Basel I / Basel II Gibt es bald keine Kredite für den Mittelstand mehr?
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Carsten Zinn

Basel I / Basel II, Gibt es bald keine Kredite für den Mittelstand mehr? (2004)

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Basel I / Basel II, Gibt es bald keine Kredite für den Mittelstand mehr?: Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Mainz (Berufsbegleitendes Studium), Sprache: Deutsch, Abstract: Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen,die im folgenden `Basel I` und `Basel II` genannt werden Diese Frage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden der `Zehnergruppenl?nder`, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX, Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt somit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in den jeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eine Durchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die `Bank für Internationalen Zahlungsausgleich` mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monate zusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel I, oder `Basler Akkord`, wurde im Juli 1988 von dem oben beschriebenen Ausschuss als Grundsatz ins Leben gerufen. Diese Richtlinie wurde im Januar 1996 durch die `Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken` ergänzt, worauf im späteren noch kurz eingegangen wird. Ein wesentliches Ziel von Basel I war, und ist es immer noch, ` (...) die Bonität und Stabilität des internationalen Bankensystems zu stärken (...)`3 . Weiterhin soll die Kreditvergabe der einzelnen Banken passend zu dem jeweiligen Eigenkapital beschränkt werden. Dies soll letztlich auch dem Schutz der Einleger dienen, um eine der Haftung der Bank unangemessene Kreditvergabe zu verhindern. Bereits bei der Formulierung der Richtlinien war es ein weiteres Ziel, das Konzept möglichst ausgewogen und in den verschiedenen Ländern einheitlich anwendbar zu gestalten. Dies hat zur Folge, dass eine bestehende Ursache der Wettbewerbsverzerrung zwischen den internationalen Banken reduziert wird.4 1 Vgl. M.Möller / J.Kesting / Dr. J. Rau: Rating, S. 9 2 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -Überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Übersetzung, S. 1 3 ebd., S. 2 4 Vgl. . Ausschuss für Bankenbestimmungen und -Überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, S. 2, Ebook.
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Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen, die im folgenden Basel I und Basel II genannt werden? Diese Frage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden der Zehnergruppenländer, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX, Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt somit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in den jeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eine Durchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monate zusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel I, oder Basler Akkord, wurde im Juli 1988 von dem oben beschriebenen Ausschuss als Grundsatz ins Leben gerufen. Diese Richtlinie wurde im Januar 1996 durch die Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken ergänzt, worauf im späteren noch kurz eingegangen wird. Ein wesentliches Ziel von Basel I war, und ist es immer noch, (...) die Bonität und Stabilität des internationalen Bankensystems zu stärken; (...)3 . Weiterhin soll die Kreditvergabe der einzelnen Banken passend zu dem jeweiligen Eigenkapital beschränkt werden. Dies soll letztlich auch dem Schutz der Einleger dienen, um eine der Haftung der Bank unangemessene Kreditvergabe zu verhindern. Bereits bei der Formulierung der Richtlinien war es ein weiteres Ziel, das Konzept möglichst ausgewogen und in den verschiedenen Ländern einheitlich anwendbar zu gestalten. Dies hat zur Folge, dass eine bestehende Ursache der Wettbewerbsverzerrung zwischen den internationalen Banken reduziert wird.4 1 Vgl. M.Müller / J.Kesting / Dr. J. Rau: Rating, S. 9 2 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Übersetzung, S. 1 3 ebd., S. 2 4 Vgl. . Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, S. 2.
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Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen,die im folgenden Basel I und Basel II genannt werden? DieseFrage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden derZehnergruppenländer, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies:Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX,Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitztsomit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in denjeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eineDurchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monatezusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eig.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule Mainz (Berufsbegleitendes Studium), Sprache: Deutsch, Abstract: Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen, die im folgenden „Basel I“ und „Basel II“ genannt werden? Diese Frage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden der „Zehnergruppenländer“, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX, Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt somit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in den jeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eine Durchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monate zusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel I, oder „Basler Akkord“, wurde im Juli 1988 von dem oben beschriebenen Ausschuss als Grundsatz ins Leben gerufen. Diese Richtlinie wurde im Januar 1996 durch die „Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken“ ergänzt, worauf im späteren noch kurz eingegangen wird. Ein wesentliches Ziel von Basel I war, und ist es immer noch, „ (...) die Bonität und Stabilität des internationalen Bankensystems zu stärken; (...)“3 . Weiterhin soll die Kreditvergabe der einzelnen Banken passend zu dem jeweiligen Eigenkapital beschränkt werden. Dies soll letztlich auch dem Schutz der Einleger dienen, um eine der Haftung der Bank unangemessene Kreditvergabe zu verhindern. Bereits bei der Formulierung der Richtlinien war es ein weiteres Ziel, das Konzept möglichst ausgewogen und in den verschiedenen Ländern einheitlich anwendbar zu gestalten. Dies hat zur Folge, dass eine bestehende Ursache der Wettbewerbsverzerrung zwischen den internationalen Banken reduziert wird.4 1 Vgl. M.Müller / J.Kesting / Dr. J. Rau: Rating, S. 9 2 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Übersetzung, S. 1 3 ebd., S. 2 4 Vgl. . Ausschuss für Bankenbestimmungen und –überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, S. 2, Kindle Edition, Ausgabe: 1, Format: Kindle eBook, Label: GRIN Verlag, GRIN Verlag, Produktgruppe: eBooks, Publiziert: 2004-07-26, Freigegeben: 2004-07-26, Studio: GRIN Verlag.
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