Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht . Universitaires Européennes) (German Edition)
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Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht
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ISBN: 9783631510605 bzw. 3631510608, in Deutsch, Lang, neu.
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Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht, Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmaßnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der «realen Verknüpfung» zwischen Forum, Eilmaßnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschließende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht, Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmaßnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der «realen Verknüpfung» zwischen Forum, Eilmaßnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschließende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
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Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht, Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der «realen Verknüpfung» zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschliessende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen Internationalen Zivilverfahrensrecht, Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der «realen Verknüpfung» zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschliessende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
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Vermoegensgerichtsstand Und Einstweiliger Rechtsschutz Im Deutschen, Niederlaendischen Und Europaeischen Internationalen Zivilverfahrensrecht (2003)
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Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der -realen Verknupfung- zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses B... Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der -realen Verknupfung- zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fulle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verstandnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU fuhren. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschliessende Zustandigkeitsnormen im europaischen einstweiligen Rechtsschutz."Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 250,00 gram;Verschijningsdatum: mei 2003;ISBN10: 3631510608;ISBN13: 9783631510605; Duitstalig | Paperback | 2003.
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Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der -realen Verknupfung- zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses B... Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der -realen Verknupfung- zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fulle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verstandnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU fuhren. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschliessende Zustandigkeitsnormen im europaischen einstweiligen Rechtsschutz."Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 250,00 gram;Verschijningsdatum: mei 2003;ISBN10: 3631510608;ISBN13: 9783631510605; Duitstalig | Paperback | 2003.
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Vermögensgerichtsstand und einstweiliger Rechtsschutz im deutschen, niederländischen und europäischen internationalen Zivilverfahrensrecht. (2003)
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