Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein: Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler (Rechts- und Sozialwissenschaftliche Reihe)
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9783631343678 - Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler
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Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler (1999)

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ISBN: 9783631343678 bzw. 3631343671, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1999. 218 S. Taschenbuch, neu.

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Bekannt ist, daß Liechtenstein 1812 der erste Staat war, der die österreichische Zivilrechtskodifikation, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811, rezipierte. Kaum bekannt ist dagegen, daß das Fürstentum ab 1808 auf dem Weg zu einer eigenen Privatrechtsordnung war, mit deren Ausarbeitung der Landvogt Joseph Schuppler betraut war. Er entwarf 1808 eine «Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung» und legte 1809 den «Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche» vor. Dabei orientierte er sich zwar stark an österreichischen Vorbildern, ließ aber die Kenntnisse, die er sich von den liechtensteinischen Rechten und Gebräuchen verschafft hatte, sowie seine persönlichen Überlegungen in einem Maße in seine Entwürfe einfließen, die diesen Eigenständigkeit und selbständigen Wert verleihen. Die Qualität der Erbfolgeordnung ist durch ihre Geltungsdauer von 1809 bis 1846 erwiesen. Hingegen wurde das Inkrafttreten des Entwurfs für ein liechtensteinisches Zivilgesetzbuch durch die Rezeption des ABGB und den damit verbundenen bewußten Anschluß an die österreichische Privatrechtsgesetzgebung verhindert.
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9783631343678 - Lang, Peter Frankfurt: Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein
Lang, Peter Frankfurt

Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein (1999)

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Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler, Bekannt ist, dass Liechtenstein 1812 der erste Staat war, der die österreichische Zivilrechtskodifikation, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811, rezipierte. Kaum bekannt ist dagegen, dass das Fürstentum ab 1808 auf dem Weg zu einer eigenen Privatrechtsordnung war, mit deren Ausarbeitung der Landvogt Joseph Schuppler betraut war. Er entwarf 1808 eine ´´Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung´´ und legte 1809 den ´´Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche´´ vor. Dabei orientierte er sich zwar stark an österreichischen Vorbildern, liess aber die Kenntnisse, die er sich von den liechtensteinischen Rechten und Gebräuchen verschafft hatte, sowie seine persönlichen Überlegungen in einem Masse in seine Entwürfe einfliessen, die diesen Eigenständigkeit und selbständigen Wert verleihen. Die Qualität der Erbfolgeordnung ist durch ihre Geltungsdauer von 1809 bis 1846 erwiesen. Hingegen wurde das Inkrafttreten des Entwurfs für ein liechtensteinisches Zivilgesetzbuch durch die Rezeption des ABGB und den damit verbundenen bewussten Anschluss an die österreichische Privatrechtsgesetzgebung verhindert. Aus dem Inhalt: ´´Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein´´: Geschichtliche Grundlagen - Der Lokalisierungsbericht von Georg Hauer aus dem Jahre 1808 - Die Dienstinstruktion für den Landvogt Joseph Schuppler von 1808 - Die zivilrechtlichen Kodifikationsarbeiten Joseph Schupplers - Die Rezeption des österreichischen ABGB und die weitere Entwicklung des Privatrechts ´´Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler´´ - ´´Textedition´´: Entwurf einer Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung - Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche. Taschenbuch, 01.02.1999.
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9783631343678 - Lang, Peter Frankfurt: Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein
Lang, Peter Frankfurt

Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein

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Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler, Bekannt ist, dass Liechtenstein 1812 der erste Staat war, der die österreichische Zivilrechtskodifikation, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811, rezipierte. Kaum bekannt ist dagegen, dass das Fürstentum ab 1808 auf dem Weg zu einer eigenen Privatrechtsordnung war, mit deren Ausarbeitung der Landvogt Joseph Schuppler betraut war. Er entwarf 1808 eine "Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung" und legte 1809 den "Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche" vor. Dabei orientierte er sich zwar stark an österreichischen Vorbildern, liess aber die Kenntnisse, die er sich von den liechtensteinischen Rechten und Gebräuchen verschafft hatte, sowie seine persönlichen Überlegungen in einem Masse in seine Entwürfe einfliessen, die diesen Eigenständigkeit und selbständigen Wert verleihen. Die Qualität der Erbfolgeordnung ist durch ihre Geltungsdauer von 1809 bis 1846 erwiesen. Hingegen wurde das Inkrafttreten des Entwurfs für ein liechtensteinisches Zivilgesetzbuch durch die Rezeption des ABGB und den damit verbundenen bewussten Anschluss an die österreichische Privatrechtsgesetzgebung verhindert. Aus dem Inhalt: "Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein": Geschichtliche Grundlagen - Der Lokalisierungsbericht von Georg Hauer aus dem Jahre 1808 - Die Dienstinstruktion für den Landvogt Joseph Schuppler von 1808 - Die zivilrechtlichen Kodifikationsarbeiten Joseph Schupplers - Die Rezeption des österreichischen ABGB und die weitere Entwicklung des Privatrechts "Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler" - "Textedition": Entwurf einer Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung - Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche.
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9783631343678 - Herausgeber: Elisabeth Berger: Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein: Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler (Rechts- und Sozialwissenschaftliche Reihe)
Herausgeber: Elisabeth Berger

Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein: Die Entwürfe des Landvogts Joseph Schuppler (Rechts- und Sozialwissenschaftliche Reihe) (1999)

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9783631343678 - Peter Lang Gmbh, Internationaler Der Wissenschaften: Eine Zivilrechtsordnung Fuer Liechtenstein, Die Entwuerfe Des Landvogts Joseph Schuppler
Peter Lang Gmbh, Internationaler Der Wissenschaften

Eine Zivilrechtsordnung Fuer Liechtenstein, Die Entwuerfe Des Landvogts Joseph Schuppler (1999)

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