Rechtshistorische Reihe ; Bd. 77 Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert
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Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert
DE NW
ISBN: 9783631428450 bzw. 3631428456, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert, Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, dass nicht einheitlich von 'der' Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert, Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, dass nicht einheitlich von 'der' Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
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Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert
DE NW
ISBN: 9783631428450 bzw. 3631428456, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert, Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, daß nicht einheitlich von 'der' Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert, Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, daß nicht einheitlich von 'der' Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
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Symbolbild
Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631428450 bzw. 3631428456, in Deutsch, Frankfurt, 1990. 200 pp. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, daß nicht einheitlich von «der» Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
Ehevereinbarungen sind Absprachen zwischen Ehepartnern, die den persönlichen Bereich der Ehe betreffen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des 1. EheRG 1977 als rechtlich weitgehend bedeutungslos. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß derartige Absprachen in den letzten 200 Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher Diskussionen gewesen sind. Sie untersucht die Ehevereinbarungen ausgehend von den aufgeklärten Naturrechtslehren gegen Ende des 18. Jahrhunderts bis ins geltende Recht. Ziel war neben einer Darstellung der historischen Entwicklung auch die Fruchtbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für das geltende Recht im Sinne einer juristischen Zeitgeschichte. Daher widmet sich die Arbeit besonders den heute noch umstrittenen Fragen nach Zulässigkeit und Bindungswirkung von Eheabsprachen. Schon in der historischen Untersuchung zeigte sich, daß nicht einheitlich von «der» Ehevereinbarung ausgegangen werden kann, sondern zwischen ausfüllenden, ergänzenden und abändernden Eheabsprachen zu unterscheiden ist. Diese Einordnung dient dann auch als Grundlage für einen Lösungsvorschlag zum Problem der Bindungswirkung im geltenden Recht. Die ausfüllenden Ehevereinbarungen unterliegen einer stärkeren Verbindlichkeit als die ergänzenden, den abändernden Eheabsprachen ist dagegen keinerlei Bindungswirkung beizumessen.
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Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert (Rechtshistorische Reihe) (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631428450 bzw. 3631428456, in Deutsch, 200 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandfertig in 1 - 2 Werktagen.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Broschiert, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 1990-07-01, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 3274599.
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Rechtshistorische Reihe ; Bd. 77 Ehevereinbarungen im 19. und 20. Jahrhundert (1990)
DE US
ISBN: 3631428456 bzw. 9783631428450, in Deutsch, Frankfurt am Main ; Bern ; New York ; Paris : Lang. 1990, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, Gebrauchtb.
21 cm. 200 S. Broschiert Broschiert Zustand: Gut min. gebr.
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