Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher - 8 Angebote vergleichen
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbuecher: Vermaechtnis und Aufgabe Hermann Eichler Author
~DE PB NW
ISBN: 9783631455845 bzw. 3631455844, vermutlich in Deutsch, Lang, Peter Publishing, Incorporated, Taschenbuch, neu.
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Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von «personnalité» nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des «Vereins und der Stiftung» nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil «Vertragsrecht» breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift «Sachenrecht», das der Verfasser durch die Bezeichnung «Eigentumsrecht» ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil).
Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von «personnalité» nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des «Vereins und der Stiftung» nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil «Vertragsrecht» breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift «Sachenrecht», das der Verfasser durch die Bezeichnung «Eigentumsrecht» ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil).
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher
DE NW AB
ISBN: 9783631455845 bzw. 3631455844, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu, Hörbuch.
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Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von "personnalité" nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des "Vereins und der Stiftung" nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil "Vertragsrecht" breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift "Sachenrecht", das der Verfasser durch die Bezeichnung "Eigentumsrecht" ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil).
Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von "personnalité" nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des "Vereins und der Stiftung" nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil "Vertragsrecht" breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift "Sachenrecht", das der Verfasser durch die Bezeichnung "Eigentumsrecht" ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil).
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher - Vermächtnis und Aufgabe
DE PB NW
ISBN: 9783631455845 bzw. 3631455844, in Deutsch, Peter Gmbh Lang, Taschenbuch, neu.
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher: Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von `personnalité` nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des `Vereins und der Stiftung` nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil `Vertragsrecht` breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift `Sachenrecht`, das der Verfasser durch die Bezeichnung `Eigentumsrecht` ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil). Taschenbuch.
Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher: Die Wandlungen des Privatrechts beginnen mit einer personenrechtlichen Fundamentierung des bürgerlichen Rechts, zuerst mit der Unterscheidung von Person und Persönlichkeit, bes. im Sinne von `personnalité` nach französischem Recht. Hervor treten die angeborenen Rechte nach österreichischem Recht. Die juristische Person wird am Beispiel des `Vereins und der Stiftung` nach dem deutschen BGB ersichtlich. In den Rahmen des allgemeinen Personenrechts werden der rechtswidrige Angriff gegen den Menschen und seine Verteidigung unter dem Gesichtspunkt der Notwehr einbezogen. Systematischer Gesichtspunkt ist der Personenschutz im Sinne des Deliktsrechts, das der Verfasser aus dem Schuldrecht in das Personenrecht hinüberziehen will. Ein Nachtrag zum Personenrecht behandelt familienrechtliche Verträge des englischen Rechts, womit angedeutet werden soll, daß das Familienrecht in Zukunft zum Personenrecht gehört. Der zweite Teil `Vertragsrecht` breitet die Zivilgesetzbücher und in ihrem Rahmen die Lebensordnung des Menschen aus. In systematische Erscheinung treten Schuldvertragstypen, wie z.B. Kauf-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge. Der dritte Teil behandelt unter dem Gesichtspunkt des Eigentums das Vermögen besonders im Erbfall. Im Vordergrund steht das Erbrecht nach österreichischem Recht mit der Besonderheit der Einantwortung. In diesem Rahmen fügt sich das Ehegüterrecht nach deutschen BGB ein, insbesondere die Zugewinngemeinschaft. Der vierte Teil steht unter der Überschrift `Sachenrecht`, das der Verfasser durch die Bezeichnung `Eigentumsrecht` ersetzen will. Am Ende steht die zweite Kodifikationswelle (schweiz. ZGB, ital. Codice civile, Portu. Código civil). Taschenbuch.
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher (1993)
~DE PB NW
ISBN: 9783631455845 bzw. 3631455844, vermutlich in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, Taschenbuch, neu.
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Erscheinungsdatum: 01.03.1993, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher, Titelzusatz: Vermächtnis und Aufgabe, Autor: Eichler, Hermann, Verlag: Lang, Peter GmbH // Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Philosophie // Recht // Rechtsphilosophie // Soziologie // Kriminalität // Österreich // Privatrecht // Zivilgesetz // Zivilrecht // Handelsrecht // Rechtsvergleich // Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Rechtsmethodik // Rechtstheorie und Rechtsphilosophie // Rechtsvergleichung // Rechtssysteme: Allgemeines // allgemein // Deutschland // Recht: Menschenrechte und Bürgerrechte, Rubrik: Recht // Allgemeines, Lexika, Geschichte, Seiten: 144, Reihe: Europäische Hochschulschriften (Reihe 02): Rechtswissenschaft / Law / Droit (Nr. 1318), Gewicht: 193 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 01.03.1993, Medium: Taschenbuch, Einband: Kartoniert / Broschiert, Titel: Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher, Titelzusatz: Vermächtnis und Aufgabe, Autor: Eichler, Hermann, Verlag: Lang, Peter GmbH // Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Philosophie // Recht // Rechtsphilosophie // Soziologie // Kriminalität // Österreich // Privatrecht // Zivilgesetz // Zivilrecht // Handelsrecht // Rechtsvergleich // Grundrecht // Unantastbarkeit // Verfassungsrecht // Rechtsmethodik // Rechtstheorie und Rechtsphilosophie // Rechtsvergleichung // Rechtssysteme: Allgemeines // allgemein // Deutschland // Recht: Menschenrechte und Bürgerrechte, Rubrik: Recht // Allgemeines, Lexika, Geschichte, Seiten: 144, Reihe: Europäische Hochschulschriften (Reihe 02): Rechtswissenschaft / Law / Droit (Nr. 1318), Gewicht: 193 gr, Verkäufer: averdo.
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Rechtssysteme der Zivilgesetzbücher: Vermächtnis und Aufgabe (Europäische Hochschulschriften - Reihe II) (1993)
DE PB NW
ISBN: 9783631455845 bzw. 3631455844, in Deutsch, 144 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Broschiert, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 1993-03-01, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Broschiert, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 1993-03-01, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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