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Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen
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Weltanschauungsfreiheit Und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (2005)
ISBN: 9783638802437 bzw. 3638802434, in Deutsch, GRIN Verlag, Taschenbuch, neu.
Paperback. 28 pages. Dimensions: 8.4in. x 5.6in. x 0.2in.Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universitt Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Knstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich ber Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bruche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der ffentlichkeit. Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalitt laut. Diese Freiheiten wurden auch in sterreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heit: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbrger widersprechend als rechtsungltig aufgehoben. Tendenzbetriebe sind Unternehmen, d This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
Weltanschauungsfreiheit Und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (Paperback) (2013)
ISBN: 9783638802437 bzw. 3638802434, in Deutsch, GRIN Verlag, Germany, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], Slough, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universitat Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstosst. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Kunstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich uber Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Brauche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Offentlichkeit. Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalitat laut. Diese Freiheiten wurden auch in Osterreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heisst: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsburger widersprechend als rechtsungultig aufgehoben. Tendenzbetriebe sind Unternehmen,.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (2006)
ISBN: 9783638453615 bzw. 3638453618, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (2006)
ISBN: 9783638453615 bzw. 3638453618, in Deutsch, GRIN, neu, E-Book.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstösst. So gesehen ist alles ... Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstösst. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit. Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalität laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heisst: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen. Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung. PDF, 11.01.2006.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (1918)
ISBN: 9783638453615 bzw. 3638453618, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der `Kunst` nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit. Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die `Entartete Kunst im Dritten Reich` oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der `Egalität` laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen. Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung. Ebook.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen
ISBN: 9783638453615 bzw. 3638453618, in Deutsch, Grin-Verlag, München , Deutschland, neu.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar.Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalität laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (2007)
ISBN: 9783638802437 bzw. 3638802434, in Deutsch, Grin Verlag Okt 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar.Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalität laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung. 28 pp. Deutsch.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen (2007)
ISBN: 9783638802437 bzw. 3638802434, in Deutsch, Grin Verlag Okt 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar.Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalität laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung. 28 pp. Deutsch.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen
ISBN: 9783638802437 bzw. 3638802434, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen, Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der "Kunst" nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die "Entartete Kunst im Dritten Reich" oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der "Egalität" laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen
ISBN: 9783638453615 bzw. 3638453618, in Deutsch, GRIN, neu.
Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen, Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der Kunst nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar. Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht. Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit. Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die Entartete Kunst im Dritten Reich oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der Egalität laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen. Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung.