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9783638145862 - Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU

Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU (2002)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarer zu gestalten.1 Er wies in diesem Zusammenhang ausserdem darauf hin, dass die Charta die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Die Charta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, die lediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftliche und soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind (Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen. Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein, das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen 'Konvent' gab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission, 15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog. Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom Europäischen Rat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüsst wurde. Schliesslich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heisst dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert. [...], 08.10.2002.
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9783638145862 - Gerald G. Sander: Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU
Gerald G. Sander

Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU (2002)

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet,... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarer zu gestalten.1 Er wies in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass die Charta die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Die Charta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, die lediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftliche und soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind (Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen. Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein, das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen Konvent gab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission, 15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog. Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom Europäischen Rat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüßt wurde. Schließlich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heißt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert. [...], 08.10.2002, ePUB.
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9783638145862 - Gerald G. Sander: Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU
Gerald G. Sander

Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU (2001)

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Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einerCharta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarer zu gestalten.1 Er wies in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass die Charta die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Die Charta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, die lediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftliche und soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind (Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen. Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein, das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen `Konvent` gab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission, 15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog. Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom Europäischen Rat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüßt wurde. Schließlich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heißt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert. [...], Ebook.
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet,... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarer zu gestalten.1 Er wies in diesem Zusammenhang ausserdem darauf hin, dass die Charta die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Die Charta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, die lediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftliche und soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind (Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen. Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein, das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen Konvent gab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission, 15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog. Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom Europäischen Rat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüsst wurde. Schliesslich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heisst dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert. [...], ePUB, 08.10.2002.
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Gerald G. Sander

Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU (2002)

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9783638145862 - Gerald G. Sander: Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU
Gerald G. Sander

Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU

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