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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (German Edition)100%: Andreas Büter, Andreas B Ter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (German Edition) (ISBN: 9783638791236) 2007, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters67%: Andreas Büter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (ISBN: 9783638437592) in Deutsch, auch als eBook.
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (German Edition)
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9783638791236 - GRIN GmbH: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönl. Haftungsformen des MA eine herausragende Stellung ein. Diese Arbeit beschreibt u.A. die immer weiter fortschreitende rechtl. Abstraktion der urspr. unmittelbaren persönl. Verantwortung des Einzelnen. Der zeitl. Bearbeitungsbereich erstreckt sich aus klärendem Anlass z.T. in die NZ und vereinzelt bis in Bereiche der aktuellen (sich deutl. wandelnden!) internat. Völkerrechtssituation. , Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich.Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen.
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9783638791236 - Büter, Andreas: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
Büter, Andreas

Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönl. Haftungsformen des MA eine herausragende Stellung ein. Diese Arbeit beschreibt u.A. die immer weiter fortschreitende rechtl. Abstraktion der urspr. unmittelbaren persönl. Verantwortung des Einzelnen. Der zeitl. Bearbeitungsbereich erstreckt sich aus klärendem Anlass z.T. in die NZ und vereinzelt bis in Bereiche der aktuellen (sich deutl. wandelnden!) internat. Völkerrechtssituation. , Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich. Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen.Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Andreas Büter

Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters

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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters, Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönl. Haftungsformen des MA eine herausragende Stellung ein. Diese Arbeit beschreibt u.A. die immer weiter fortschreitende rechtl. Abstraktion der urspr. unmittelbaren persönl. Verantwortung des Einzelnen. Der zeitl. Bearbeitungsbereich erstreckt sich aus klärendem Anlass z.T. in die NZ und vereinzelt bis in Bereiche der aktuellen (sich deutl. wandelnden!) internat. Völkerrechtssituation. , Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich. Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen.
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9783638791236 - Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters

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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters, Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönl. Haftungsformen des MA eine herausragende Stellung ein. Diese Arbeit beschreibt u.A. die immer weiter fortschreitende rechtl. Abstraktion der urspr. unmittelbaren persönl. Verantwortung des Einzelnen. Der zeitl. Bearbeitungsbereich erstreckt sich aus klärendem Anlass z.T. in die NZ und vereinzelt bis in Bereiche der aktuellen (sich deutl. wandelnden!) internat. Völkerrechtssituation. , Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äussersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Massen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich.Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschliesslich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschliesslich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen grösstenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen.
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9783638437592 - Andreas Büter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft,... Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich. Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen. 10.11.2005, ePUB.
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9783638437592 - Andreas Bâter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (2004)

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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters: Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen V?lkerrechtsauspr?gungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äußersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Maßen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich.Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschließlich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen V?lkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschließlich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen größtenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang gefährten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen. Ebook.
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9783638437592 - Andreas Büter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft,... Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Geisel, Geiselnahme, Geiselschaft, Vergeiselung, Personalpfand, Pfandknechtschaft, Einlager, Kriegsgeisel, Geiselvertrag, Beuterecht. - Im Gesamtkontext der frühen Völkerrechtsausprägungen nimmt das Rechtsinstitut der Geiselschaft als Bestandteil der persönlichen Haftungsformen des Mittelalters eine herausragende Stellung ein. Dies liegt zum einen an der maximalen Offenbarung der Geisel gegenüber ihrem Herren, unter Umständen mit dem äussersten zu haften, was ein Mensch zu geben vermag, nämlich seinem Leben und seiner körperlichen Unversehrtheit. Eine andere Besonderheit besteht in der rechtsgeschichtlichen Entwicklung dieser Sicherungsform. Ihre Ursprünge reichen erwiesener Massen bis weit in die Zeit vor der Antike zurück und sind als eine Urform der Absicherung vor Verlust, im frühen Rechtsverkehr vieler Kulturkreise festzustellen. An den verschiedenen Ausprägungen im Umgang mit Geiseln sind spätestens seit dem Mittelalter Entwicklungen zu den modernen Formen der Haftung und des Schuldrechts nachvollziehbar. Hierbei wird die immer weiter fortschreitende rechtliche Abstraktion der ursprünglich unmittelbaren persönlichen Verantwortung des einzelnen deutlich. Dem methodischen Vorgehen dieser Arbeit liegt ein begriffsgeschichtlicher Ansatz zugrunde. Die zeitliche Eingrenzung des bearbeiteten Bereiches ist nicht ausschliesslich auf das Mittelalter beschränkt, sondern erstreckt aus klärendem Anlass bis in die Neuzeit und vereinzelt sogar bis in Bereiche der aktuellen internationalen Völkerrechtssituation. Die themenbezogen umfangreichsten Quellen von de Victoria, Grotius und Vattel, welche innerhalb ihrer völkerrechtlichen Ausführungen auch intensiv das Thema der Geiselschaft behandeln, stammen ihrerseits aus der (frühen) Neuzeit. Diese Theoretiker und insbesondere Grotius bauen ihr thesenartiges Diskussionskonzept fast ausschliesslich auf beispielhaften Ereignissen der Vergangenheit auf. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass diese Erörterungen trotz der mittelalterlichen und häufig antiken Heranziehungen, zwangsläufig eine bereits neuzeitliche Sichtweise widerspiegeln. Die jüngsten Untersuchungen zum Thema der Entwicklung von persönlichen Sicherheiten, welche die Geiselschaft als einen Teilbereich mitbehandeln, stammen grösstenteils aus dem Spektrum der Rechtswissenschaft. An den in diesem Zusammenhang geführten rechtstheoretischen Kontroversen, insbesondere über den Ursprung der Bürgschaft, soll sich die vorliegende Arbeit jedoch nicht beteiligen. ePUB, 10.11.2005.
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9783638791236 - Andreas Büter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
Andreas Büter

Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (2007)

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ISBN: 9783638791236 bzw. 3638791238, in Deutsch, Grin Verlag Sep 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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9783638437592 - Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters Andreas Büter Author

Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters Andreas Büter Author (2004)

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9783638437592 - Andreas Büter: Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters
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Die Rechtsfigur und Entwicklung der Geiselschaft des Mittelalters (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Theorie und Praxis des Völkerrechts in Mittelalter und Früher Neuzeit.
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