Betriebliche Gründe zur Verweigerung des Teilzeitanspruchs gemäß § 8 IV TzBfG (Stand 2005)
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Betriebliche Gründe zur Verweigerung des Teilzeitanspruchs gemäß § 8 IV TzBfG (Stand 2005)
DE NW
ISBN: 9783638853019 bzw. 3638853012, in Deutsch, GRIN Verlag GmbH, neu.
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2007, 25 Seiten, Deutsch, Am 1.1.2001 ist das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das so genannte Teilzeit und Befristungsgesetz ( TzBfG ), in Kraft getreten. Es löst damit das frühere Beschäftigungsförderungsgesetz ( BeschFG ) vom 26.4.1985 ab, welches bis zum 31.12.2000 Gültigkeit hatte. Das neue TzBfG ist Resultat der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/81EG über Teilzeitarbeit und 1999/77/EG über befristete Arbeitsverhältnisse .Nach § 1 TzBfG soll das neue Gesetz drei Ziele verfolgen. Es soll die Teilzeitarbeit fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festlegen und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindern.Neu in das Gesetz aufgenommen wurde in § 8 TzBfG der für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer nach § 6 TzBfG auch für leitende Angestellte - geltende Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
2007, 25 Seiten, Deutsch, Am 1.1.2001 ist das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das so genannte Teilzeit und Befristungsgesetz ( TzBfG ), in Kraft getreten. Es löst damit das frühere Beschäftigungsförderungsgesetz ( BeschFG ) vom 26.4.1985 ab, welches bis zum 31.12.2000 Gültigkeit hatte. Das neue TzBfG ist Resultat der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/81EG über Teilzeitarbeit und 1999/77/EG über befristete Arbeitsverhältnisse .Nach § 1 TzBfG soll das neue Gesetz drei Ziele verfolgen. Es soll die Teilzeitarbeit fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festlegen und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindern.Neu in das Gesetz aufgenommen wurde in § 8 TzBfG der für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer nach § 6 TzBfG auch für leitende Angestellte - geltende Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
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Am 1.1.2001 ist das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das so genannte Teilzeit und Befristungsgesetz ( TzBfG ), in Kraft getreten. Es löst damit das frühere Beschäftigungsförderungsgesetz ( BeschFG ) vom 26.4.1985 ab, welches bis zum 31.12.2000 Gültigkeit hatte. Das neue TzBfG ist Resultat der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/81EG über Teilzeitarbeit und 1999/77/EG über befristete Arbeitsverhältnisse .Nach § 1 TzBfG soll das neue Gesetz drei Ziele verfolgen. Es soll die Teilzeitarbeit fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festlegen und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindern.Neu in das Gesetz aufgenommen wurde in § 8 TzBfG der für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer nach § 6 TzBfG auch für leitende Angestellte - geltende Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
Am 1.1.2001 ist das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das so genannte Teilzeit und Befristungsgesetz ( TzBfG ), in Kraft getreten. Es löst damit das frühere Beschäftigungsförderungsgesetz ( BeschFG ) vom 26.4.1985 ab, welches bis zum 31.12.2000 Gültigkeit hatte. Das neue TzBfG ist Resultat der Umsetzung der EG-Richtlinien 97/81EG über Teilzeitarbeit und 1999/77/EG über befristete Arbeitsverhältnisse .Nach § 1 TzBfG soll das neue Gesetz drei Ziele verfolgen. Es soll die Teilzeitarbeit fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festlegen und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindern.Neu in das Gesetz aufgenommen wurde in § 8 TzBfG der für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer nach § 6 TzBfG auch für leitende Angestellte - geltende Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit.
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DE NW EB DL
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Wirtschaft - Recht, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch.
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