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Die Berichterstattung ber .die Risiken der knftigen Entwicklung. ( 289 HGB) im Lagebericht (German Edition)100%: Lersmacher, Christoph; Engel, Daniela: Die Berichterstattung ber .die Risiken der knftigen Entwicklung. ( 289 HGB) im Lagebericht (German Edition) (ISBN: 9783638860895) GRIN Verlag Gmbh Nov 2007, in Deutsch, Taschenbuch.
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Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht als eBook von56%: Lersmacher, Christoph;Engel, Daniela: Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht als eBook von (ISBN: 9783638859950) 2005, in Deutsch, auch als eBook.
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Die Berichterstattung ber .die Risiken der knftigen Entwicklung. ( 289 HGB) im Lagebericht (German Edition)
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9783638859950 - Christoph Lersmacher: Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (? 289 HGB) im Lagebericht
Christoph Lersmacher

Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (? 289 HGB) im Lagebericht (2005)

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Die Berichterstattung über ...die Risiken der künftigen Entwicklung... (? 289 HGB) im Lagebericht: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz `dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen` ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der künftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden können. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu über-prüfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Diese wird beim Vergleich der Risikoberichte von BMW und VW deutlich. Die formalen Anforderungen werden überwiegend eingehalten. Inhaltlich bestehen aber erhebliche Mängel, insbesondere bei der Quantifizierung der Risiken. Außerdem beschreiben die Konzerne, obwohl sie in derselben Branche agieren, in den einzelnen Kategorien unterschiedliche Risiken. Dadurch sind die beiden Risikoberichte schwer vergleichbar. Um die Ermessensspielräume zu verkleinern, erhöhen sich die Anforderungen an den Risikobericht ab 1.1.2005. Gemí? den 289 Abs. 1 und 315 Abs.1 HGB-E wird `eine Beurteilung und Erläuterung von wesentlichen Risiken und Chancen` erforderlich. Zur Lösung der erörterten Probleme reicht die zukünftige Erweiterung nicht aus. Es sind zusätzliche Konkretisierungen des DRS 5 und der IDW Stellungnahme notwendig. Offen bleibt, ob die Risikoberichterstattung aufgrund der angesprochenen Probleme und des hohen Aufwandes bei der Identifikation und Bewertung der Risiken überhaupt Sinn macht. Ebook.
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9783638860895 - Lersmacher, Christoph Engel, Daniela: Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." ( 289 HGB) im Lagebericht
Lersmacher, Christoph Engel, Daniela

Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." ( 289 HGB) im Lagebericht

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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz "dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen" ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der künftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden können. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu über-prüfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Diese wird beim Vergleich der Risikoberichte von BMW und VW deutlich. Die formalen Anforderungen werden überwiegend eingehalten. Inhaltlich bestehen aber erhebliche Mängel, insbesondere bei der Quantifizierung der Risiken. Außerdem beschreiben die Konzerne, obwohl sie in derselben Branche agieren, in den einzelnen Kategorien unterschiedliche Risiken. Dadurch sind die beiden Risikoberichte schwer vergleichbar. Um die Ermessensspielräume zu verkleinern, erhöhen sich die Anforderungen an den Risikobericht ab 1.1.2005. Gemäß den 289 Abs. 1 und 315 Abs.1 HGB-E wird "eine Beurteilung und Erläuterung von wesentlichen Risiken und Chancen" erforderlich. Zur Lösung der erörterten Probleme reicht die zukünftige Erweiterung nicht aus. Es sind zusätzliche Konkretisierungen des DRS 5 und der IDW Stellungnahme notwendig. Offen bleibt, ob die Risikoberichterstattung aufgrund der angesprochenen Probleme und des hohen Aufwandes bei der Identifikation und Bewertung der Risiken überhaupt Sinn macht.2007. 44 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638860895 - Lersmacher, Christoph Engel, Daniela: Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. ( 289 HGB) im Lagebericht
Lersmacher, Christoph Engel, Daniela

Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. ( 289 HGB) im Lagebericht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Paderborn, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz "dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen" ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der künftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden können. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu über-prüfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Diese wird beim Vergleich der Risikoberichte von BMW und VW deutlich. Die formalen Anforderungen werden überwiegend eingehalten. Inhaltlich bestehen aber erhebliche Mängel, insbesondere bei der Quantifizierung der Risiken. Außerdem beschreiben die Konzerne, obwohl sie in derselben Branche agieren, in den einzelnen Kategorien unterschiedliche Risiken. Dadurch sind die beiden Risikoberichte schwer vergleichbar. Um die Ermessensspielräume zu verkleinern, erhöhen sich die Anforderungen an den Risikobericht ab 1.1.2005. Gemäß den 289 Abs. 1 und 315 Abs.1 HGB-E wird "eine Beurteilung und Erläuterung von wesentlichen Risiken und Chancen" erforderlich. Zur Lösung der erörterten Probleme reicht die zukünftige Erweiterung nicht aus. Es sind zusätzliche Konkretisierungen des DRS 5 und der IDW Stellungnahme notwendig. Offen bleibt, ob die Risikoberichterstattung aufgrund der angesprochenen Probleme und des hohen Aufwandes bei der Identifikation und Bewertung der Risiken überhaupt Sinn macht.2007. 44 S. 210 mmVersandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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9783638860895 - Christoph Lersmacher: Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." (§ 289 HGB) im Lagebericht
Christoph Lersmacher

Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." (§ 289 HGB) im Lagebericht (2007)

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ISBN: 9783638860895 bzw. 3638860892, in Deutsch, GRIN Verlag Gmbh Nov 2007, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Paderborn, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der künftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden können. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu über-prüfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Diese wird beim Vergleich der Risikoberichte von BMW und VW deutlich. Die formalen Anforderungen werden überwiegend eingehalten. Inhaltlich bestehen aber erhebliche Mängel, insbesondere bei der Quantifizierung der Risiken. Außerdem beschreiben die Konzerne, obwohl sie in derselben Branche agieren, in den einzelnen Kategorien unterschiedliche Risiken. Dadurch sind die beiden Risikoberichte schwer vergleichbar. Um die Ermessensspielräume zu verkleinern, erhöhen sich die Anforderungen an den Risikobericht ab 1.1.2005. Gemäß den 289 Abs. 1 und 315 Abs.1 HGB-E wird eine Beurteilung und Erläuterung von wesentlichen Risiken und Chancen erforderlich. Zur Lösung der erörterten Probleme reicht die zukünftige Erweiterung nicht aus. Es sind zusätzliche Konkretisierungen des DRS 5 und der IDW Stellungnahme notwendig. Offen bleibt, ob die Risikoberichterstattung aufgrund der angesprochenen Probleme und des hohen Aufwandes bei der Identifikation und Bewertung der Risiken überhaupt Sinn macht. 44 pp. Deutsch.
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9783638859950 - Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht

Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht

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2007, 43 Seiten, Deutsch, Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die §§ 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ergänzt. Zusätzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert. Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der künftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden können. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu über-prüfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskre.
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9783638859950 - Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht

Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht

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9783638859950 - Christoph Lersmacher, Daniela Engel: Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht
Christoph Lersmacher, Daniela Engel

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9783638859950 - Die Berichterstattung .die Risiken der künftigen Entwicklung. (§ 289 HGB) im Lagebericht als eBook von Christoph Lersmacher, Daniela Engel

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9783638860895 - Christoph Lersmacher, Daniela Engel: Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." (§ 289 HGB) im Lagebericht
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9783638860895 - Christoph Lersmacher, Daniela Engel: Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." (§ 289 HGB) im Lagebericht
Christoph Lersmacher, Daniela Engel

Die Berichterstattung ".die Risiken der künftigen Entwicklung." (§ 289 HGB) im Lagebericht (2007)

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