Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsa?, Breisgau, Hagenau, Ortenau (1996)
DE NW EB DL
ISBN: 9783638218290 bzw. 3638218295, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsa?, Breisgau, Hagenau, Ortenau: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: `Vorderösterreich`, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs,war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und `Schw?bisch?sterreich`, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als `Vorderösterreich im engeren Sinn` oder `Alt-Vorderösterreich`, umfa?te die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsa?, außerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so gro? wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäßige Geschlossenheit. Sei es, da? die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, da? das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen `Dominien` blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschließlich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäß? besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Pr?latenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Verm?genskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht außer Acht gelassen werden. [...], Ebook.
Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsa?, Breisgau, Hagenau, Ortenau: Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: `Vorderösterreich`, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs,war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und `Schw?bisch?sterreich`, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als `Vorderösterreich im engeren Sinn` oder `Alt-Vorderösterreich`, umfa?te die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsa?, außerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so gro? wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäßige Geschlossenheit. Sei es, da? die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, da? das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen `Dominien` blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschließlich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäß? besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Pr?latenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Verm?genskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht außer Acht gelassen werden. [...], Ebook.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau (2003)
DE NW EB
ISBN: 9783638218290 bzw. 3638218295, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und ´´SchwäbischÖsterreich´´, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als ´´Vorderösterreich im engeren Sinn´´ oder ´´Alt-Vorderösterreich´´, umfaßte die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsaß, außerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so groß wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäßige Geschlossenheit. Sei es, daß die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, daß das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen ´´Dominien´´ blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschließlich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäß besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Vermögenskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht außer Acht gelassen werden. [...], 28.09.2003, ePUB.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und ´´SchwäbischÖsterreich´´, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als ´´Vorderösterreich im engeren Sinn´´ oder ´´Alt-Vorderösterreich´´, umfaßte die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsaß, außerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so groß wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäßige Geschlossenheit. Sei es, daß die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, daß das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen ´´Dominien´´ blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschließlich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäß besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Vermögenskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht außer Acht gelassen werden. [...], 28.09.2003, ePUB.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau (2003)
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ISBN: 9783638218290 bzw. 3638218295, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und ´´SchwäbischÖsterreich´´, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als ´´Vorderösterreich im engeren Sinn´´ oder ´´Alt-Vorderösterreich´´, umfasste die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsass, ausserdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so gross wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmässige Geschlossenheit. Sei es, dass die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, dass das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen ´´Dominien´´ blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschliesslich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäss besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Vermögenskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht ausser Acht gelassen werden. [...], ePUB, 28.09.2003.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil ... Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: ´´Vorderösterreich´´, von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Linie mit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und ´´SchwäbischÖsterreich´´, die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiter entfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheim eine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als ´´Vorderösterreich im engeren Sinn´´ oder ´´Alt-Vorderösterreich´´, umfasste die österreichischen Territorien im Breisgau und Elsass, ausserdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa so gross wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmässige Geschlossenheit. Sei es, dass die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für deren Verwaltung interessierten, sei es, dass das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zur Peripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder an lokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. Was Österreich in diesen ´´Dominien´´ blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere das Recht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschliesslich der niederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeit blieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischer Verwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, die hier naturgemäss besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedensten Obrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungen beanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer Herrschaft das Recht der Vermögenskonfiskation in Hexen- und allen anderen Malefizprozessen. Diese Territorien können daher bei einer Behandlung der vorderösterreichischen Hexenprozesse nicht ausser Acht gelassen werden. [...], ePUB, 28.09.2003.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: ElsaB, Breisgau, Hagenau, Ortenau (2003)
DE NW EB DL
ISBN: 9783638218290 bzw. 3638218295, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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'Vorderösterreich', von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Liniemit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und 'SchwäbischÖsterreich',die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiterentfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheimeine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als 'Vorderösterreich im engerenSinn' oder 'Alt-Vorderösterreich', umfaBte die österreichischen Territorien im Breisgauund ElsaB, auBerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa sogroB wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäBige Geschlossenheit. Sei es, daB die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für derenVerwaltung interessierten, sei es, daB das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zurPeripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder anlokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. WasÖsterreich in diesen 'Dominien' blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere dasRecht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschlieBlich derniederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeitblieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischerVerwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, diehier naturgemäB besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedenstenObrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungenbeanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer.
'Vorderösterreich', von Wien oder Innsbruck aus gesehen die Lande jenseits des Arlbergs, war Bestandteil von Oberösterreich, das 1565-1665 von einer eigenen habsburgischen Liniemit Sitz in Innsbruck regiert wurde. Im Unterschied zu Vorarlberg und 'SchwäbischÖsterreich',die direkt der Innsbrucker Regierung unterstellt waren, existierte für die weiterentfernt liegenden Teile mit der vorderösterreichischen Regierung im elsässischen Ensisheimeine eigene Mittelinstanz, die sich gegenüber Innsbruck zu verantworten hatte. Dieser zuletzt genannte Teil, gelegentlich bezeichnet als 'Vorderösterreich im engerenSinn' oder 'Alt-Vorderösterreich', umfaBte die österreichischen Territorien im Breisgauund ElsaB, auBerdem die Reichslandvogteien Hagenau und Ortenau, die sich seit Mitte des16. Jahrhunderts im Besitz des Erzhauses Habsburg befanden. Das Territorium war etwa sogroB wie Württemberg, erreichte aber nie dessen räumliche und verwaltungsmäBige Geschlossenheit. Sei es, daB die Habsburger sich mehr für die finanzielle Nutzung der Lande als für derenVerwaltung interessierten, sei es, daB das Oberrheingebiet aus ihrer Perspektive ohnehin zurPeripherie zählte: viele Herrschaften, Ämter und Hoheitsrechte wurden immer wieder anlokale Adelsgeschlechter oder benachbarte Fürstenhäuser verpfändet und verliehen. WasÖsterreich in diesen 'Dominien' blieb, war die mittelbare Herrschaft, insbesondere dasRecht auf Steuereinnahmen und Musterung. Die eigentliche Verwaltung einschlieBlich derniederen und hohen Gerichtsbarkeit war Sache des Pfandinhabers. Gerade für die Frühneuzeitblieben nur wenige Gebiete, die als Kameralherrschaften unmittelbar unter habsburgischerVerwaltung standen. Damit lag die Hochgerichtsbarkeit in Vorderösterreich, diehier naturgemäB besonders interessiert, nicht in einer Hand, sondern bei den verschiedenstenObrigkeiten aus Ritterschaft, Prälatenstand und Städten. Je nach dem Wortlaut der Pfandverschreibungenbeanspruchte der Landesherr aber auch in den Gebieten mittelbarer.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: ElsaB, Breisgau, Hagenau, Ortenau (2003)
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: 'Vorderö.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Geschichtliche Landeskunde), Sprache: Deutsch, Abstract: 'Vorderö.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau
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ISBN: 9783638218290 bzw. 3638218295, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Hexenprozesse in Vorderösterreich: Elsaß, Breisgau, Hagenau, Ortenau
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