Powershopping und Wettbewerbsrecht - 8 Angebote vergleichen
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Powershopping und Wettbewerbsrecht (2003)
DE NW EB DL
ISBN: 9783638223607 bzw. 3638223604, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Powershopping und Wettbewerbsrecht: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Fast vier Jahr ist es her, als sich die ersten Anbieter mit dem aus den USA stammendenPowershopping als neues Geschäftsmodell im B2C-Bereich1 des ECommerce auf den deutschen Markt drängten2. Inzwischen ist es aber sehr ruhig geworden, um das als `Handelsform der Zukunft3` bezeichnete Verkaufsmodell Powershopping. Der Presse konnte man schnell Negativschlagzeilen, wie `Powershopping illegal4`, `Wucher-Wespa bei Letsbuyit.com5`, `Die Rechtmäßigkeit von Powershopping bleibt auch ohne Rabattgesetz fraglich6`, `Sittenwidrige Spiellust im E-Commerce7` oder `verarmter Powershopper8` entnehmen. Nur noch wenige deutsche Unternehmen verfolgen gegenwärtig im Internet aktiv die Strategie Powershopping9. Mehrere Domains deutscher Unternehmen deuten zwar auf Powershopping hin, allerdings wird das Geschäftsmodell tatsächlich nicht genutzt10. Auch lassen sich im Internet Firmen finden, die zwar auf ihrer Homepage auf das Vertriebssystem Powershopping aufbauen, wo es aber mangels Einstellen von Warenangeboten tatsächlich zu keinem Online-Handel kommt und damit derzeit quasi eine bloße leere Hälse vorliegt11. [...] 1 B-2-C = Business to Consumer betrifft also die Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Endverbraucher auf elektronischem Weg. 2 Leible/Sosnitza, `Virtuelle Einkaufsgemeinschaften`, ZIP 2000, 732 vgl. auch den Artikel von Monika Gatzke, `Widerstand ist zwecklos - die Preise purzeln beim Powershopping` unter ecin.de/marketing/powershopping. 3 Vgl. nur das Interview mit dem damaligen Geschäftsführer Rolf Hansen von der LBI Vertriebsgesellschaft mbH in München im Handelsblatt Nr. 073 vom 12. April 2000 auf Seite 27 (abrufbar unter legios.de). 4 ZDNet Deutschland News vom 17. Dezember 1999 (abrufbar unter news.zdnet.de). 5 ZDNet Deutschland News, A.A.O. (Fn. 5), vom 10. März 2000. 6 Handelsblatt, A.A.O. (Fn. 3), Nr. 005 vom 08. Januar 2001 auf Seite 7. 7 Handelsblatt Nr. 107 vom 06. Juni 2001 auf Seite 4. 8 Handelsblatt Nr. 019 vom 28. Januar 2002 auf Seite 12. 9 Z. B. letsbuyit.com, atrada.de, epdiebels.de selbst die Primus Online Shopping GmbH in Köln betreibt derzeit kein Powershopping mehr. 10 Vgl. z. B. powershop.digital-online-markt.de, powershoppingonline. de, 11 Vgl. nur coshopping.de oder topkontakt.com/cs. Ebook.
Powershopping und Wettbewerbsrecht: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Fast vier Jahr ist es her, als sich die ersten Anbieter mit dem aus den USA stammendenPowershopping als neues Geschäftsmodell im B2C-Bereich1 des ECommerce auf den deutschen Markt drängten2. Inzwischen ist es aber sehr ruhig geworden, um das als `Handelsform der Zukunft3` bezeichnete Verkaufsmodell Powershopping. Der Presse konnte man schnell Negativschlagzeilen, wie `Powershopping illegal4`, `Wucher-Wespa bei Letsbuyit.com5`, `Die Rechtmäßigkeit von Powershopping bleibt auch ohne Rabattgesetz fraglich6`, `Sittenwidrige Spiellust im E-Commerce7` oder `verarmter Powershopper8` entnehmen. Nur noch wenige deutsche Unternehmen verfolgen gegenwärtig im Internet aktiv die Strategie Powershopping9. Mehrere Domains deutscher Unternehmen deuten zwar auf Powershopping hin, allerdings wird das Geschäftsmodell tatsächlich nicht genutzt10. Auch lassen sich im Internet Firmen finden, die zwar auf ihrer Homepage auf das Vertriebssystem Powershopping aufbauen, wo es aber mangels Einstellen von Warenangeboten tatsächlich zu keinem Online-Handel kommt und damit derzeit quasi eine bloße leere Hälse vorliegt11. [...] 1 B-2-C = Business to Consumer betrifft also die Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Endverbraucher auf elektronischem Weg. 2 Leible/Sosnitza, `Virtuelle Einkaufsgemeinschaften`, ZIP 2000, 732 vgl. auch den Artikel von Monika Gatzke, `Widerstand ist zwecklos - die Preise purzeln beim Powershopping` unter ecin.de/marketing/powershopping. 3 Vgl. nur das Interview mit dem damaligen Geschäftsführer Rolf Hansen von der LBI Vertriebsgesellschaft mbH in München im Handelsblatt Nr. 073 vom 12. April 2000 auf Seite 27 (abrufbar unter legios.de). 4 ZDNet Deutschland News vom 17. Dezember 1999 (abrufbar unter news.zdnet.de). 5 ZDNet Deutschland News, A.A.O. (Fn. 5), vom 10. März 2000. 6 Handelsblatt, A.A.O. (Fn. 3), Nr. 005 vom 08. Januar 2001 auf Seite 7. 7 Handelsblatt Nr. 107 vom 06. Juni 2001 auf Seite 4. 8 Handelsblatt Nr. 019 vom 28. Januar 2002 auf Seite 12. 9 Z. B. letsbuyit.com, atrada.de, epdiebels.de selbst die Primus Online Shopping GmbH in Köln betreibt derzeit kein Powershopping mehr. 10 Vgl. z. B. powershop.digital-online-markt.de, powershoppingonline. de, 11 Vgl. nur coshopping.de oder topkontakt.com/cs. Ebook.
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Powershopping und Wettbewerbsrecht (2003)
DE NW EB DL
ISBN: 9783638223607 bzw. 3638223604, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Fast vier Jahr ist es her, als sich die ersten Anbieter mit dem aus den USA stammenden Powershopping als neues Geschäftsmodell im B2C-Bereich1 des ECommerce auf den deutschen Markt drängten2. Inzwischen ist es aber sehr ruhig geworden, um das als 'Handelsform der Zukunft3' bezeichnete Verkaufsmodell Powershopping. Der Presse konnte man schnell Negativschlagzeilen, wie 'Powershopping illegal4', 'Wucher-Wespa bei Letsbuyit.com5', 'Die RechtmäBigkeit von Powershopping bleibt auch ohne Rabattgesetz fraglich6', 'Sittenwidrige Spiellust im E-Commerce7' oder 'verarmter Powershopper8' entnehmen. Nur noch wenige deutsche Unternehmen verfolgen gegenwärtig im Internet aktiv die Strategie Powershopping9. Mehrere Domains deutscher Unternehmen deuten zwar auf Powershopping hin, allerdings wird das Geschäftsmodell tatsächlich nicht genutzt10. Auch lassen sich im Internet Firmen finden, die zwar auf ihrer Homepage auf das Vertriebssystem Powershopping aufbauen, wo es aber mangels Einstellen von Warenangeboten tatsächlich zu keinem Online-Handel kommt und damit derzeit quasi eine bloBe leere Hülse vorliegt11. [.] 1 B-2-C = Business to Consumer; betrifft also die Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Endverbraucher auf elektronischem Weg. 2 Leible/Sosnitza, 'Virtuelle Einkaufsgemeinschaften', ZIP 2000, 732; vgl. auch den Artikel von Monika Gatzke, 'Widerstand ist zwecklos - die Preise purzeln beim Powershopping' unter www. ecin. de/marketing/powershopping. 3 Vgl. nur das Interview mit dem damaligen Geschäftsführer Rolf Hansen von der LBI Vertriebsgesellschaft mbH in München im Handelsblatt Nr. 073 vom 12. April 2000 auf Seite 27 (abrufbar unter www. legios. de). 4 ZDNet Deutschland News vom 17. D.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Fast vier Jahr ist es her, als sich die ersten Anbieter mit dem aus den USA stammenden Powershopping als neues Geschäftsmodell im B2C-Bereich1 des ECommerce auf den deutschen Markt drängten2. Inzwischen ist es aber sehr ruhig geworden, um das als 'Handelsform der Zukunft3' bezeichnete Verkaufsmodell Powershopping. Der Presse konnte man schnell Negativschlagzeilen, wie 'Powershopping illegal4', 'Wucher-Wespa bei Letsbuyit.com5', 'Die RechtmäBigkeit von Powershopping bleibt auch ohne Rabattgesetz fraglich6', 'Sittenwidrige Spiellust im E-Commerce7' oder 'verarmter Powershopper8' entnehmen. Nur noch wenige deutsche Unternehmen verfolgen gegenwärtig im Internet aktiv die Strategie Powershopping9. Mehrere Domains deutscher Unternehmen deuten zwar auf Powershopping hin, allerdings wird das Geschäftsmodell tatsächlich nicht genutzt10. Auch lassen sich im Internet Firmen finden, die zwar auf ihrer Homepage auf das Vertriebssystem Powershopping aufbauen, wo es aber mangels Einstellen von Warenangeboten tatsächlich zu keinem Online-Handel kommt und damit derzeit quasi eine bloBe leere Hülse vorliegt11. [.] 1 B-2-C = Business to Consumer; betrifft also die Geschäftsabwicklung zwischen Unternehmen und Endverbraucher auf elektronischem Weg. 2 Leible/Sosnitza, 'Virtuelle Einkaufsgemeinschaften', ZIP 2000, 732; vgl. auch den Artikel von Monika Gatzke, 'Widerstand ist zwecklos - die Preise purzeln beim Powershopping' unter www. ecin. de/marketing/powershopping. 3 Vgl. nur das Interview mit dem damaligen Geschäftsführer Rolf Hansen von der LBI Vertriebsgesellschaft mbH in München im Handelsblatt Nr. 073 vom 12. April 2000 auf Seite 27 (abrufbar unter www. legios. de). 4 ZDNet Deutschland News vom 17. D.
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