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Un-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung Und Vergleich Zum Deutschen Recht (Paperback)100%: Hintze, Matthias: Un-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung Und Vergleich Zum Deutschen Recht (Paperback) (ISBN: 9783638819824) in Deutsch.
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UN-Kaufrecht100%: Matthias Hintze: UN-Kaufrecht (ISBN: 9783638421331) in Deutsch, auch als eBook.
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Un-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung Und Vergleich Zum Deutschen Recht (Paperback)
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht (2004)

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ISBN: 9783638421331 bzw. 3638421333, in Deutsch, GRIN Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht: Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei übereinkommen verabschiedet:1. das übereinkommen zur Einführung des EKG `materielle KR` und2. das übereinkommen zur Einführung des EAG `Kaufabschlussrechts`.Nachdem die übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des H? von 1964 voraus. Das übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...], Ebook.
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9783638819824 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht (2007)

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AHA-BUCH GmbH, [4009276].
- Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet:1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG materielle KR und2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG Kaufabschlussrechts.Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...] - Besorgungstitel - vorauss. Lieferzeit 3-5 Tage.. Kartoniert/Broschiert.
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet: 1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG 'materielle KR' und 2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG 'Kaufabschlussrechts'. Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...], ePUB, 27.09.2005.
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9783638819824 - Hintze, Matthias: UN-Kaufrecht
Hintze, Matthias

UN-Kaufrecht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand , Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet: 1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG "materielle KR" und 2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG "Kaufabschlussrechts". Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...]2007. 28 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde ... Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet: 1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG materielle KR und 2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG Kaufabschlussrechts. Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...], 27.09.2005, ePUB.
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9783638819824 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht (2007)

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ISBN: 9783638819824 bzw. 3638819825, in Deutsch, Grin Verlag Nov 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. - Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet:1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG materielle KR und2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG Kaufabschlussrechts .Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [.] 52 pp. Deutsch.
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht (2005)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde ... Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet: 1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG materielle KR und 2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG Kaufabschlussrechts. Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäss seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...], ePUB, 27.09.2005.
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht

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Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet:System.String[]System.String[]System.String[].
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9783638819824 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht (German Edition)
Matthias Hintze

UN-Kaufrecht (German Edition) (2004)

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This item is printed on demand. Paperback. Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR, einseitig bedruckt, Note: 1, 3, Technische Fachhochschule Wildau, 24 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand , Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurck. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegrndet, die einen Entwurf ber den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei bereinkommen verabschiedet: 1. das bereinkommen zur Einfhrung des EKG materielle KR und 2. das bereinkommen zur Einfhrung des EAG Kaufabschlussrechts. Nachdem die bereinkommen von fnf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 vlkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung fr weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trbte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Grnde fr die Zurckhaltung waren vor allem sachliche Einwnde. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungslnder erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark bercksichtigt. Infolgedessen traten sie dem bereinkommen nicht bei. 1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften fr den grenzberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager bereinkommen von 1964. Jahr spter wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf ber das Recht bezglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwrfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversa This item ships from La Vergne,TN.
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9783638421331 - Matthias Hintze: UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht
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