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Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht (German Edition)100%: Dochow, Carsten: Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht (German Edition) (ISBN: 9783638641692) in Deutsch, Taschenbuch.
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Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht60%: Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht (ISBN: 9783638172707) 2003, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht (German Edition)
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9783638641692 - Carsten Dochow: Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht

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ISBN: 9783638641692 bzw. 3638641694, in Deutsch, Grin Verlag, neu.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt, Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Knüpft an die aktuellen Fragen der Forschung mit ES- Zellen, insbesondere deren Herstellung, Verwendung und Import in/nach Deutschland, Stammzellengesetz von 2002. Die Arbeit vertritt die Contra- Position, d.h. Argumentation für das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG)und die Würde des Menschen (Art. 1 I GG) 225 KB, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer "schönen neuen Welt" suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung e.
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9783638641692 - Carsten Dochow: Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Ffentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Ffentlichen Recht

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Seminararbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht - StaatsR / Grundrechte, einseitig bedruckt, Note: 11 Pkt, Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Knüpft an die aktuellen Fragen der Forschung mit ES- Zellen, insbesondere deren Herstellung, Verwendung und Import in/nach Deutschland, Stammzellengesetz von 2002. Die Arbeit vertritt die Contra- Position, d.h. Argumentation für das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG)und die Würde des Menschen (Art. 1 I GG) 225 KB, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer „schönen neuen Welt" suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen.
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9783638641692 - Dochow, Carsten: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht
Dochow, Carsten

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht

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ISBN: 9783638641692 bzw. 3638641694, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Knüpft an die aktuellen Fragen der Forschung mit ES- Zellen, insbesondere deren Herstellung, Verwendung und Import in/nach Deutschland, Stammzellengesetz von 2002. Die Arbeit vertritt die Contra- Position, d.h. Argumentation für das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG)und die Würde des Menschen (Art. 1 I GG) 225 KB , Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer "schönen neuen Welt" suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde außer Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt.2007. 32 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638641692 - Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht (2007)

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ISBN: 9783638641692 bzw. 3638641694, in Deutsch, Grin Verlag Aug 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, einseitig bedruckt, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer schönen neuen Welt suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde außer Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt. 64 pp. Deutsch.
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9783638172707 - Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht (2003)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) ... Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer schönen neuen Welt suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde außer Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt. 19.02.2003, ePUB.
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9783638172707 - Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im öffentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im öffentlichen Recht (2003)

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9783638172707 - Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht
Carsten Dochow

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht (2003)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) ... Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer schönen neuen Welt suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde ausser Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt. ePUB, 19.02.2003.
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9783638641692 - Carsten Dochow: Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht
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Die Forschung Mit Embryonalen Stammzellen Im Offentlichen Recht (2003)

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Paperback. 64 pages. Dimensions: 8.1in. x 5.8in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht Staatsrecht Grundrechte, Note: 11 Pkt. , Universitt Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Knpft an die aktuellen Fragen der Forschung mit ES- Zellen, insbesondere deren Herstellung, Verwendung und Import innach Deutschland, Stammzellengesetz von 2002. Die Arbeit vertritt die Contra- Position, d. h. Argumentation fr das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG)und die Wrde des Menschen (Art. 1 I GG) 225 KB , Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmglichkeiten erffnet, die Hoffnung fr das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso ngste ber Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer schnen neuen Welt suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwrde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausfhrlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Trger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht fr das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausben muss. Vorangestellt wird dabei zunchst geklrt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben knnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vor This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783638172707 - Carsten Dochow: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht
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Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht (2003)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt, Universität Bielefeld (Verfassungsrecht), Veranstaltung: Pro und Contra - Verfassungsrecht im Streit, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer 'schönen neuen Welt' suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint. Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss. Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde auBer Acht gelassen,.
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