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Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden (German Edition)
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Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden (1992)
ISBN: 9783638149020 bzw. 3638149021, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden: 1. Dänemark In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte große Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, da? ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4 1. die Vertrauensleute 2. der Ausschu? für Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der Kooperationsausschu? 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1.1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6 1.1.1. Die Wahl Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse, Ebook.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden (2002)
ISBN: 9783638149020 bzw. 3638149021, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Paderborn (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Dänemark In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte groBe Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, daB ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4 1. die Vertrauensleute 2. der AusschuB für Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der KooperationsausschuB 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1.1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6 1.1.1. Die Wahl Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638719377 bzw. 3638719375, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Paderborn (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Dänemark In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte große Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, daß ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4 1. die Vertrauensleute 2. der Ausschuß für Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der Kooperationsausschuß 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1.1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6 1.1.1. Die Wahl Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse2007. 36 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638719377 bzw. 3638719375, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Paderborn (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Dänemark In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte grosse Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, dass ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4 1. die Vertrauensleute 2. der Ausschuss für Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der Kooperationsausschuss 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1.1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6 1.1.1. Die Wahl Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638719377 bzw. 3638719375, in Deutsch, GRIN, neu.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Paderborn (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Dänemark In Dänemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein.1 Der letzte große Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen.2 Die Tatsache, daß ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbände der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewählt.3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden:4 1. die Vertrauensleute 2. der Ausschuß für Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der Kooperationsausschuß 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1.1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Repräsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmer repräsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA.6 1.1.1. Die Wahl Gewählt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1.1.2. Die Aufgaben und Befugnisse.
Institutionen Der Betrieblichen Mitbestimmung in Den L Ndern D Nemark, Finnland, Norwegen Und Schweden (1998)
ISBN: 9783638719377 bzw. 3638719375, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 72 pages. Dimensions: 8.2in. x 5.8in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, 3, Universitt Paderborn (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Europisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Dnemark In Dnemark setzt der Staat nur die Rahmenbedingungen fr die betriebliche Mitbestimmung und folglich nehmen die Gewerkschaften eine besonders starke Rolle ein. 1 Der letzte groe Tarifvertrag wurde 1986 von der LO und der DA geschlossen. 2 Die Tatsache, da ein einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht vor dem Arbeitsgericht klagen kann, unterstreicht die Wichtigkeit der Spitzenverbnde der Sozialpartner (vgl. Art. 14 des ARL). Ferner werden die Arbeitsrichter und ihre Vertreter durch Organisationen nach Art. 2 und 3 des ARL gewhlt. 3 Es lassen sich die folgenden vier Institutionen unterscheiden: 4 1. die Vertrauensleute 2. der Ausschu fr Gesundheits- und Sicherheitsfragen 3. der Kooperationsausschu 4. die Verwaltungsratsmitglieder der Arbeitnehmer 1. 1. Die Vertrauensleute Die Vertrauensleute sind Reprsentanten der jeweiligen Gewerkschaft. Sie haben eine Doppelfunktion, indem sie auf der einen Seite die Arbeitnehmer gegenber dem Unternehmer reprsentieren und auf der anderen Seite verbinden sie die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften5. Die Etablierung von Vertrauensleuten beruht auf 8 eines 1992 abgeschlossenen Hauptabkommes zwischen den Sozialpartner LO und DA. 6 1. 1. 1. Die Wahl Gewhlt werden die Vertrauensleute von der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder das passive Wahlrecht. 1. 1. 2. Die Aufgaben und Befugnisse This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden (2007)
ISBN: 9783638719377 bzw. 3638719375, in Deutsch, Grin Verlag Sep 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
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Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638149020 bzw. 3638149021, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
1. DänemarkSystem.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[]System.String[].
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark Finnland Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638149020 bzw. 3638149021, vermutlich in Deutsch, Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark Finnland Norwegen und Schweden - eBook als pdf von Thomas Müller - GRIN Verl... neu, Erstausgabe, E-Book, elektronischer Download.
Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung in den Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden
ISBN: 9783638149020 bzw. 3638149021, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.