Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage - Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage (2008)
DE NW EB
ISBN: 9783638001113 bzw. 3638001113, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet. Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB; Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die Bodenschutzklausel, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Ergänzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschließungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zulässigkeitsregelung des 34 BauGB, 06.02.2008, PDF.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet. Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB; Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die Bodenschutzklausel, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Ergänzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschließungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zulässigkeitsregelung des 34 BauGB, 06.02.2008, PDF.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage (2008)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet. Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB; Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die Bodenschutzklausel, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Ergänzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschliessungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmassnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmassnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zulässigkeitsregelung des 34 BauGB, PDF, 06.02.2008.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die ... Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen, Veranstaltung: WP Sonderthemen des Bau- und Planunggsrechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet. Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB; Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die Bodenschutzklausel, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Ergänzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschliessungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmassnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmassnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zulässigkeitsregelung des 34 BauGB, PDF, 06.02.2008.
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Symbolbild
Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage - Bebauungsplan der Innenentwicklung ? 13a BauGB (2007)
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet.Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die `Bodenschutzklausel`, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Erg?nzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschließungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zul?ssigkeitsregelung des 34 BauGB, Ebook.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage: In dieser Ausarbeitung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Innenentwicklung untersucht und die zukünftige Rechtslage durch die BauGB Novelle 2007 beleuchtet.Künftige Rechtslage: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zielsetzung, Beschleunigtes Verfahren, Anwendungsbereich ( 13a Abs. 1 BauGB), Verfahren ( 13a Abs. 2 BauGB Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Anlage 2), Verhältnis zum Flächennutzungsplan ( 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), Begründung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB), Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung ( 9 Abs. 2a BauGB), Flexibilisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ( 12 BauGB), Erleichterung der Wohnnutzung im Innenbereich ( 34 BauGB), Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses der städtebaulichen Sanierung ( 142, 154 BauGB), Änderung der Planerhaltung und des Normenkontrollverfahrens ( 214 BauGB) Bestehende Rechtslage: Der Begriff der Innenentwicklung hat keine rechtlich klar abgegrenzte Definition. Die Untersuchung der bestehenden Rechtslage beschränkt sich auf den vorhandenen rechtlichen Rahmen des Baugesetzbuch. Im Folgenden werden Planungsinstrumente untersucht, die Bedeutung für die Innenentwicklung haben. Inhalt: Die `Bodenschutzklausel`, Vorbereitender Bauleitplan, Verbindlicher Bauleitplan, Qualifizierter Bebauungsplan ( 30 Abs. 1 BauGB), Vorhabenbezogener Bebauungsplan ( 30 Abs. 2 BauGB), Einfacher Bebauungsplan ( 30 Abs. 3 BauGB), Weitere Satzungen, Klarstellungs-/Innenbereichssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), Entwicklungs-/Umwandlungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB), Erg?nzungs-/Abrundungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), Planverwirklichung, Städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB), Erschließungsvertrag ( 124 BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 BauGB), Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ( 165-171 BauGB), Städtebauliche Gebote ( 176 BauGB), Umlegung und Grenzregelung ( 45 ff, 80 ff BauGB), Vorkaufsrechte ( 24 ff BauGB), Enteignung ( 85 ff BauGB), Die Zul?ssigkeitsregelung des 34 BauGB, Ebook.
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Rechtliche Rahmenbedingungen der Innenentwicklung - bestehende und künftige Rechtslage als eBook von Florian Hecht
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