Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
DE NW EB DL
ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. die periodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235; Anlage 1.
Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. die periodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235; Anlage 1.
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht (2003)
DE NW EB DL
ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Jahresabschluss/Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. dieperiodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. W?he/Ku?maul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. W?he/Ku?maul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235 Anlage 1, Ebook.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht: Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Jahresabschluss/Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. dieperiodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. W?he/Ku?maul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. W?he/Ku?maul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235 Anlage 1, Ebook.
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Symbolbild
Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht (2004)
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ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, 45 Seiten, GRIN Verlag, neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Jahresabschluss/Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. die periodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235; Anlage 1, Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2004-04-01, Freigegeben: 2004-04-01, Studio: GRIN Verlag.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Jahresabschluss/Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. die periodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3 Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.A. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung. 1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2 2 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f. 3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192 4 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235; Anlage 1, Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2004-04-01, Freigegeben: 2004-04-01, Studio: GRIN Verlag.
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht
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ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
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2004, 27 Seiten, Deutsch, Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. dieperiodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann dieBuchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogenwerden.1Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer undunterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihreAnschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufendenPeriode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die kompletteNutzungsdauer verteilt werden. 2Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern,unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegenoder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegenist.3Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich dasHandelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zumeinen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf dieNutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch.
2004, 27 Seiten, Deutsch, Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.A. dieperiodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann dieBuchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogenwerden.1Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer undunterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihreAnschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufendenPeriode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die kompletteNutzungsdauer verteilt werden. 2Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern,unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegenoder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegenist.3Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich dasHandelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zumeinen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf dieNutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch.
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht (2003)
DE NW
ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, 24 Seiten, GRIN Verlag, neu.
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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht (2003)
DE NW
ISBN: 9783638264839 bzw. 3638264831, in Deutsch, 24 Seiten, GRIN Verlag, neu.
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