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Sollte die EG der EMRK beitreten? (German Edition)100%: Dzaja, Stefan: Sollte die EG der EMRK beitreten? (German Edition) (ISBN: 9783638721301) Grin-Verlag, München , Deutschland, in Deutsch, Taschenbuch.
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Sollte die EG der EMRK beitreten?100%: Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten? (ISBN: 9783638375870) in Deutsch, Taschenbuch.
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9783638375870 - Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten?
Stefan Dzaja

Sollte die EG der EMRK beitreten?

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Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre.System.String[].
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9783638375870 - Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten?
Stefan Dzaja

Sollte die EG der EMRK beitreten? (1992)

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Sollte die EG der EMRK beitreten?: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre. Ebook.
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9783638721301 - Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten?
Stefan Dzaja

Sollte die EG der EMRK beitreten? (2007)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre. 72 pp. Deutsch.
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9783638721301 - Dzaja, Stefan: Sollte die EG der EMRK beitreten?
Dzaja, Stefan

Sollte die EG der EMRK beitreten?

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit beinhaltet eine kritische Diskussion der aktuellen Rechtslage unter Einbeziehung der historischen Entwicklung, sowie relevanter Urteile des EuGH und des EGMR. , Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre.2007. 72 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638375870 - Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten?
Stefan Dzaja

Sollte die EG der EMRK beitreten? (2005)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung ... Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre. ePUB, 09.05.2005.
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9783638375870 - Stefan Dzaja: Sollte die EG der EMRK beitreten?
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Sollte die EG der EMRK beitreten? (2005)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung ... Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre. 09.05.2005, ePUB.
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9783638721301 - Sollte die EG der EMRK beitreten?

Sollte die EG der EMRK beitreten? (2004)

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universität Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Römischen Verträge vom 25. März 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spätestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Gründung der Europäischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und für die eigenen Institutionen übernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Bürgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezüglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich überhaupt möglich ist oder ob der gegenwärtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention damit überflüssig wäre.
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9783638721301 - Stefan Dzaja: Sollte Die Eg Der Emrk Beitreten?
Stefan Dzaja

Sollte Die Eg Der Emrk Beitreten? (2004)

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Paperback. 72 pages. Dimensions: 8.3in. x 5.8in. x 0.2in.Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universitt Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit beinhaltet eine kritische Diskussion der aktuellen Rechtslage unter Einbeziehung der historischen Entwicklung, sowie relevanter Urteile des EuGH und des EGMR. , Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Grndung der Europischen Gemeinschaft fr Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Rmischen Vertrge vom 25. Mrz 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Sptestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Grndung der Europischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und fr die eigenen Institutionen bernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Brgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europischen Gemeinschaft bzw. der Europischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich berhaupt mglich ist oder ob der gegenwrtige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europischen Menschenrechtskonvention damit berflssig wre. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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9783638721301 - Stefan Dzaja: Sollte Die Eg Der Emrk Beitreten? (Paperback)
Stefan Dzaja

Sollte Die Eg Der Emrk Beitreten? (Paperback) (2013)

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Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], Slough, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9 Punkte im Examen, Christian-Albrechts-Universitat Kiel, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit beinhaltet eine kritische Diskussion der aktuellen Rechtslage unter Einbeziehung der historischen Entwicklung, sowie relevanter Urteile des EuGH und des EGMR., Abstract: Im Zuge der fortschreitenden europaischen Integration haben auch die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ging es bei der Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) 1951 noch vorrangig um die Schaffung einer supranationalen Kontrolle des Bergbaus und der Stahlindustrie in Europa, schafften schon die Romischen Vertrage vom 25. Marz 1957 zumindest wirtschaftliche Grundfreiheiten, auch wenn zu dieser Zeit der wirtschaftliche Charakter der Gemeinschaft noch im Vordergrund stand. Spatestens mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrags 1992 zur Grundung der Europaischen Union ist die Richtung hin zu einer nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Vereinigung Europas deutlich geworden. Eine solche politische Gemeinschaft erfordert jedoch, wenn sie den rechtsstaatlichen Charakter ihrer Mitgliedstaaten wahren und fur die eigenen Institutionen ubernehmen will, auch einen Katalog von Menschen- und Burgerrechten sowie ein System der Kontrolle bezuglich deren Einhaltung. Ein solches beinhaltet die Europaische Menschenrechtskonvention von 1950, der alle Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft bzw. der Europaischen Union als Vertragsparteien beigetreten sind. Nun stellt sich die Frage, ob die EU bzw. die EG ebenfalls der Europaischen Menschenrechtskonvention beitreten soll bzw. ob ein solcher Beitritt rechtlich uberhaupt moglich ist oder ob der gegenwartige Schutz der Menschenrechte in der EG und EU bereits ausreicht und ein Beitritt zur Europaischen Menschenrechtskonvention damit uberflussig ware.
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