Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte: Im Spannungsverhältnis Common Law und Europarecht (Schriften zum Internationalen und vergleichenden Privatrecht)
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Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783631525173 bzw. 3631525176, in Deutsch, Peter Gmbh Lang Jul 2004, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. 192 pp. Deutsch.
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Neuware - Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. 192 pp. Deutsch.
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Von Händler/Antiquariat, Rheinberg-Buch [53870650], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. 192 pp. Deutsch.
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Neuware - Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. 192 pp. Deutsch.
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Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte: Im Spannungsverhältnis Common Law und Europarecht (Schriften zum Internationalen und vergleichenden Privatrecht) (2004)
DE PB NW FE
ISBN: 9783631525173 bzw. 3631525176, in Deutsch, 192 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten 'forum non conveniens-'Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der 'forum non conveniens-'Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2004-07-13, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten 'forum non conveniens-'Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der 'forum non conveniens-'Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2004-07-13, Studio: Lang, Peter Frankfurt.
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Die internationale Zuständigkeit der englischen Zivilgerichte Im Spannungsverhältnis Common Law und Europarecht (2004)
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Ein englisches Gericht ist nach dem Common Law grundsätzlich immer zuständig, sobald dem Beklagten eine Klageschrift überreicht werden kann. Bei schwachem Inlandsbezug kann das Gericht das Verfahren aber nach der sogenannten forum non conveniens-Doktrin aussetzen. Mit Einführung europäischer Zuständigkeitsregeln im Vereinigten Königreich sind hier sehr verschiedene Rechtstraditionen aufeinandergetroffen und haben ein Spannungsfeld erzeugt. Der Autor skizziert die Entwicklung des englischen Zuständigkeitsrechts und der forum non conveniens-Doktrin. Er widmet sich dann der Frage, ob englische Gerichte auch im Anwendungsbereich der europäischen Zuständigkeitsregeln an ihrem Ermessen zur Verfahrensaussetzung festhalten können und kommt zu dem Ergebnis, daß dies in bestimmten Fällen unverzichtbar ist.
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