'Die Wiedervereinigung nach Art. 23GG Art. 146GG? Welche Rolle spielte die Volkskammerwahl am 18. März 1990 bei der Entscheidungsfindung' Ric
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Jan Richter

`Die Wiedervereinigung nach Art. 23GG Art. 146GG? Welche Rolle spielte die Volkskammerwahl am 18. März 1990 bei der Entscheidungsfindung` (1990)

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`Die Wiedervereinigung nach Art. 23GG oder Art. 146GG? Welche Rolle spielte die Volkskammerwahl am 18. März 1990 bei der Entscheidungsfindung`: Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universität Rostock, Veranstaltung: Von der DDR zu den Ostdeutschen Ländern - Transformationsprozesse in Ostdeutschland, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Ungarn am 2. Mai 1989 die Grenze zu Österreich öffnete und für DDR-Bürger erstmals eine Fluchtmöglichkeit über ein anderes sozialistisches Land besteht, ist die Krise in der DDR nicht mehr aufzuhalten. Die Angespanntheit und Unzufriedenheit der Bürger in der DDR ist 1989 nicht mehr zu beschönigen. Unter dem Eindruck von Massenflucht und Großdemonstrationen kam es im Oktober 1989 innerhalb des SED-Politbüros zum Aufbegehren gegen Honecker. Die Neue Führung unter Egon Krenz und später Hans Modrow versprach Reformen. Am 9. November 1989 fiel dann überraschend die Mauer und die Stimmung im Volk wandelte sich immer mehr von `Wir sind das Volk` zu `Wir sind ein Volk`. Anfang 1990 war schon abzusehen, dass es nach dem Willen der Mehrheit des Volkes keine reformierte DDR mehr geben würde, sondern den Weg zur Wiedervereinigung. Die Vorliegende Arbeit beschäftigt sich nun vorwiegend mit der Frage nach der Verfassungsrechtlichen Seite einer Wiedervereinigung. Einheit nach Art. 23GG oder Art. 146GG war in der Wendezeit eine vieldiskutierte Debatte. Vor- und Nachteile beider Wege sollen hier beleuchtet werden. Und die Frage die sich daran anschließt: War die Volkskammerwahl am 18. März 1990 ein Votum der Bevölkerung für eine Vereinigung über Art. 23GG, also eine schnelle und unkomplizierte Variante der Wiedervereinigung Um diese Fragestellung bearbeiten zu können, wird im ersten Teil ein Abriss der Entwicklungen im Jahr 1989 dargestellt. Im Hauptteil werden dann die verschiedenen Verfassungsrechtlichen Optionen einer Wiedervereinigung erläutert. Anschließend röcken die Volkskammerwahl 1990 und die Ergebnisse der Wahl in den Fokus. Im abschließenden Teil versucht diese Arbeit eine Antwort auf die Fragestellung zu geben, ob das Volk mit seiner Wahl den Beitritt der DDR, zum Geltungsbereich der BRD, nach Art. 23GG wünschte. Der Erforschung der Frage, inwiefern die Ostdeutschen eine Vereinigung wünschen, widmete sich eine Untersuchung der Forschungsgruppe Wahlen aus der Zeit direkt vor den Volkskammerwahlen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in einem Beitrag von Wolfgang Gibowski im Heft 1/1990 der Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl) nachzulesen und werden auch für diese Arbeit verwandt. Weiterhin primär waren die Publikationen von Annette Icks (Der Transformationsprozess in der ehemaligen DDR 1989-1991), die Informationen zur Politischen Bildung (Heft 250/2005) und von Hermann Weber (Geschichte der DDR). [...], Ebook.
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`Die Wiedervereinigung nach Art. 23GG oder Art. 146GG? Welche Rolle spielte die Volkskammerwahl am 18. März 1990 bei der Entscheidungsfindung`: Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universität Rostock, Veranstaltung: Von der DDR zu den Ostdeutschen Ländern - Transformationsprozesse in Ostdeutschland, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Ungarn am 2. Mai 1989 die Grenze zu Österreich öffnete und für DDR-Bürger erstmals eine Fluchtmöglichkeit über ein anderes sozialistisches Land besteht, ist die Krise in der DDR nicht mehr aufzuhalten. Die Angespanntheit und Unzufriedenheit der Bürger in der DDR ist 1989 nicht mehr zu beschönigen. Unter dem Eindruck von Massenflucht und Großdemonstrationen kam es im Oktober 1989 innerhalb des SED-Politbüros zum Aufbegehren gegen Honecker. Die Neue Führung unter Egon Krenz und später Hans Modrow versprach Reformen. Am 9. November 1989 fiel dann überraschend die Mauer und die Stimmung im Volk wandelte sich immer mehr von `Wir sind das Volk` zu `Wir sind ein Volk`. Anfang 1990 war schon abzusehen, dass es nach dem Willen der Mehrheit des Volkes keine reformierte DDR mehr geben würde, sondern den Weg zur Wiedervereinigung. Die Vorliegende Arbeit beschäftigt sich nun vorwiegend mit der Frage nach der Verfassungsrechtlichen Seite einer Wiedervereinigung. Einheit nach Art. 23GG oder Art. 146GG war in der Wendezeit eine vieldiskutierte Debatte. Vor- und Nachteile beider Wege sollen hier beleuchtet werden. Und die Frage die sich daran anschließt: War die Volkskammerwahl am 18. März 1990 ein Votum der Bevölkerung für eine Vereinigung über Art. 23GG, also eine schnelle und unkomplizierte Variante der Wiedervereinigung Um diese Fragestellung bearbeiten zu können, wird im ersten Teil ein Abriss der Entwicklungen im Jahr 1989 dargestellt. Im Hauptteil werden dann die verschiedenen Verfassungsrechtlichen Optionen einer Wiedervereinigung erläutert. Anschließend röcken die Volkskammerwahl 1990 und die Ergebnisse der Wahl in den Fokus. Im abschließenden Teil versucht diese Arbeit eine Antwort auf die Fragestellung zu geben, ob das Volk mit seiner Wahl den Beitritt der DDR, zum Geltungsbereich der BRD, nach Art. 23GG wünschte. Der Erforschung der Frage, inwiefern die Ostdeutschen eine Vereinigung wünschen, widmete sich eine Untersuchung der Forschungsgruppe Wahlen aus der Zeit direkt vor den Volkskammerwahlen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in einem Beitrag von Wolfgang Gibowski im Heft 1/1990 der Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl) nachzulesen und werden auch für diese Arbeit verwandt. Weiterhin primär waren die Publikationen von Annette Icks (Der Transformationsprozess in der ehemaligen DDR 1989-1991), die Informationen zur Politischen Bildung (Heft 250/2005) und von Hermann Weber (Geschichte der DDR). [...], Ebook.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universität Rostock, Veranstaltung: Von der DDR zu den Ostdeutschen Ländern - Transformationsprozesse in Ostdeutschland, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Ungarn am 2. Mai 1989 die Grenze zu Österreich öffnete und für DDR-Bürger erstmals eine Fluchtmöglichkeit über ein anderes sozialistisches Land besteht, ist die Krise in der DDR nicht mehr aufzuhalten. Die Angespanntheit und Unzufriedenheit der Bürger in der DDR ist 1989 nicht mehr zu beschönigen. Unter dem Eindruck von Massenflucht und Großdemonstrationen kam es im Oktober 1989 innerhalb des SED-Politbüros zum Aufbegehren gegen Honecker. Die Neue Führung unter Egon Krenz und später Hans Modrow versprach Reformen. Am 9. November 1989 fiel dann überraschend die Mauer und die Stimmung im Volk wandelte sich immer mehr von 'Wir sind das Volk' zu 'Wir sind ein Volk'. Anfang 1990 war schon abzusehen, dass es nach dem Willen der Mehrheit des Volkes keine reformierte DDR mehr geben würde, sondern den Weg zur Wiedervereinigung. Die Vorliegende Arbeit beschäftigt sich nun vorwiegend mit der Frage nach der Verfassungsrechtlichen Seite einer Wiedervereinigung. Einheit nach Art. 23GG oder Art. 146GG war in der Wendezeit eine vieldiskutierte Debatte. Vor- und Nachteile beider Wege sollen hier beleuchtet werden. Und die Frage die sich daran anschließt: War die Volkskammerwahl am 18. März 1990 ein Votum der Bevölkerung für eine Vereinigung über Art. 23GG, also eine schnelle und unkomplizierte Variante der Wiedervereinigung? Um diese Fragestellung bearbeiten zu können, wird im ersten Teil ein Abriss der Entwicklungen im Jahr 1989 dargestellt. Im Hauptteil werden dann die verschiedenen Verfassungsrechtlichen Optionen einer Wiedervereinigung erläutert. Anschließend rücken die Volkskammerwahl 1990 und die Ergebnisse der Wahl in den Fokus. Im abschließenden Teil versucht diese Arbeit eine Antwort auf die Fragestellung zu geben, ob das Volk mit seiner Wahl den Beitritt der DDR, zum Geltungsbereich der BRD, nach Art. 23GG wünschte. Der Erforschung der Frage, inwiefern die Ostdeutschen eine Vereinigung wünschen, widmete sich eine Untersuchung der Forschungsgruppe Wahlen aus der Zeit direkt vor den Volkskammerwahlen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in einem Beitrag von Wolfgang Gibowski im Heft 1/1990 der Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl) nachzulesen und werden auch für diese Arbeit verwandt. Weiterhin primär waren die Publikationen von Annette Icks (Der Transformationsprozess in der ehemaligen DDR 1989-1991), die Informationen zur Politischen Bildung (Heft 250/2005) und von Hermann Weber (Geschichte der DDR). [...].
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