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Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
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Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
ISBN: 9783638131322 bzw. 3638131327, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, de.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter (2001)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, GRIN, neu.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, Grin Verlag, Taschenbuch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es wird die historische Entwicklung einzelner kirchlicher Ämter wie Pfarrer, Bischof, Vikar, usw. dargestellt. , Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig. Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt. Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter. Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden. Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker.2007. 24 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter (2007)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, Grin Verlag, gebundenes Buch, neu.
AHA-BUCH GmbH, [4009276].
- Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker. - Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage.. Kartoniert/Broschiert.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter (2007)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, vermutlich in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
nach der Bestellung gedruckt Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker. 24 pp. Deutsch, Books.
Geistliche Personengruppen - Die Historische Entwicklung Kirchlicher Mter (2007)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, GRIN Verlag, GRIN Verlag, GRIN Verlag, neu.
Seminararbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es wird die historische Entwicklung einzelner kirchlicher Ämter wie Pfarrer, Bischof, Vikar, usw. dargestellt. , Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter Taschenbuch Akademische Schriftenreihe Bd. V5147 Paperback Deutsch 2007 GRIN (2007)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, 24 Seiten, 2. Ausgabe, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, preigu, [5789586].
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig. Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt. Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter. Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden. Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker. 2007, Taschenbuch, Neuware, 51g, 2. Auflage, 24, Banküberweisung, PayPal, Sofortüberweisung.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
ISBN: 9783638131322 bzw. 3638131327, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher (2001)
ISBN: 9783638756570 bzw. 3638756572, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 28 pages. Dimensions: 8.5in. x 5.5in. x 0.1in.Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitt Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es wird die historische Entwicklung einzelner kirchlicher mter wie Pfarrer, Bischof, Vikar, usw. dargestellt. , Abstract: Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebruchliche Bezeichnung fr Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon frh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war fr die Zugehrigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend ntig. Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Trhter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Besttigung, der Weihe und anschlieenden Einfhrung ins Amt. Weihehindernisse, sogenannte Irregularitten, waren vor allem die uneheliche Geburt, krperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frhere Richterttigkeit), Amtsanmaung und das Mindestalter. Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zlibat, wrdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenber den hheren Weihegraden. Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die uerlichen Zeichen der Kleriker. This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
ISBN: 9783638131322 bzw. 3638131327, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Kunsthistorisches Institut), Sprache: Deutsch, Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschliessenden Einführung ins Amt.Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmassung und das Mindestalter.Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äusserlichen Zeichen der Kleriker.