Auswertung der Sozialkundestunde 'Menschenrechte vs. Todestrafe'
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9783638552011 - Frank Emmerich: Auswertung der Sozialkundestunde 'Menschenrechte vs. Todestrafe'
Frank Emmerich

Auswertung der Sozialkundestunde 'Menschenrechte vs. Todestrafe' (2006)

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ISBN: 9783638552011 bzw. 3638552012, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema 'Menschenrechte' der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema 'trotzdem' zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde. So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit 'Menschenrechte' mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen 'Staatsphilosophie/ Politische Theorie' aufgeführt. Unter dem Thema 'Staat, Herrschaft und Demokratie' mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel 'Der Gesellschaftsvertrag' (Rousseau), 'Vom Geist der Gesetze' (Montesquieu) oder 'Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft' lässt sich u. A. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan 'Das politische System der Bundesrepublik Deutschland'. Hier ist durch das obligatorische Thema 'Grundrechte' eine Schnittmenge mit dem Thema 'Menschenrechte' immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. ePUB, 05.10.2006.
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9783638552011 - Frank Emmerich: Auswertung der Sozialkundestunde Menschenrechte vs. Todestrafe
Frank Emmerich

Auswertung der Sozialkundestunde Menschenrechte vs. Todestrafe (2006)

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Auswertung der Sozialkundestunde Menschenrechte vs. Todestrafe: Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema `Menschenrechte` der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema `trotzdem` zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde.So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit `Menschenrechte` mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen `Staatsphilosophie/ Politische Theorie` aufgeführt. Unter dem Thema `Staat, Herrschaft und Demokratie` mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel `Der Gesellschaftsvertrag` (Rousseau), `Vom Geist der Gesetze` (Montesquieu) oder `Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft` lässt sich u. A. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan `Das politische System der Bundesrepublik Deutschland`. Hier ist durch das obligatorische Thema `Grundrechte` eine Schnittmenge mit dem Thema `Menschenrechte` immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überfährt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagem?glichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. Ebook.
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9783638552011 - Frank Emmerich: Auswertung der Sozialkundestunde ´Menschenrechte vs. Todestrafe´
Frank Emmerich

Auswertung der Sozialkundestunde ´Menschenrechte vs. Todestrafe´ (2006)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema ´Menschenrechte´ der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema ´trotzdem´ zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde. So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit ´Menschenrechte´ mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen ´Staatsphilosophie/ Politische Theorie´ aufgeführt. Unter dem Thema ´Staat, Herrschaft und Demokratie´ mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel ´Der Gesellschaftsvertrag´ (Rousseau), ´Vom Geist der Gesetze´ (Montesquieu) oder ´Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft´ lässt sich u. A. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan ´Das politische System der Bundesrepublik Deutschland´. Hier ist durch das obligatorische Thema ´Grundrechte´ eine Schnittmenge mit dem Thema ´Menschenrechte´ immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. 05.10.2006, ePUB.
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Auswertung der Sozialkundestunde Menschenrechte vs. Todestrafe: Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema `Menschenrechte` der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema `trotzdem` zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde.So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit `Menschenrechte` mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen `Staatsphilosophie/ Politische Theorie` aufgeführt. Unter dem Thema `Staat, Herrschaft und Demokratie` mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel `Der Gesellschaftsvertrag` (Rousseau), `Vom Geist der Gesetze` (Montesquieu) oder `Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft` lässt sich u. A. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan `Das politische System der Bundesrepublik Deutschland`. Hier ist durch das obligatorische Thema `Grundrechte` eine Schnittmenge mit dem Thema `Menschenrechte` immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. Ebook.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den ... Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,3, Universität Rostock (Soziologie und Demographie), Veranstaltung: Schulpraktische Übungen im Fach Sozialkunde Klasse 11 Gymnasium, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema ´Menschenrechte´ der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema ´trotzdem´ zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde. So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit ´Menschenrechte´ mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen ´Staatsphilosophie/ Politische Theorie´ aufgeführt. Unter dem Thema ´Staat, Herrschaft und Demokratie´ mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel ´Der Gesellschaftsvertrag´ (Rousseau), ´Vom Geist der Gesetze´ (Montesquieu) oder ´Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft´ lässt sich u. A. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan ´Das politische System der Bundesrepublik Deutschland´. Hier ist durch das obligatorische Thema ´Grundrechte´ eine Schnittmenge mit dem Thema ´Menschenrechte´ immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht ausser Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschliessend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. ePUB, 05.10.2006.
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