Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht. Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft, Band 4058.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht (2004)
DE PB NW
ISBN: 9783631532706 bzw. 3631532709, in Deutsch, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 257 S. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing Group [51840572], Bern, Switzerland.
In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.
In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht (Europäische Hochschulschriften - Reihe II) (2004)
DE PB NW FE
ISBN: 9783631532706 bzw. 3631532709, in Deutsch, 258 Seiten, Lang, Peter Frankfurt, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2004-09-22, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 7149854.
Von Händler/Antiquariat, Peter Lang Publishing.
In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt. Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2004-09-22, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 7149854.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht
DE NW
ISBN: 9783631532706 bzw. 3631532709, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht, In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.
Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht, In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozeßverlustes Regreßansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überläßt die Entscheidung über den Regreßanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozeß. Der italienische Zivilprozeß gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozeßrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschließend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozeßrecht empfiehlt.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht. Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft, Band 4058. (2004)
DE
ISBN: 9783631532706 bzw. 3631532709, Band: 4058, in Deutsch, Frankfurt am Main, Peter Lang.
Von Händler/Antiquariat, Antiq. Bookfarm/ Sebastian Seckfort [54905055], Leipzig, Germany.
257 S. Ausgesondertes Buch aus juristischer Fachbibliothek. Übliche Merkmale: Signatur auf Buchrücken und Buchdeckel, Stempel im Buch. Buchschnitt an allen drei Seiten mit roten Strichen gekennzeichnet. Text ansonsten sauber und ohne Markierungen. /// Aus dieser Bibliothek ca. 2000 Titel aus den Bereichen: Rechtsgeschichte, Antikes Recht, Röm. Recht, Dt. Recht, Geschichte einz. Landesrechte, dt. und europ. Privatrechtsgeschichte. OOO 9783631532706 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 430.
257 S. Ausgesondertes Buch aus juristischer Fachbibliothek. Übliche Merkmale: Signatur auf Buchrücken und Buchdeckel, Stempel im Buch. Buchschnitt an allen drei Seiten mit roten Strichen gekennzeichnet. Text ansonsten sauber und ohne Markierungen. /// Aus dieser Bibliothek ca. 2000 Titel aus den Bereichen: Rechtsgeschichte, Antikes Recht, Röm. Recht, Dt. Recht, Geschichte einz. Landesrechte, dt. und europ. Privatrechtsgeschichte. OOO 9783631532706 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 430.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht
DE NW
ISBN: 9783631532706 bzw. 3631532709, in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu.
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Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht, In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozessverlustes Regressansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überlässt die Entscheidung über den Regressanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozess. Der italienische Zivilprozess gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozessrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschliessend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozessrecht empfiehlt.
Die Garantieklage im italienischen Zivilprozeßrecht, In Zivilprozessen kann sich die Notwendigkeit ergeben, weitere Personen, gegen die Kläger oder Beklagter für den Fall des Prozessverlustes Regressansprüche geltend zu machen beabsichtigen, in das Verfahren zu integrieren. Das deutsche Recht erlaubt eine Streitverkündung, überlässt die Entscheidung über den Regressanspruch allerdings einem neuen, zweiten Prozess. Der italienische Zivilprozess gibt den Parteien dagegen die Möglichkeit, Dritte durch eine Garantieklage in das laufende Verfahren hineinzuziehen. Auf diese Weise entstehen Mehrparteienprozesse, in denen über sämtliche Ansprüche der Beteiligten untereinander einheitlich entschieden wird. Diese Arbeit untersucht zunächst die Stellung der Garantieklage im Drittbeteiligungssystem des italienischen Zivilprozessrechts und analysiert danach ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Nach einem Vergleich mit dem deutschen Streitverkündungsmodell wird abschliessend die Frage erörtert, ob sich die Aufnahme der Garantieklage in das deutsche Zivilprozessrecht empfiehlt.
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