Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG; 246 AktG
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Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG; 246 a AktG

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Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäußert hat; dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten.Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt.Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern.
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9783638437059 - A. Goscinska: Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG 246 AktG
A. Goscinska

Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG 246 AktG (2005)

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Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG 246 a AktG: Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, University of Sheffield, Veranstaltung: Kapitalgesellschaftsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrit?t und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel `Gesetz zur Unternehmensintegrit?t und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)` beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäußert hat dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten.Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrit?t und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt. Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Gesetzentwurf greift ebenso Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance4aus dem Jahr 2001 auf, die bisher noch nicht Eingang in das Gesetz gefunden haben , sowie dem darauf beruhenden Corporate Governance Kodex dieser Regierungskommission. Es dient weiter auch der Umsetzung von Regelungsvorschl?gen des 63. Deutschen Juristentages. Die Entwurfsbegr?ndung weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin und sieht das UMAG als weitere Stufe eines einheitlichen Reformprozesses, der im Anschlu? an die Einsetzung der Kommission Deutscher Corporate Governance, das Transparenz- und Publizit?tsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie dem Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, fortgeführt werden soll, mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des deutschen Aktenrechts herbeizuführen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Anleger interessanter zu machen. Der Gesetzesentwurf betrifft drei Bereiche: zum einen die Neuregelung des Organhaftungsrechts und des Rechts der Sonderprüfung, ferner Änderungen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und zuletzt wesentliche Neuerungen des Anfechtungsrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich lediglich mir dem dritten Bereich. Das Anfechtungsrechts, die durch die Erweiterung des Freigabeverfahrens, modernisiert wurde. Ebook.
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Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäußert hat; dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten. Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt. Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Gesetzentwurf greift ebenso Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance4aus dem Jahr 2001 auf, die bisher noch nicht Eingang in das Gesetz gefunden haben , sowie dem darauf beruhenden Corporate Governance Kodex dieser Regierungskommission. Es dient weiter auch der Umsetzung von Regelungsvorschlägen des 63. Deutschen Juristentages. Die Entwurfsbegründung weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin und sieht das UMAG als weitere Stufe eines einheitlichen Reformprozesses, der im Anschluß an die Einsetzung der Kommission Deutscher Corporate Governance, das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie dem Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, fortgeführt werden soll, mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des deutschen Aktenrechts herbeizuführen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Anleger interessanter zu machen. Der Gesetzesentwurf betrifft drei Bereiche: zum einen die Neuregelung des Organhaftungsrechts und des Rechts der Sonderprüfung, ferner Änderungen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und zuletzt wesentliche Neuerungen des Anfechtungsrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich lediglich mir dem dritten Bereich. Das Anfechtungsrechts, die durch die Erweiterung des Freigabeverfahrens, modernisiert wurde.
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A. Goscinska

Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG; 246 AktG (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, University of Sheffield, Veranstaltung: Kapitalgesellschaftsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, University of Sheffield, Veranstaltung: Kapitalgesellschaftsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäußert hat; dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten. Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt. Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Gesetzentwurf greift ebenso Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance4aus dem Jahr 2001 auf, die bisher noch nicht Eingang in das Gesetz gefunden haben , sowie dem darauf beruhenden Corporate Governance Kodex dieser Regierungskommission. Es dient weiter auch der Umsetzung von Regelungsvorschlägen des 63. Deutschen Juristentages. Die Entwurfsbegründung weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin und sieht das UMAG als weitere Stufe eines einheitlichen Reformprozesses, der im Anschluß an die Einsetzung der Kommission Deutscher Corporate Governance, das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie dem Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, fortgeführt werden soll, mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des deutschen Aktenrechts herbeizuführen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Anleger interessanter zu machen. Der Gesetzesentwurf betrifft drei Bereiche: zum einen die Neuregelung des Organhaftungsrechts und des Rechts der Sonderprüfung, ferner Änderungen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und zuletzt wesentliche Neuerungen des Anfechtungsrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich lediglich mir dem dritten Bereich. Das Anfechtungsrechts, die durch die Erweiterung des Freigabeverfahrens, modernisiert wurde. 09.11.2005, ePUB.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, University of Sheffield, Veranstaltung: Kapitalgesellschaftsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, University of Sheffield, Veranstaltung: Kapitalgesellschaftsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäussert hat; dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten. Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt. Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Gesetzentwurf greift ebenso Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance4aus dem Jahr 2001 auf, die bisher noch nicht Eingang in das Gesetz gefunden haben , sowie dem darauf beruhenden Corporate Governance Kodex dieser Regierungskommission. Es dient weiter auch der Umsetzung von Regelungsvorschlägen des 63. Deutschen Juristentages. Die Entwurfsbegründung weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin und sieht das UMAG als weitere Stufe eines einheitlichen Reformprozesses, der im Anschluss an die Einsetzung der Kommission Deutscher Corporate Governance, das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie dem Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, fortgeführt werden soll, mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des deutschen Aktenrechts herbeizuführen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Anleger interessanter zu machen. Der Gesetzesentwurf betrifft drei Bereiche: zum einen die Neuregelung des Organhaftungsrechts und des Rechts der Sonderprüfung, ferner Änderungen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und zuletzt wesentliche Neuerungen des Anfechtungsrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich lediglich mir dem dritten Bereich. Das Anfechtungsrechts, die durch die Erweiterung des Freigabeverfahrens, modernisiert wurde. ePUB, 09.11.2005.
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