Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden? (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
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Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden? (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes) (2002)
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ISBN: 9783631395943 bzw. 3631395949, in Deutsch, 226 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-07-30, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-07-30, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden? (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes) (2002)
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ISBN: 9783631395943 bzw. 3631395949, in Deutsch, 226 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.
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Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-07-30, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-07-30, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Symbolbild
Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden? (2002)
DE PB NW
ISBN: 9783631395943 bzw. 3631395949, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 225 S. Taschenbuch, neu.
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Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen.
Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen.
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