Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
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Einseitige Rechtskraftwirkung Von Urteilen Im Deutschen Zivilprozess (1990)
DE HC NW
ISBN: 9783631429242 bzw. 363142924X, in Deutsch, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften, gebundenes Buch, neu.
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur -fur und gegen- die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige... Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur -fur und gegen- die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur -fur- oder nur -gegen- Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsatzlich auf die Prozessparteien beschrankten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur -zugunsten- oder nur -zu Lasten- Dritter in den gesetzlich normierten Fallen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zuruckgefuhrt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen uber die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind."Taal: Duits;Gewicht: 300,00 gram;Verschijningsdatum: mei 1990;Druk: 1;ISBN10: 363142924X;ISBN13: 9783631429242; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur -fur und gegen- die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige... Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsatzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur -fur und gegen- die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur -fur- oder nur -gegen- Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsatzlich auf die Prozessparteien beschrankten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur -zugunsten- oder nur -zu Lasten- Dritter in den gesetzlich normierten Fallen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zuruckgefuhrt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen uber die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind."Taal: Duits;Gewicht: 300,00 gram;Verschijningsdatum: mei 1990;Druk: 1;ISBN10: 363142924X;ISBN13: 9783631429242; Duitstalig | Paperback | 1990.
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Symbolbild
Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß (1990)
DE PB NW
ISBN: 9783631429242 bzw. 363142924X, in Deutsch, Frankfurt/M., Bern, New York, Paris, 1990. XXXI, 208 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozeßparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozeßparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
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Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß
DE HC NW
ISBN: 9783631429242 bzw. 363142924X, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, gebundenes Buch, neu.
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Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß, Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozeßparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß, Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozeßparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozeßrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozeßparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
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Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß, Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozessparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
Einseitige Rechtskraftwirkung von Urteilen im deutschen Zivilprozeß, Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer zivilprozessualen Zentralfrage - der Rechtskraftwirkung von Urteilen - unter einem bisher nicht systematisch untersuchten Gesichtspunkt. Grundsätzlich wirkt die Rechtskraft von Zivilurteilen nur «für und gegen» die Prozessparteien - nur sie werden durch das Urteil gebunden. Ausnahmsweise erstrecken Normen des materiellen Rechts und des Prozessrechts die Rechtskraft von Urteilen auch auf Dritte, wobei - nach dem Umfang der Bindung Dritter - allseitige Rechtskrafterstreckungen nur «für» oder nur «gegen» Dritte zu unterscheiden sind. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich auf die Prozessparteien beschränkten Rechtskraftwirkung von Zivilurteilen werden die gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet, die den einseitigen Rechtskrafterstreckungen nur «zugunsten» oder nur «zu Lasten» Dritter in den gesetzlich normierten Fällen zugrundeliegen und auf Grundprinzipien zurückgeführt. Darauf aufbauend wird untersucht, in welchen Fallkonstellationen über die gesetzlichen Normierungen hinaus einseitige Rechtskrafterstreckungen anzunehmen sind.
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ISBN: 9783631429242 bzw. 363142924X, in Deutsch, 208 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Broschiert, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 1990-05-01, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 6610159.
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