigkeit des Neuerwerbs auf die am Insolvenzverfahren Beteiligten. Besondere Aufmerksamkeit gilt daneben den gegenseitigen Verträgen, die der Schuldner während des Verfahrens abschließt. In dieser Zeit fehlt ihm zwar nicht die Verpflichtungsfähigkeit, wohl aber ist seine Fähigkeit, diese Verträge zu erfüllen, erheblich eingeschränkt. Dieser Problematik hat der Gesetzgeber keine Aufmerksamkeit geschenkt. Aus dem Inhalt: Die Bestimmung der Insolvenzmasse - Die Einführung einer Restschuldbefreiung - Die Rechtsstellung des Schuldners während des Verfahrens - Der Abschluß gegenseitiger Verträge während des Verfahrens - Die Position der Neugläubiger im Insolvenzverfahren - Die Position der Massegläubiger.
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