Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB
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9783631599662 - Esther Nazarian: Der Beginn der Strafverfolgungsverj?hrung ? 78a StGB
Esther Nazarian

Der Beginn der Strafverfolgungsverj?hrung ? 78a StGB

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ISBN: 9783631599662 bzw. 3631599668, in Deutsch, Peter Gmbh Lang, Taschenbuch, neu.

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Der Beginn der Strafverfolgungsverj?hrung ? 78a StGB: Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverj?hrung und den Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des78a StGB und seiner überwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 (`Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.`) und Satz 2 (`Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.`) ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des 78a StGB (Beginn der Verjährung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Überprüfung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt für den Verjährungsbeginn auf die Verfassungsmäßigkeit des 78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schließlich wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des 78a StGB in Erwägung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen für den Verjährungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert. Taschenbuch.
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9783631599662 - Esther Nazarian: Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB
Esther Nazarian

Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (2010)

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Dissertationsschrift Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverjährung und den Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des 78a StGB und seiner überwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 («Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.») und Satz 2 («Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.») ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des 78a StGB (Beginn der Verjährung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Überprüfung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt für den Verjährungsbeginn auf die Verfassungsmäßigkeit des 78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schließlich wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des 78a StGB in Erwägung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen für den Verjährungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert. 20.02.2010, Taschenbuch.
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9783631599662 - Esther Nazarian: Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB
Esther Nazarian

Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (2010)

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Dissertationsschrift, Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverjährung und den Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des 78a StGB und seiner überwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 («Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.») und Satz 2 («Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.») ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des 78a StGB (Beginn der Verjährung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Überprüfung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt für den Verjährungsbeginn auf die Verfassungsmässigkeit des 78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schliesslich wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des 78a StGB in Erwägung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen für den Verjährungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert. Taschenbuch, 20.02.2010.
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9783631599662 - Nazarian, Esther: Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB
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Nazarian, Esther

Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (2010)

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Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverjährung und den Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 78a StGB und seiner überwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 («Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.») und Satz 2 («Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.») ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des § 78a StGB (Beginn der Verjährung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Überprüfung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt für den Verjährungsbeginn auf die Verfassungsmäßigkeit des § 78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schließlich wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 78a StGB in Erwägung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen für den Verjährungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert.
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9783631599662 - Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung 78a StGB

Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung 78a StGB

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Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverjährung und den Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des78a StGB und seiner überwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 ("Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.") und Satz 2 ("Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.") ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des78a StGB (Beginn der Verjährung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Überprüfung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt für den Verjährungsbeginn auf die Verfassungsmäßigkeit des78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Möglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schließlich wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des78a StGB in Erwägung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen für den Verjährungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert.
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9783631599662 - Esther Nazarian: Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes)
Esther Nazarian

Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes) (2010)

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Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Lang, Peter Frankfurt, Lang, Peter Frankfurt, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2010-02-20, Studio: Lang, Peter Frankfurt, Verkaufsrang: 6491292.
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9783631599662 - - Esther Nazarian -: Gebr. Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung § 78a StGB (Europäische Hochschulschriften Reihe II)
- Esther Nazarian -

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