Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (2014)
DE HC NW
ISBN: 9783631656938 bzw. 3631656939, in Deutsch, Lang, gebundenes Buch, neu.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. So kann er in Grundrechte der Bevölkerung eingreifen und Bestimmungen für Pharmaunternehmen setzen. Das Buch zeigt, wie weit Versicherte, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen Rechtsverletzungen anmahnen können. Der Nikolaus-Beschluss wird betrachtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt. 12.11.2014, gebundene Ausgabe.
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. So kann er in Grundrechte der Bevölkerung eingreifen und Bestimmungen für Pharmaunternehmen setzen. Das Buch zeigt, wie weit Versicherte, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen Rechtsverletzungen anmahnen können. Der Nikolaus-Beschluss wird betrachtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt. 12.11.2014, gebundene Ausgabe.
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
DE HC NW
ISBN: 9783631656938 bzw. 3631656939, in Deutsch, Peter Gmbh Lang, gebundenes Buch, neu.
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt. Buch.
Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt. Buch.
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen B (2014)
DE HC NW
ISBN: 9783631656938 bzw. 3631656939, in Deutsch, gebundenes Buch, neu.
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Erscheinungsdatum: 12.11.2014, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Autor: Voß, Janina, Verlag: Lang, Peter GmbH // Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Arbeitsrecht // allgemein // Medizin, Rubrik: Recht // Sonstiges, Seiten: 159, Reihe: Europäische Hochschulschriften (Reihe 02): Rechtswissenschaft / Law / Droit (Nr. 5678), Gewicht: 305 gr, Verkäufer: averdo.
Erscheinungsdatum: 12.11.2014, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Autor: Voß, Janina, Verlag: Lang, Peter GmbH // Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Arbeitsrecht // allgemein // Medizin, Rubrik: Recht // Sonstiges, Seiten: 159, Reihe: Europäische Hochschulschriften (Reihe 02): Rechtswissenschaft / Law / Droit (Nr. 5678), Gewicht: 305 gr, Verkäufer: averdo.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit für die Versicherten, Vertragsärzte und Pharmaunternehmen die Möglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mögliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zuständiges Gericht für Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezügliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. Änderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts für die Versicherten werden hier aufgezeigt.
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
DE NW EB
ISBN: 9783631656938 bzw. 3631656939, in Deutsch, Peter Lang, neu, E-Book.
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Law, Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der rzte, Zahnrzte, Psychotherapeuten, Krankenhuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevlkerung eingreifen sowie Bestimmungen fr nicht-rztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit fr die Versicherten, Vertragsrzte und Pharmaunternehmen die Mglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mgliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und krperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zustndiges Gericht fr Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezgliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. nderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts fr die Versicherten werden hier aufgezeigt. eBook.
Law, Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der rzte, Zahnrzte, Psychotherapeuten, Krankenhuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevlkerung eingreifen sowie Bestimmungen fr nicht-rztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit fr die Versicherten, Vertragsrzte und Pharmaunternehmen die Mglichkeit besteht, eine Rechtsverletzung geltend zu machen. Eine mgliche Klagebefugnis aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Leben und krperliche Unversehrtheit, auf Handlungsfreiheit sowie auf Berufsfreiheit wird betrachtet, wozu die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als erstinstanzlich zustndiges Gericht fr Klagen gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses untersucht sowie diesbezgliche Literaturansichten in den Blick genommen werden. nderungen in der Rechtsprechung sind nach Ergehen des Nikolaus-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Neue Wege der Ausgestaltung des Leistungsrechts fr die Versicherten werden hier aufgezeigt. eBook.
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Gebr. Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publicati (2014)
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
DE NW
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Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
~DE NW AB
ISBN: 9783631656938 bzw. 3631656939, vermutlich in Deutsch, Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien, Deutschland, neu, Hörbuch.
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