Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht: Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?) (Europäische . / Publications Universitaires Européennes)
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Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht: Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?) (Europäische . / Publications Universitaires Européennes) (2003)
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ISBN: 9783631509791 bzw. 3631509790, in Deutsch, 228 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2003-04-24, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2003-04-24, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht
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ISBN: 9783631509791 bzw. 3631509790, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?), Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?), Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
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Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?) (2003)
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ISBN: 9783631509791 bzw. 3631509790, in Deutsch, Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 227 S. Taschenbuch, neu.
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Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
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Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht
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ISBN: 9783631509791 bzw. 3631509790, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?), Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlussfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlusszurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlusszurechnung erfasst. Dementsprechend müsse bei einer Beschlusskontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
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