Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
ISBN: 9783638167925 bzw. 3638167925, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gültigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände mehr denn je an Aktualität.2 Denn immaterielle Güter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfältige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermögensgegenstände verstärken die Problematik und lassen eine abschließende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3 Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist § 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, trägt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Gläubigerschutz erfährt gegenüber dem Aktionärschutz eine höhere Wertigkeit. [...] 1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, S. 1102 ff.) zit. nach: Niemann, U. (1999), S. 1 2 Vgl. Niemann, U. (1999), S. 1 3 Vgl. Glade, H.-J. (1991), S. 1.
Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach ? 248 Abs. 2 HGB (2002)
ISBN: 9783638167925 bzw. 3638167925, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach ? 248 Abs. 2 HGB: Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (FB BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gültigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände mehr denn je an Aktualität.2 Denn immaterielle Güter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfältige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermögensgegenstände verstärken die Problematik und lassen eine abschließende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, trägt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Gläubigerschutz erfährt gegenüber dem Aktion?rschutz eine höhere Wertigkeit. [...] 1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, S. 1102 ff.) zit. nach: Niemann, U. (1999), S. 1 2 Vgl. Niemann, U. (1999), S. 1 3 Vgl. Glade, H.-J. (1991), S. 1, Ebook.
Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
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Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gültigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände mehr denn je an Aktualität.2 Denn immaterielle Güter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfältige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermögensgegenstände verstärken die Problematik und lassen eine abschließende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist § 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, trägt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Gläubigerschutz erfährt gegenüber dem Aktionärschutz eine höhere Wertigkeit.[...]1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle.
Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB (2002)
ISBN: 9783638167925 bzw. 3638167925, in Deutsch, 28 Seiten, GRIN Verlag, neu.
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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB (2002)
ISBN: 9783638167925 bzw. 3638167925, in Deutsch, 28 Seiten, GRIN Verlag, neu.
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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach 248 Abs. 2 HGB
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