Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule (Schriften zum Staatskirchenrecht) (German Edition)
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9783631574249 - Coumont, Nina: Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule.
Coumont, Nina

Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule. (2008)

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ISBN: 9783631574249 bzw. 363157424X, in Deutsch, Peter Lang, Int. Verlag der Wissenschaften;, Frankfurt.

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Frankfurt: Peter Lang, Int. Verlag der Wissenschaften; 2008. XLIX, 337 S. Okt. Ausgeschiedenes Bibl.-Ex. mit Signatur und Stempel. Sonst keine Mängel. = Schriften zum Staatskirchenrecht, Hrsg. von Axel Frhr. von Campenhausen, Christoph Link und Jörg Winter. Aus dem Inhalt: "Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert." Sprache: Deutsch Ausgeschiedenes Bibl.-Ex. mit Signatur und Stempel. Sonst keine Mängel.
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Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule.

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XLIX, 337 S. Okt. Ausgeschiedenes Bibl.-Ex. mit Signatur und Stempel. Sonst keine Mängel. = Schriften zum Staatskirchenrecht, Hrsg. von Axel Frhr. von Campenhausen, Christoph Link und Jörg Winter.Aus dem Inhalt: "Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.", Softcover.
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9783631574249 - Coumont, Nina: Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule Schriften zum Staatskirchenrecht; Bd. 38
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Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule Schriften zum Staatskirchenrecht; Bd. 38 (2008)

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337 S. Broschiert Schnitt und Einband sind etwas staubschmutzig; Einbandkanten leicht bestossen; Rückensignatur, ordnungsgemäß vorne ausgestempelt, ansonsten ein gepflegtes, gut erhaltenes Buch aus teilaufgelöster Bibliothek einer großen deutschen Medienanstalt. Inhaltsverzeichnis LITERATURVERZEICHNIS XIX ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XLVII EINLEITUNG 1 A. Begriffeklärung 4 I. Der Islam 4 II. Der Koran 5 III. Die Sunna und die Hadithe 6 IV. Die Scharia 7 V. Die Fatwa 8 VI. Der Fundamentalismus und der Islamismus 8 B. Islamische Glaubensvorschriften 10 I. Das Verbot außerehelichen Geschlechtsverkehrs 11 1. Sexualität nur innerhalb der Ehe 11 2. Die religiöse Grundlage 12 II. Das Verbot die Sexualität vor dem anderen Geschlecht zu thematisieren 13 III. Das Gebot der Ungleichbehandlung von Mann und Frau 14 1. Die Rollenverteilung im Islam 14 2. Die Vorrangstellung des Mannes 16 3. Die Bedeutung der Ungleichheit für die Kindererziehung 18 4. Die Gerechtigkeit in einer ungleichen GeseHschaft 18 5. Die reSgiöse Grundlage 18 IV. Das Gebot der Geschlechtertrennung 21 1. Die Geschlechtertrennung im öffentlichen Bereich 21 2. Sinn und Zweck der Geschlechtertrennung 22 3. Die religiöse Grundlage 23 V. Islamische Bekteidungsvorschriften 23 1. Die Bekteidungsvorschriften für den öffentlichen Bereich 24 a) Das Verbot aufreizender Kleidung 24 b) Die Bedeckung der'Aurah 25 aa) Die Bedeckung der Aurah des Mannes 25 bb) Die Bedeckung der Aun* der Frau 26 (1) Die 'Aurati der Frau in der Öffentlichkeit 26 (2) Der Schleier der miBimischen Frau 26 (a) Das Kopfluch 27 Bibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/986294373(b) Der Körperschleier 27 (c) Der Gesichtsschleier, der Halbschleier und die Gesichtsmaske 28 (3) Abgrenzung des religiösen Schleiers zu nichtreligiös motivierten Verschleierung- en 28 (4) Der Grad der Verbindlichkeit 29 c) Sinn und Zweck der islamischen Bekleidungsvorschritten für den öffentlichen Bereich 29 2. Bekteidungsvorschriften für den gleichgeschlechtlichen Bereich 31 a) Die Bedeckung der 'Aurah des Mannes 31 b) Die Bedeckung der 'Aurah der Frau 31 3. Die religiöse Grundlage 32 a) Religiöse Grundlage der Bekteidungsvorschriften für Manner 32 b) Die religiöse Grundlage der Kleidungsvorschriften für Frauen 32 VI. Das Gebot, die Blicke zu senken, bzw. das Verbot, die 'Aurah des anderen Geschlechts anzuschauen 34 VII. Das Verbot direkter Körperkontakte zwischen den Geschlechtem 34 VIII. Das Gebot für Frauen, nur in Begleitung eines Mahram zu reisen 35 IX. Das Verbot des Gebrauchs von Empfängnisverhütungsmitteln 37 X. Das Musikverbot 38 XI. Das Bilderverbot 41 XII. Das Verbot, Sport zu treiben 43 XIII. Das Alkoholverbot 43 XIV. Islamische Speisevorschriften 45 XV. Die Ablehnung der Demokratie 46 XVI. Das rituelle Pflichtgebet 50 XVII. Das Freitagsgebet 51 XVIII. Das .Fest des Fastenbrechens" und das Opferfest 52 C. Islamische Glaubensvorschriften in der öffentlichen Schule 54 I. Das Kopftuch muslimischer Schülerinnen 54 1. Freiheitsgrundrechte muslimischer Schülerinnen 55 a) Grundrechtsgeltung im Sonderstatusverhaltnis 55 b) Eröffnung des Schutzbereichs 56 aa) Der Schutzbereich der religiösen Freiheilsrechte 56 (1) Kein einhertSches Grundrecht der Religionsfreiheit 56 (2) Der Islam als Religion ton Sinne der reigiösen Freiheitsrechte 59 (3) Kinder als Träger der reigiösen Freiheitsrechte 59 (4) Der Schutzbereich der Reügionsausubungsfre»»» 59 (a) Die Bedeutung des religiösen Setostverstandnisses 60 (b) Die Plaustbilitatskorrtrole 61 (aa) Verweis auf die religiösen Quellen nient ausreichend 61(bb) Die Unbeachtlichkeit unterschiedlicher Ansichten 62 (cc) Das Alter der Schülerinnen 63 (dd) Zuordnung der Glaubensvorstellung 64 (ee) Die freiwillige Befolgung religiöser Glaubensvorschriften 65 (ff) Zwischenergebnis 65 (5) Der Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit 66 bb) Der Schutzbereich der Gewissenfreiheit 67 (1) Kinder als Träger der Gewissensfreiheit 67 (2) Das forum intemum der Gewissensfreiheit 68 (3) Das forum extemum der Gewissensfreiheit 68 (a) Grundsätzlicher Schutz des forum extern um 68 (b) Beschrankung des geschützten Verhaltens auf Schutzbereichsebene 70 (4) Die Plausibilität des Vorbringens 73 (5) Zwischenergebnis 74 cc) Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit 74 dd) Der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 75 ee) Der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheft 77 c) Eingriff. 77 d) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 78 aa) Bestimmung der Schranken der religiösen Freiheitsrechte 78 (1) Ar t 140 GG i.V.m. Art 136 Abs. 1 WRV als Gesetzesvorbehalt 78 (2) Der materielle Gehalt des Art 140 GG i.V.m. Art 136 Abs. 1 WRV 81 (3) Allgemeine Gesetze im Sinne des Art 136 Abs. 1 WRV 82 (4) Allgemeines Gesetz zur Beschrankung der Religionsausübungsfreiheit muslimi- scher Schoterinnen 82 (a) Vorliegen eines allgemeinen Gesetzes 83 (b) Keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage vorhanden 84 (5) Zwischenergebnis 87 bb) Bestimmung der Schranken der Gewissensfreiheit 87 (1) Das Toleranzgebot 88 (a) Kein eigenständiges Rechtsprinzip 88 (b) Keine eigensandige Beachtung des Gedankens der Toleranz im Rahmender praktischen Konkordanz oder der Prüfung der VerhattnismaßigkeH 91 (c) Zwischenergebnis. 91 (2) Die Grundrechte der Mitschüler und Mitschülerinnen 91 (a) Die negative Glaubensfreiheit 93 (aa) Der ScnutzbereKft der negativen Glaubensfreiheit 93 (bb) Keine Beeinträchtigung der negativen Gbubenefretrteit 97 (cc) Zwischenergebnis 98(b) Die negative Religtonsausübungsfreiheit 99 (c) Die negative Bekenntnisfreiheit 100 (d) Zwischenergebnis 101 (3) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag 101 (a) Die Aufsicht des Staates über die Schuten 102 (aa) Eigenständiger Bildungs- und Erziehungsauftrag 102 (bb) Erziehungsziele des Staates 102 (cc) Die Integrationsaufgabe des Staates 104 (dd) Die Erziehung zur Anerkennung der grundlegenden Wertentscheidungen der Verfassung 104 (ee) Die Sicherung der Funktionsbedingungen eines geordneten Unterrichts 109 (b) Zwischenergebnis 110 (c) Die Erziehung zur selbstbestimmten Persönlichkeit und Gleichberechtigung von Mann und Frau 110 (aa) Kein allgemeingültiger, objektiver Sinngehalt des Kopftuchs 112 (bb) Keine Beeinträchtigung der Erziehung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bei einer der Gleichberechtigung widersprechenden Bedeutung des Kopftuchs 115 (cc) Zwischenergebnis 116 (d) Das Erziehungsziel der Toleranz 117 (aa) Keine Gefährdung des Erziehungsziels gegenüber der muslimischen Schülerinnen 118 (bb) Keine Gefährdung des Erziehungsziels gegenüber den Mitschülern und Mitschülerinnen 119 (^Zwischenergebnis 121 (e) Der Schutfrieden 121 (aa) Das Kopftuch muslimischer Schülerinnen als abstrakte Gefahr für den Schulfrieden 122 (bb) Kollisionslage bereits bei abstrakter Gefahr 127 (cc) Zwischenergebnis 129 (f) Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates durch das Kopftuch i.0. nicht beeinträchtigt 129 (g) Zwischenergebnis 130 (4) Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates 130 (a) Bereichsspezifische Geltung des Grundsatzes reügiös-wettanschauScrier Neutralitat des Staates 131 (b) Kein absolutes Gebot teSgiös-weltanscrtaulicher Neutralitat 131 (c) Adressat des Gebots reHgjos-weitanscriaulicher Neutralität 132 (d) Das Gebot staatlicher Nichtidentifikalion 132(e) Zwischenergebnis 133 (f) Exkurs: Das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen und das Gebot religiös- weltanschaulicher Neutralität des Staates nach dem Kopftuchurteil des BVerfG 133 (aa) Das Gebot staatlicher Nichtidentifikation 135 (bb) Konkretisierung des Gebots religiös-weltanschaulicher Neutralitat des Staates für den Bereich der Schute 136 (cc) Zwei Neutralitätsverstandnisse für den Bereich der Schute 139 (dd) Ergebnis zum Kopftuch muslimischer Lehrerinnen 140 (5) Zwischenergebnis 140 (6) Erforderlichkeit einer einfach-gesetzlichen hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage für die Beschrankung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte 141 (a) Keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage vorhanden 141 (b) Der Grundsatz der Parität 143 cc) Zwischenergebnis 147 dd) Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für ein generelles Vertrat des Kopftuchs.. 147 (1) Anknüpfung an den Schulfrieden 147 (2) Das Spannungsverhältnis zwischen dem BestJmmtheitserfordemis und dem Erfordernis sachlicher Allgemeinheit 147 (a) Anknüpfung an ein religiöses Verhalten in seiner generalisierten Form 148 (b) Anknüpfung an evie bestimmte Glaubensrichtung bzw. Privilegierung nicht- muslimischer Bekenntnisse 149 (3) Zwischenergebnis 149 ee)Verhä«nismaßigkeit. 150 (1) Der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 150 (2) Legitimer Zweck 151 (3) Geeignetheit 151 (4) Erforderlichkeit 151 (5) Artgemessenheit 153 (a) Die Gewichtung der staatlichen Interessen 154 (b) Zwischenergebnis 157 (c) Generelles Verbot des Kopftuchs unangemessen 157 (d) Zwischenergebnis 160 (e)Angemessenheit eines Verbot des Kopftuchs im Einzetfal 160 (aa) Fehlen einer Ermachfigungsgrundiage 160 (bb)VerhaftnismaßiBkeit 160 (f) Zwischenergebnis 163 fr) ErmachtigungsgrurKHage für ein Verbot des Kopftuchs im Einzelfall 163 e) Zwischenergebnis. 1642. Gteichheitsrechte der muslimischen Schülerinnen 165 a) Anwendbarkeit des Art 3 Abs. 3 S. 1 GG 165 b) Benachteiligung im Sinne des Art 3 Abs. 3S . 1GG 166 aa) Keine direkte Benachteiligung 166 bb) Indirekte bzw. mittelbare Benachteiligung 167 (1) Indirekte bzw. mittelbare Benachteiligung wegen des Verbots des Kopftuchs 167 (2) Art 3 Abs. 3 S. 1 GG bei mittelbaren bzw. indirekten Benachteiligungen ein- schlagig 168 cc) Zwischenergebnis 171 c) Rechtfertigung der mittelbaren Benachteiligung 171 d) Erforderlichkeit einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage 172 e) Zwischenergebnis 172 3. Grundrechte der Eltern 172 a) Der Schutzbereich der Grundrechte der Eltern 172 aa) Der Schutzbereich des elterlichen Erziehungsrechts 172 bb) Der Schutzbereich der ReligionsausObungsfreiheit 178 cc) Der Schutzbereich der Gewissensfreiheit 180 b) Eingriff 181 c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 181 aa) Bestimmung der Schranken des elterlichen Erziehungsrechts 181 bb) Bestimmung der Schranke der Religionsausubungsfreineit und der Gewissens- freiheit 183 cc) Zwischenergebnis 184 dd)Verha«nismaßigkeit 184 d) Zwischenergebnis 185 4. Ergebnis zum Kopftuch muslimischer Schülerinnen 186 II. Der gesichlsverhüeende Schleier rnusimischer Schülerinnen 186 1. Freiheitsgrundrechte der musSrmschen Schülerinnen 187 a) Eingriff in den Schutzbereich 187 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 188 aa) Kein dem BestimnittieitsenXxdernis ger^gendes algetneines Geseb \"rhanden 188 bb) Bestimmung der Schranke der Gewissensfreiheit 188 (1) Beeinträchtigung einzelner Erziehungsziele gegenüber den Mitschülern und Mitschülerinnen 189 (2) Beeinträchtigung einzelner Erziehungsziele gegenüber den muslimischen Schü- lerinnen 190 (a) Objektives Unterrichtshindernis wegen mangelnder MenWikationsrnögKchkeit.. 190 (b) Objektives Unterrichtshindernis wegen einer Beeinträchtigung der päda- gogischen Interaktionen 191(3) Gefahrdung des Schulfriedens 192 (4) Zwischenergebnis 193 (5) Keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage vorhanden 193 cc) Zwischenergebnis 194 dd)Verhaitnismaßigkeit 194 (1) Legitimer Zweck 194 (2) Geeignetheit und Erfordertichkeit 194 (3) Angemessenheit 195 (a) Die Sicherung des Schulfriedens 195 (b) Die Erziehung zu sozialem Verhatten 196 (aa) Bedeutung der Erziehung zu sozialem Verhalten für das Kindeswohl 198 (bb) Bedeutung der Erziehung zu sozialem Verhalten für die Allgemeinheit. 199 (cc) Zwischenergebnis 200 (c) Die Identifizierung der muslimischen Schülerinnen 201 (d) Vorrang der staatlichen Interessen 202 c) Zwischenergebnis 202 2. Gleichheitsrechte muslimischer Schülerinnen 203 3. Grundrechte der Eltern 204 a) Eingriff in den Schutzbereich 204 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 204 c) Zwischenergebnis 205 4. Ergebnis zum gestchtsverhQlenden Schleier muslimischer Schülerinnen 205 III. Die Einführung einer Schuluniform 206 1. Eingriff in den Schutzbereich bzw. Ungleichbehandlung 207 2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 208 a) Bestimmung der Schranke der Religionsausübungsfreiheit 208 b) Bestimmung der Schranke der Gewissensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts. 208 aa) Die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls durch Schuluniformen 209 (1) Die Auswirkungen auf die staatliche Bildungs- und Erziehungsarbeit 209 (2) Keine Beeinträchtigung durch das Kopftuch 212 (3) Zwischenergebnis 213 bb) Die Beendigung von Modewettbewerben durch Schulureformen 213 (1) Die Auswirkungen auf die staatliche Büdungs- und Erziehungsarbeit 213 (2) Keine Beeinträchtigung durch das Kopftuch 214 (3) Zwischenergebnis 214 cc) Die Verringerung des Stellenwerte von teurer Kleidung 215 (1) Die Auswirkungen auf dtestaatk^Bikluno^urelErziermng^sarbeit 215 (2) Keine Beeinträchtigung durch das Kopftuch 216 (3) Zwischenergebnis..... „ 216dd) Die Sicherung des Schulfriedens 216 ee) Zwischenergebnis 217 c) Ausnahmslose Schuluniformpflicht zur Sicherung des Schulfriedens 217 d) Fehlen einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage 217 e) Verhältnismaßigkeit 219 3. Ergebnis zur Einführung einer Schuluniform 219 IV. Unterrichtsbefreiungen für einzelne Fächer 220 1. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht 220 a) Freiheitsgrundrechte der muslimischen Schuler und Schülerinnen 222 aa) Eröffnung des Schutzbereichs 222 (1) Der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit 223 (2) Der Schutzbereich der Gewissensfreiheit 226 bb) Eingriff 227 cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 227 (1) Bestimmung der Schranken 227 (2) Zwischenergebnis 228 3)Verhältnismaßigkeit 229 (a) Legitimer Zweck des Sport- und Schwimmunterrichts 229 (b) Legitimer Zweck der Koedukation 229 (c) Geeignetheit und Erfordertichkeit 230 (d)Angemessenheit. 231 (aa) Die Bedeutung des Sport- und Schwimmunterrichts 232 (bb) Die Bedeutung der Koedukation 234 (cc) Die Bedeutung der Koedukation im Sport- und Schwimmunterricht 236 (dd) Zwischenergebnis 238 (ee) Teilnahme am koedukativen Sport- und Schwimmunterricht in einer den Glaubensuberzeugungen der muslimischen Schülerinnen entsprechenden Kleidung 239 (ff) Verzicht auf die Koedukation im Sport- und Schwimmunterricht in höheren Klassenstufen 240 (gg) Kern Verzicht auf die Koedukation im Sport- und ScrtwWTimurttemcht für Grundschueonder 242 dd) Zwischenergebnis 243 b) Gleichheitsrechte der muslimischen Schüler und Schülerinnen 244 aa) Benachteiligung im Sinne de s Art 3 Abs. 3 S. 1 GG 244 bb) Rechtfertigung der mittelbaren Benachteiligung 245 cc) Zwischenergebnis 246 c) Grundrechte der Eltern 247aa) Eingriff in den Schutzbereich 247 bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 248 cc) Zwischenergebnis 249 d) Dispens vom Unterricht im Einzelfall 249 aa) Die Schulversäumnis 249 bb) Einzelfallbezogener Dispens muslimischer Kinder im Grundschulalter vom koe- dukativen Sport- und Schwimmunterricht 251 e) Ergebnis zum koedukativen Sport- und Schwimmunterricht 252 2. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Sport- und Schwimmunterricht insgesamt 252 a) Eingriff in den Schutzbereich 252 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 253 c) Zwischenergebnis 257 d) Dispens im Einzelfall 258 e) Ergebnis zum Sport- und Schwimmunterricht insgesamt 258 3. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Sexualkundeunterricht 258 a) Unterrichtsinhalte als Verstoß gegen Glaubensvorschriften 259 aa) Grundrechte der muslimischen Schüler und Schülerinnen 259 (1) Eröffnung des Schutzbereichs 259 (a) Der Schutzbereich der Glaubensfreiheit 260 (b) Der Schutzbereich der Gewissensfreiheit 261 (c) Der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 262 (2) Eingriff. 262 (a) Eingriff in die Glaubensfreiheit 262 (aa) Die Aufklärung über Empfängnisverhütung 263 (bb) Die Aufklarung Ober sexuell übertragbare Krankheiten 266 (cc) Zwischenergebnis 267 (dd) Die Vermittlung der sexuellen Gleichberechtigung von Ma m und Frau 268 (b) Eingriff h die Gewissensfreiheit 269 (c) Zwischenergebnis 269 (3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 269 (4) Zwischenergebnis 272 bb) Grundrechte der Eltern 272 (1) Eingriff in den Schutzbereich 273 (a) Das eeerifche Erziehungsrecht 273 (aa) Die Aufldärung Ober Empfängnisverhütung und sexuel übertragbare Krankheiten - 273 (bbJDteVerrnitaurigowsexuelenGteichberechtigiing von Ma m und Frau 277 (b) D e Religiorisaueobungsfreiheit 278(aa) Die Aufklarung über Verhütungsmittel und sexuell übertragbare Krank- heiten 278 (bb) Die Vermittlung der sexuellen Gleichberechtigung von Mann und Frau 278 (c) Die Gewissensfreiheit 279 (2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 280 (3) Zwischenergebnis 281 cc) Dispens im Einzelfall 281 b) Die Koedukation im Sexualkundeunterricht 282 aa) Eröffnung des Schutzbereichs 283 (1) Grundrechte der muslimischen Schüler und Schülerinnen 283 (2) Grundrechte der Eltern ., 284 bb) Eingriff 284 cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 284 dd) Zwischenergebnis 288 ee) Dispens im Einzelfall 288 c) Die Verwendung von Unterrichtsmaterialien mit nackten Menschen 288 aa) Eingriff in den Schutzbereich 289 bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 290 (1) Legitimer Zweck und Geeignetheit 290 (2) Erforderlichkeit 291 (3)Angemessenheit 292 (a) Intensität des Eingriffs 292 (b) Gewichtung der staatlichen Belange 292 (c) Zwischenergebnis 293 (d) Vorrang der staatlichen Interessen 294 cc) Zwischenergebnis 295 dd) Dispens im Einzelfall 296 d) Ergebnis zum Sexua&undeunterrichL 296 4. Befreiung muslimischer Schuler und Schülerinnen vom Poüökunterricht 297 a) Eingriff in den Schutzbereich 298 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung. 298 c) Ergebnis zum PoStikunterricht 302 5. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Chemieunterricht 302 6. Befreiung muslimischer Schüler und Schulerinnen vom Musikunterricht. 303 a) Eingriff in den Schutzbereich 304 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 304 aa) Legitimer Zweck des Musikunterrichts 304 bb)Verhaitnismäßigkeiti.Ü 305 c) Ergebnis zum Musikunterricht 307V. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen von Klassenfahrten 307 1. Grundrechte der muslimischen Schüler und Schülerinnen 308 a) Eingriff in den Schutzbereich 308 aa) Die Begleitung durch einen Mahram 308 bb) Die gegen die Teilnahme an einer Klassenfahrt geltend gemachten sonstigen Gründe 309 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 309 aa) Begleitung durch Mahram der Schute unzumutbar 310 bb) Vorrang der staatlichen Interessen 313 c) Zwischenergebnis 314 2. Grundrechte der Eltern 314 a) Die Begleitung muslimischer Schülerinnen durch einen Mahram 314 b) Die gegen die Teilnahme an einer Klassenfahrt geltend gemachten sonstigen Gründe... 315 c) Zwischenergebnis 316 3. Dispens im Einzelfall 316 4. Ergebnis zur Klassenfahrt 317 VI. Generelle Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen von der allgemeinen Schul- pflicht 317 I.Eingriff in den Schulzbereich 319 2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 319 3. Ergebnis zur allgemeinen Schulpflicht 323 VII. Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Unterricht auf Grund religiöser Feiertage 323 1. Islamische religiose Feiertage 324 2. Keine Anerkennung islamischer Feiertage als gesetzlich anerkannte Feiertage 324 3. Beurlaubung muslimischer Schuler vom Unterricht für das Freitagsgebet 324 a) Freiheitsgrundrechte des muslimischen Schülers 325 aa) Eröffnung des Schutzbereichs 325 bb) Eingriff 325 cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 325 dd) Zwischenergebnis 329 b) Gteichheitsgrundrechte des muslimischen Schülers 330 c) Grundrechte der Eltern 331 d) Dispens knBnzeKal 332 e) Zwischenergebnis 332 4. Beurlaubung musSmischer Schüler und Schuierinnen vom Unterricht fur das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest 332 a) Eingriff in den Schulzbereich 333 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 333c) Zwischenergebnis 334 5. Ergebnis zur Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen 334 D. Schlussbetrachtung 335 I. Die Einhaltung islamischer Bekteidungsvorschriften 335 II. Religiös motivierte Dispenswünsche von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht 336 Versand D: 2,95 EUR Deutschland ; Öffentliche Schule ; Erziehungsauftrag ; Islamische Erziehung ; Religiöse Pflicht ; Schulrecht, Recht, Erziehung, Schul- und Bildungswesen, Andere Religionen.
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Muslimische Schüler Und Schülerinnen in Der Öffentlichen Schule (2012)

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